Genehmigung?

    • Und jetzt die rein rechtliche Frage:
      Kann der Mann von derTruckerlady, also ein normaler Arbeitnehmer, dafür belangt werden? Ist doch eigentlich nur Sache des Arbeitgebers,oder? Obwohl es ja für die Truckerlady und ihren Mann spricht, dass sie sich Gedanken machen....
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @ F8889

      Nein.

      Das Schlimste was ihm Passieren kann ist das er mit Zug( Eisenbahn) nach Hause kommt. :D

      Denn die Lizenz ist Personen Betzogen ( Des Chefs ) und nich Fahrzeugbetzogen.

      Dem Fahrer Passiert nichts.

      Aber Frage an der Truckerlady.

      In welches Land ist der LKW zugelassen?


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

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    • @ Trucker Lady

      Mich macht nur noch der Empfang der Auftraege Sorgen. Holt er das OK vom Chef?

      Am besten ist das er ein ok vom Chef Bestaetigt bekommt. Am Besten vom Handy.

      Ich meine wenn es Drauf ankommt Passiert ihm nichts aber so ist er Schneller aus dem Schneider.


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    • Ich bin der meinung das selbst wenn er die Aufträge direkt von der Schweizer Firma bekommt kann er rechtlich nicht belangt werden. Auftragnehmer ist doch immer noch die deutsche Firma und diese wird belangt.

      Allerdings stellt sich die Frage wie die Aufträge übermittelt werden. Wenn es telefonisch nist kann die deutsche Firma alles abstreiten und behaupten der Fahrer hätte nicht die erlaubnis gehabt. Wenn die Aufträge per Fax übermittelt werden hat die schweizer Firma diese Adresse ja von irgendwem erhalten. Im regelfall von der deutshen Firma. Dann wird es schwieriger.

      Wie sieht das überhaupt mit der sorgfaltsplicht aus? muss die schweizer Firma nicht in so einem Fall die vorhandenen Genehmigungen prüfen ? oder können die einfach einsetzen wen die wollen. Ich würd mal tippen nein.
    • @ Ingoo

      Gemaess GueKG schon. Zwar wenn verdacht besteht. Wenn ein Schweitzer innerdeutsche durchfuehrt dann liegt ein Erheblicher Verdacht vor.
      Ich kenne die Schweitzerische Gesetzlage nicht.

      Wer weiss?

      Deswegen meinte ich das der Mann der Truckerlady die Bestaetigung einholen muss. dann ist das 100% sicher bevor Cheffe sagt ich Nix Wissen.

      Gruss

      Kosta


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    • ganz ehrlich. Als Fahrer würde ich mir da keine Sorgen machen. Kann ihm doch egal sein. Der bekommt den Auftrag und fertig. Ihm passiert nichts. Höchstens ein oder zwei Tage "Sonderurlaub" in der Schweiz bis alles geklärt ist. Aber das war es dann schon.

      Es ist nicht seine Aufgabe sich um Genehmigungen oder sonstiges zu Kümmern.