Gefahrgut

    • Ich habe eine Frage zur Freistellung begrenzter Mengen. Dadurch Können Transporte ja teilweise oder ganz von den Vorschriften der ADR befreit werden . ERste Voraussetzung muss ja sein, dass es sich um eine zusammengesetzte Verpackung handeln. Bei der zweiten kam ich ein bisschen ins Grübeln: Angenommen ich befördere 40 Flaschen Schieferöl in einem Karton. Erste Voraussetzung wäre damit ja erfüllt. Höchstgrenze bei zusammengesetzten Verpackungen liegt ja bei 30 kg. Wenn eine Flasche demnach dann ein 1kg wiegt, wäre es dann ein Gesamtgewicht von 40 kg. Sind die 30 kg. jetzt pro Versandstück, oder der gesamte Inhalt, der ein Karton dann haben darf?
    • Hallo,

      es ist sowohl die Menge pro Flasche als auch die Gesamtmenge pro Karton begrenzt. Das hängt aber von der jeweiligen UN-Nummer ab. Pauschal kann man das nicht sagen. Poste doch mal die UN-Nummer, dann kann man dir ggf weiterhelfen.

      Die Anzahl der Kartons ist (meines Wissens) nicht begrenzt. Da kannst Du einen ganzen Lastzug vollmachen und bleibst trotzdem ADR-befreit
    • Setzen !
      Sechs !!

      Thema verfehlt.

      Der 1.000 Punkte-Rechner ist optimal, wenn es bei normalem Gefahrgut darum geht, ob ich die Tafeln aufklappen muss oder nicht. Bei begrenzten Mengen komm ich aber ggf. um die ganze ADR-Problemmatik drum herum, weil das Zeugs in so kleinen Einheiten verpackt ist, daß davon keine nennenswerte Gefahr ausgeht. Das zeigt dieses Tool leider nicht an.

      Begrenzte Menge bezieht sich immer auf den Inhalt je Packung, nicht nur auf das Gesamtgewicht. Theoretisches Beispiel: Würde ich Benzin in 1,0 ltr Flaschen abfüllen, das mit je 4 oder 6 Flaschen in einen entsprechenden Karton packen und diese dann auf den LKW laden, könnt ich eine Tankstelle ohne Warntafalen oder ADR-schein mit etlichen tausend Litern Bezin beliefern. Hab ich das Benzin jedoch statt in kleinen Flaschen in großen Tanks sind es keine begrenzten Mengen mehr (und dafür hab ich nicht das Problem mit den leeren Flaschen :D )

      Typische Güter für begrenzte Mengen sind z.B Spraydosen, die jeweils ein paar gr. brennbares Treibgas enthalten oder Feuerzeuge, die jeweils ein paar gr. Gas etc enthalten.
    • DSO-Solutions schrieb:

      Hallo zusammen,
      Das Thema "Begrenzte Mengen" ist eigentlich ziemlich simpel, wenn man jemanden hat, der sich mit den ADR Richtlinien auskennt. Will sagen, dass es am einfachsten ist, (s)einen Gefahrgutbeauftragten danach zu fragen.
      DSO
      Ich will für den Fragesteller doch stark hoffen, daß er nach 5 Jahren eine Lösung für sein Problem gefunden hat.Und wenn nicht, dann hätte ihn Deine Antwort jetzt nicht wirklich weiter gebracht.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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