gefahrgutmindermenge

    • Original von Codie
      Bei bwr-media.de habe ich gelesen, dass man einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn man ihn einer Straftat schon verdächtigt - allerdings muss man ihm vorher die Möglichkeit zu einer Anhörung geben.


      Ich bin zwar kein Anwalt aber gilt nach unserem gesetz nicht das Prizip der Unschuld bis diese Nachgewiesen ist ? Demnach dürfte die blose verdächtigug niemals ausreichen. Es dürfte vieleicht ausreichen um den MA vorübergehend zu beurlauben aber wenn dann was schiefgeht ist man als AG ganz übel dran. Ich denk da an falsche Beschuldigung, üble nachrede etc.

      Mit sowas wär ich ganz vorsichtig.
    • Sehe ich auch so. Da fällt mir spontan die Sache vom Mercedes-Ingenieur ein, der die Frau mit Kind von der Autobahn gedrängt haben soll und der dann nach dem ersten Urteil entlassen wurde. Hätte der bei dieser fragwürdigen Sache mehr Mumm gehabt und das durch alle Instanzen geprügelt, könnte er sich neben einem höchstwahrscheinlichen Freispruch auch über eine fette Abfindung freuen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Normalerweise dürftest du recht haben Taxi, aber in deinem Beispiel war der mann Testfahrer wenn ich mich richtig erinnere.
      Was in diesem Fall bedeutet das sein Verhalten auch weitreichende auswirkungen auf seinen Job hatte. Ohne Führerschein konnte er also seinen job gar nicht ausüben.
      Dazu kam noch der Imageschaden den er verursacht hat. Vermutlich wär es auf einen vergleich hinaus gegangen. Job weg aber ne Abfindung.
      Kommt immer drauf an wieviel Kohle man bereit is auszugeben für nen vernümpftigen Rechtsverdreher !
    • Alkohol und Transportgewerbe????

      Bei mir zieht sich das durch mein ganzes Berufs- und Geschäftsleben.... Alkohol ist und bleibt tabu!! Wenn ich mich für einen Job entscheide der mit Fahren zu tun hat, weiß ich daß sich mit Kaffee, Cola, Tee und wer weiß was gut leben läßt!

      Muss ich mich ohne Not solchen Risiken stellen?? Wenn mir nach einem guten Bier ist, sorge ich dafür, daß ich die nächsten 48 Stunden nichts mit Kraftfahrzeugen zu tun habe, da kann mir dann der Alkoholpegel egal sein!

      Wer das nicht unter einen Hut bekommt, sollte sich einen Job suchen, der diese Problematik nicht aufwirft.