Hallo zusammen!
Ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Unterforum bin, aber ich versuche es mal.
Seit dem 01.01.2012 gelten ja die neuen Bedingungen zum Thema "Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen". Nach einer Übergangsfrist bis zum 01.04.2012 müssen dann die Nachweise mit der sogenannten "Gelangensbestätigung" abgegeben werden.
Ich habe mir jetzt zig Seiten durchgelesen und mit einigen Steuerberatern usw. gesprochen . So wirklich sicher bin ich mir aber nicht wie ich zukünftig zu agieren habe. Vor allem würde mich interessieren, ob jemand von euch mir sagen kann ob das CMR Dokument ausreichend ist oder nicht.
Wie geht ihr mit dem Thema um?
Vielen Dank vorab und beste Grüße
Frank
Ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Unterforum bin, aber ich versuche es mal.
Seit dem 01.01.2012 gelten ja die neuen Bedingungen zum Thema "Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen". Nach einer Übergangsfrist bis zum 01.04.2012 müssen dann die Nachweise mit der sogenannten "Gelangensbestätigung" abgegeben werden.
Ich habe mir jetzt zig Seiten durchgelesen und mit einigen Steuerberatern usw. gesprochen . So wirklich sicher bin ich mir aber nicht wie ich zukünftig zu agieren habe. Vor allem würde mich interessieren, ob jemand von euch mir sagen kann ob das CMR Dokument ausreichend ist oder nicht.
Wie geht ihr mit dem Thema um?
Vielen Dank vorab und beste Grüße
Frank