Gefahrgutbeauftragter

    • Ich hole den Thread mal hoch.
      Wie ist es denn nun? Nach meinen Kenntnisstand braucht man einen Gefahrgutbeauftragten nur, wenn man > 50to pro Jahr Gefahrgut versendet/transportiert.
      Da wir das Thema aktuell diskutieren und mein Kollege bzw. Wikipedia etwas anderes behaupten, möchte ich gerne von euch wissen, wie Ihr das handhabt.

      Quelle Wiki:
      Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter nicht nötig?
      Unter folgenden Bedingungen muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden:

      Tätigkeit auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter (verkehrsträgerunabhängig) beschränkt

      Beförderung lediglich in begrenzten Mengen

      Beförderung im Kalenderjahr auf maximal 50 Tonnen netto gefährliche Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben (radioaktive Stoffe nur UN-Nummern 2908 bis 2911)

      lediglich Herstellung von Verpackungen, Großpackmitteln (Intermediate Bulk Container, IBC), Tanks

      gefährliche Güter lediglich empfangen werden

      wenn das Unternehmen lediglich Auftraggeber des Absenders ist und maximal 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr befördert werden (gilt nicht für radioaktives Gefahrgut und Stoffe der Beförderungskategorie 0)
      Siehe: GbV § 1b

      Schlussfolgerung: in allen anderen Fällen als den oben genannten ist mind. ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen.


      Nun die Frage: Ein TU fährt eine feste Sammelgutlinie mit ca. 20to Gefahrgutanteil pro Jahr. Braucht dann der TU auch einen Gefahrgutbeauftragten oder reicht es wenn die verladene Spedition ein solchen Mitarbeitet beschäftigt?
    • Also ich kanne es so: Jedes eigenständige Unternehmen, dass Gefahrgut fährt, braucht einen Gefahrgutbeauftragten.
      So weit ich weiss auch unabhängig von einer Jahresmenge gefahrenem Gefahrgut.
      Also wenn ich ausgeschildert unterwegs bin (ab der ersten Fahrt) brauche ich (das fahrende Unternehmen) einen Gefahrgutbeauftragten. Warum? Weil dieser sich z.B. das (die) Fahrzeuge anschaut/überprüft. Und das ist nicht gewährleistet, wenn der auftraggebende Spedi einen hat. Der Wirkungskries dessen Gefahrgutbeauftragten endet dann am Tor/Lager usw. Meine Ladefläche ist definitiv nicht sein Verantwortungsbereich.

      Das ist mein Wissesstand von 2006, als ich meinen ADR-Schein machte.

      Dazu folgendes:
      1) So teuer kann ein Gefahrgutbeuftragter nicht sein. "Mein" ADR-Ausbilder macht das nach eigener Aussage für eine Reihe selbstfahrender TUs in "Teilzeit".
      2) Ich würde mal überprüfen, ob der TU nicht organisatorisch in die Betreuung des Gefahrgutbeauftragten des Spedis eingebunden werden kann. Könnte dann vielleicht hinhauen.

      Krischan
    • Das ganze ist ein ziemlich heikles Thema, bei dem es in den letzten Jahren immer wieder Änderungen gegeben hat, da oftmals irgendeine höhere Instanz es immer wieder schaft Mängel und Fehler in den neuen Verordnungen zu finden (Viele Köche verderben ja bekanntlich den Brei ;) )

      Wie viel so ein Gefahrgutbeauftragter kostet kann variieren, hält sich jedoch i.d.R noch im Rahmen des Finanzierbaren ;)
      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Baggerfan ()

    • Also bei Betreuung durch die SVG kommt Dir der externe Gefahrgutbeauftrage aud € 50,00 jährlich.
      Und die Mengenbegrenzung gibt es doch noch.
      @Krischan
      Meines Wissens nach braucht man keinen Beauftragten wenn die jährlich beförderte Gefahrgutmenge unter 50 to liegt.
      Bitte korregieren falls es hier was neues gibt bzw. die Quelle dazu...
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.