Eine Werksfreigabe für Nachrüstungen gibt es sicherlich nicht.
Der Nachrüster gibt Garantie auf den Umbausatz.
Die Werksgarantie schließt bei Nachrüstungen die Motor-, Getriebe- und meist noch die Antriebsstranggarantie aus.
Einem Bekannten hat es vor ein paar Tagen die Benzinpumpe in seinem 240er Gas-Sprinter zerlegt. Das Fahrzeug ist 3 Monate alt.
Der Schaden kommt zweifelfrei vom Gasbetrieb.
Die Pumpe läuft auch bei Gasbetrieb, also trocken. Ist logischerweise nur eine Frage der Zeit, bis die Pumpe ihren Dienst quittiert.
Benz verweigert Garantie, da Gas nachgerüstet.
Ok, er hin zum Umrüster. Schließlich gibt der Garantie auf den Umbau.
Umrüster hat ebenfalls abgelehnt, da er nur für den Umbau Garantie gibt, nicht aber für die "normalen" Motorteile.
Fazit: Gas ist fürn Arsch
Der Nachrüster gibt Garantie auf den Umbausatz.
Die Werksgarantie schließt bei Nachrüstungen die Motor-, Getriebe- und meist noch die Antriebsstranggarantie aus.
Einem Bekannten hat es vor ein paar Tagen die Benzinpumpe in seinem 240er Gas-Sprinter zerlegt. Das Fahrzeug ist 3 Monate alt.
Der Schaden kommt zweifelfrei vom Gasbetrieb.
Die Pumpe läuft auch bei Gasbetrieb, also trocken. Ist logischerweise nur eine Frage der Zeit, bis die Pumpe ihren Dienst quittiert.
Benz verweigert Garantie, da Gas nachgerüstet.
Ok, er hin zum Umrüster. Schließlich gibt der Garantie auf den Umbau.
Umrüster hat ebenfalls abgelehnt, da er nur für den Umbau Garantie gibt, nicht aber für die "normalen" Motorteile.
Fazit: Gas ist fürn Arsch