Gehts noch! - Unterbezahlung für Leicht Jumbofahrer Klasse C

    • gelöschter User 2 schrieb:

      ...- ob das heute immer noch so ist weiss ich nicht .

      Wie gesagt, seit 3 Jahren rum ist doppelte Spesen und so Scherze wohl nicht mehr möglich. Im Prinzip auch richtig so und so blöd es klingt bin ich auch irgendwie froh drüber, dieses ganze Ausgenutze von irgendwelchen Schlupflöchern und Steuerspartricks kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, es muß doch mal möglich sein, auch nen Kraftfahrer halbwegs vernünftig zu bezahlen ganz offiziell und wasserdicht. So stinknormal ohne Spesen aufpumpen etc., damit auch im Krankheits- oder Urlaubsfall und später für die Rente noch zumindest ein bissel was rauskommt. Auch kann es nicht Sinn der Sache sein, den Lohn vom Fahrer aufm Papier runterzubescheißen, damit auf der anderen Seite ne unterhaltspflichtige Mutter mit Kind den Dreck ausm Rinnstein fressen muß - das falsch bumsen hat dem Fahrer keiner angeschafft, da muß er selber dafür grade stehen. Leben und leben lassen.
    • Peter 5000 schrieb:

      Der Arbeitgeber hat 3 monate Lohnfortzahlung zu leisten nach dem tod eines Arbeitnehmers damit müsste eine beerdigung am heimatort möglich sein.


      Das ist doch Quatsch ! Wie denn?

      Hatte Mister T bereits richtig erkannt...


      Mister T. schrieb:

      Hat mir letztens ein Fahrer erzählt das ein Kollege von ihm auf Tour gestorben ist und der Chef sich geweigert hätte aus Kostengründen den Leichnam zu überführen.
      Die Ehefrau mußte dann den Verstorbenen Mann am Todesort (Bayern) verscharren lassen aus Kostengründen bei 1000 brutto bleibt für ne Beerdigung oder monatlich ne Versicherung nicht viel hängen!



      Wenn einer nur einen Hungerlohn erhielt und davon Frau bzw. Familie ernähren musste, dann reicht selbst bei Lohnfortzahlung die Kohle nur für das gewohnte und nicht für zusätzliche Belastungen. Die Fixkosten der Verbliebenen bleiben vorerst doch auf gleicher Höhe.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Also ich weiß nicht wie menschlich verkommen man sein muß, daß man nicht mal die Überführung und evtl. die Beerdigung seines Kraftfahrers bezahlt, wenn man ihn rausgeschickt hat und er vom Einsatz nicht mehr zurückkehrt. Ich denke mir das gerade bei einer solchen Wetterlage wie heute oft. Ich hätte da ernsthaft ein Problem, wenn ich wüßte, daß da wer draufgegangen ist, nur weil ich den rausgeschickt habe. Bei unbestimmter Wetterlage o.ä. sind mir Krantermine etc. scheißegal - wenn's nicht geht sollen die den nächsten Parkplatz ansteuern - wenn wer verletzt wird und der Zug im Graben liegt, hat keiner was davon und der Termin platzt auch.
    • Kann dem Sofa nur recht geben,scheiss was auf Termine bei diesen Wetterverhältnissen.
      Ein Bekannter hatte beim Dachs geladen,und püntlich abgefahren,kommt auf Grund der jetzigen Wetterlage 20 min später in Landsberg an,und Dachs will 300 piepen Konvi haben fürs zu spät kommen. :cursing:
      Ich fahr bereits seid 71,mich haben Termine noch nie interressiert,Kaisers Kaffee hatte den Blumenkohl bereits in der Zeitung als Angebot, :thumbup: da war er immer noch bei mir auf dem Auto.
      Meine Räder bleiben auf der Strasse,und strecken sich nicht zum Himmel.
      Wenns nicht mehr geht, :sleeping: dann gehts nicht mehr,basta.Dann steht die Kutsche. :thumbup:
      So,morgen früh wieder auf ein neues,und jetzt :sleeping: :sleeping: :sleeping: :sleeping: :sleeping:
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Peter 5000 schrieb:

      Der Arbeitgeber hat 3 monate Lohnfortzahlung zu leisten nach dem tod eines Arbeitnehmers damit müsste eine beerdigung am heimatort möglich sein.

      Hi wenn er im Beamtenverhältnis ist oder bei einem gut organisierten Betrieb!

      Wenn meine Frau in die Kiste springt so lange sie noch im Betrieb angestellt ist, gibt es 20 Monate!

      Da wären die Möchtegern TU pleite!

      Aber wer arbeitet in solchen Buden 40 jahre als Kutscher?

      Beispiel:
      Mitarbeiter Müller verstirbt plötzlich und unerwartet am 15.11. In diesem Fall gilt: Es bestehen Vergütungsansprüche für die Zeit vom 1. bis 15. November. Auch wenn der Todesfall auf der Dienstreise eintritt, gilt: Mit dem Tod ist das Arbeitsverhältnis beendet.

      Prüfen müssen Sie, ob für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, der möglicherweise Ansprüche auf Sterbegeld regelt. Das ist in einigen Tarifverträgen so verankert.

      Beamte!

      2. Sterbegeld
      Sterbegeld ist eine einmalige Zuwendung an die Hinterbliebenen der Verstorbenen. Dabei ist zwischen dem pauschalen Sterbegeld und dem Kostensterbegeld
      zu unterscheiden.
      Pauschales Sterbegeld
      Einen Anspruch auf das pauschale Sterbegeld haben:
      • Ehegatten
      • Kinder
      Im Fall, dass es keine solchen Anspruchsberechtigten gibt,
      •Verwandte der aufsteigenden Linie (Eltern, Adoptiveltern, Großeltern)
      • Geschwister, Geschwisterkinder oder Stiefkinder,
      wenn sie mit den verstorbenen Beamtinnen und Beamten in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder wenn die Verstorbenen überwiegend ihre
      Ernährer waren.
      Das Sterbegeld wird in der zweifachen Höhe der Dienstbezüge gezahlt.
    • sofaspediteur schrieb:

      48 Spesen geht aber seit 2-3 Jahren nicht mehr. Früher konntest das irgendwie über Übernachtungszuschlag aufpumpen, damit die 48 brutto für netto rausgingen, nach irgendnem höchstrichterlichen Urteil isses nicht mehr möglich. Hab ich auch mal ne zeitlang gemacht, mit dem Hinweis vom Steuerberater, daß die Rechtslage noch unklar sei. Irgendwann 2009 kam dann der Anruf vom Steuerberater "in Zukunft nicht mehr möglich" und die Zuschläge aus der Vergangenheit vor 2009 hab ich der Ordnung halber mit 25% pauschal nachversteuert.
      Letztes Jahr LSt. Außenprüfung alles sauber bis in die Vergangenheit, habe 2010 2x mal an nem bundesuneinheitlichen Feiertag doppelte Spesen überwiesen, fiel sogar auf, wurde moniert, aber die 20 EUR hat mir der FA-Prüfer geschenkt.
      Also doppelte Spesen ist nach meiner Info eine lohnbuchhalterische Zeitbombe. :!:
      Vllt. kann das ja wer bestätigen.


      Geht immer noch was!

      Nachtzulage ab 18 Uhr

      Doppelte Spesen gehen auch, wenn die eine Hälfte steuerfrei gezahlt wird und die andere Hälfte vom TU mit 25 % pauschal versteuert werden!

      Um nicht bei einer Steuerprüfung Reisekosten in das schwarze tappen(wir haben alle Lehrgeld gezahlt), wöchentlich nur Spesenvorschuß zahlen!

      Jetzt nicht das einer meint, ich gebe dem Kutscher 70 % Vorschuß, nee die anfallende Spesen zahlen aber am Beleg als Vorschuß vermerken!

      Wenn der Fahrer am WE Wagenpflege macht wenn er von Tour kommt, können den Samstag die anfallenden Std. noch verspest werden!

      Spesen stehen dem Fahrer zu ab dem verlassen der Wohnungstur und bis er die Wohnung wieder betritt!

      Das heißt jetzt nicht der TU muss das zahlen! Wenn kein Tarifvertrag angewendet wird da eine Seite TU oder Kutscher bei keiner Tarifpartei Mitglied braucht er gar keine zu zahlen und die tariflichen sind niedriger wie die steuerfreien!

      Also, der Fahrer muss Buch führen, Wohnung verlassen und die Ankunft! Es werden Spesen vom TU XXX gezahlt und rein rechnerisch stehen ihm aber XXXX zu, die Differenz kann er dann bei Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen, vorrausgesetzt er zahlt Lohnsteuer was bei Verheirateten mit einem Kind und heutigen Löhnen ja nicht mehr so oft vor kommt!

      Am Jahresende dann die Spesenabrechnung machen!

      Hier und da ist noch was drin und den Rest mit 25 % versteuern!

      Den Vorschlag hat der Prüfer mir gemacht!
    • Nachtzulage ab 18 Uhr hab ich kaum, rentiert sich der Aufwand nicht denk ich. Die Länderspesen zahl ich kommentarlos, ab Verlassen der Haustüre bis zum Wiedereintreten. Weiteres Tricksen seh ich nicht ein und es muß wie gesagt auch ohne gehen, erstens will ich ruhig schlafen und Ruhe vom FA und zweitens hab ich die Kohle locker drin. Man muß auch als TU mal den Kragen voll kriegen.