Gelangensbestätigung

    • Gelangensbestätigung

      Hallo zusammen!

      Ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Unterforum bin, aber ich versuche es mal.

      Seit dem 01.01.2012 gelten ja die neuen Bedingungen zum Thema "Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen". Nach einer Übergangsfrist bis zum 01.04.2012 müssen dann die Nachweise mit der sogenannten "Gelangensbestätigung" abgegeben werden.

      Ich habe mir jetzt zig Seiten durchgelesen und mit einigen Steuerberatern usw. gesprochen 8| . So wirklich sicher bin ich mir aber nicht wie ich zukünftig zu agieren habe. Vor allem würde mich interessieren, ob jemand von euch mir sagen kann ob das CMR Dokument ausreichend ist oder nicht.

      Wie geht ihr mit dem Thema um?

      Vielen Dank vorab und beste Grüße

      Frank
    • Als was trittst du auf?

      Hersteller+Versender? Gibt es doch einschlägige Richtlinien! Hier sollte man auf passen bei ex Works und der Kunde schickt ein Spediteur aus seinem Land!

      Spediteur?Weißes Speditions Blatt!

      Transportunternehmer! Juckt dich nicht!
    • Google mal auf den Seiten der IHK Stuttgart!

      Wenn dir die Ware nicht gehört bleibt es nur beim weißem Speditionpapier, über nimmst von einem Spediteur die Ladung interessiert dich gar nichts!

      Als ich den Marmor gefahren habe und das war ex Works habe ich dem Italiener das weise ausgestellt!

      Schwierig wurde es dann bei Konsignationsware, weil da ja erst die Rechnung geschrieben wird wenn der Empfänger die Ware verkauft hat!

      Da musste ich noch mal extra schreiben das wir auch die Ware ausgeführt hatten!