Original von Codie
Bei bwr-media.de habe ich gelesen, dass man einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn man ihn einer Straftat schon verdächtigt - allerdings muss man ihm vorher die Möglichkeit zu einer Anhörung geben.
Ich bin zwar kein Anwalt aber gilt nach unserem gesetz nicht das Prizip der Unschuld bis diese Nachgewiesen ist ? Demnach dürfte die blose verdächtigug niemals ausreichen. Es dürfte vieleicht ausreichen um den MA vorübergehend zu beurlauben aber wenn dann was schiefgeht ist man als AG ganz übel dran. Ich denk da an falsche Beschuldigung, üble nachrede etc.
Mit sowas wär ich ganz vorsichtig.