Führerschein C1E und 11,99-to Minisattel

    • Führerschein C1E und 11,99-to Minisattel

      Hab da mal ne Frage, die mir bis jetzt weder die Verkehrsbehörden, der TÜV, die Führerscheinstelle, nicht mal die Regierung von Oberbayern, noch die Polizei mit letzter Sicherheit beantworten konnte:

      Darf ein Inhaber eines alten 3-er Führerscheins (umgeschrieben auf CE (79(C1E<12000Kg,L<3) legal einen Minisattel mit ZGM 11,99 to fahren, oder nicht ?

      Die vollmundigen Anpreisungen der Hersteller/Händler verheissen "null Problemo", die Fahrerlaubnisverordnung sagt da meines wissens etwas anderes, da hier explizit steht "......ausgenommen Sattelzüge".

      Es gibt Urteile mit Fahrerlaubnisentzug, Einstellungen gegen Geldbusse, je nach Bundesland und viele, viele Meinungen.

      Gibt es da konkrete Urteile von OLG? Oder gibt es Paragraphen oder Verordnungen, die dies legalisieren ? Wenn´s nicht geht, werden wohl einige Kollegen ohne Führerschein unterwegs sein.

      Quelle: tuev-nord.de/22575.asp?print=1 :


      Führen von Zugkombinationen mit den Klassen C1E, BE und der "alten" Klasse 3

      Die EU-Führerscheinrichtlinie betrachtet bei Zugkombinationen grundsätzlich Zugfahrzeug und Anhänger getrennt voneinander. Insofern finden bei der Ermittlung der erforderlichen Fahrerlaubnis Stütz-, Sattel- bzw. Aufliegelasten keine Berücksichtigung.
      Eine Ausnahme bildet die Besitzstandsregelung zur Berücksichtigung des alten Fahrerlaubnisrechts der StVZO.
      Bei der Umschreibung der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 wird die Klasse CE beschränkt auf die Schlüsselnummer CE 79 erteilt, damit jedoch ausschließlich der Umfang des alten Rechts.
      Es sind demnach zwei Fälle zu unterscheiden:
      1. Inhaber einer Fahrerlaubnis nur der Klassen C1 und C1E
      2. Inhaber der Fahrerlaubnis C1 und C1E und zusätzlich der Klasse CE (mit Schlüsselnummer 79); Umschreibung der alten Klasse 3

      Inhaber der Klassen C1 und C1E und zusätzlich der Klasse CE (mit Schlüsselnummer 79); Umschreibung der alten Klasse 3

      Für den Inhaber einer alten Klasse 3 bzw. einer umgeschrieben Fahrerlaubnis CE (mit Schlüsselnummer 79) gilt der alte Besitzstand:

      Eintragung der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12.000 kg, L < 3) Dies ist die Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen Aufgrund eines Vorbesitzes der Klasse 3 und dem damit verbundenen Besitzstand (Umschreibung eingeschränkte Klasse CE mit Schlüsselnummer 79 und den dort genannten Randbedingungen) darf die o.g. Zugkombination gefahren werden.
      Lastesel

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    • RE: Führerschein C1E und 11,99-to Minisattel

      Mit dem Führerschein C1E ist es problematisch einen Minisattelzug zu fahren. Hintergrind ist hier die Einschränkung: Zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Bekanntlich beim Sattel ein Problem. Jedoch ist es möglich 11,99 to. Zuggesamt mit dem Führerschein BE zu fahren. Zugfahrzeug maximal 3,5 to. und den technisch maximalen Auflieger. Bis 11,99 to. derzeit möglich. Die alte Klasse 3 hilft hier nicht. Diese war und ist bei Sattelaufliegern auf ein Zugesamtgewicht von 7.500 kg begrenzt.
      Richtig ist:
      Weder Polizei noch Führerscheinstelle kennt sich hier aus.
      Gerhard Obermaier
      Tandem-Experte in Zulassungs- und Führerscheinrecht
      www.t-ax-o.de Beratung und Verkauf
    • RE: Führerschein C1E und 11,99-to Minisattel

      EINSPRUCH!!!
      Hallo MSV - Minisattelverkauf,
      führerscheinrechtlich gibt es beim BE keine Gesamt-Zuggewichtsbegrenzung im Falle eines Sattelaufliegers!!! Lediglich das Zugfahrzeug ist beschränkt auf maximal 3,5 to.
      Man darf immer das maximale fahren was die Zugmaschine hergibt. Oftmals nur die 8,7 to. weil technisch bedingt.
      Wir selbst haben 3,5 Tonner Iveco Daily 35 C18 mit einem zulässigen Zuggesamtgewicht von 11.990 kg - zum Verkauf und auch zur Vermietung. :D
      Viele Grüsse aus Bayern.
      Gerhard Obermaier
      Tandem-Experte in Zulassungs- und Führerscheinrecht
      www.t-ax-o.de Beratung und Verkauf
    • RE: Führerschein C1E und 11,99-to Minisattel

      Hallo Zusammen.
      Nun haben wir die Zugmaschine Iveco Daily 35C18 mit 11,99 to. Zuggesamtgewicht auf unserer Homepage:
      t-ax-o.de/cgi-bin/t-ax-o/click.it?action=produkt&id=61
      Sind zu mieten und auch zu kaufen, zusammen mit Sattelauflieger:
      t-ax-o.de/cgi-bin/t-ax-o/click…tion=angebot&page=2&id=82
      :D
      Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung unter: 08092 83964
      Gerhard Obermaier
      Tandem-Experte in Zulassungs- und Führerscheinrecht
      www.t-ax-o.de Beratung und Verkauf
    • RE: Führerschein C1E und 11,99-to Minisattel

      Nun ist es soweit. Wir haben einen Iveco Daily 35C14G Erdgas erfolgreich als Sattelzugmaschine umgebaut. Anzusehen auf:
      t-ax-o.de/cgi-bin/t-ax-o/click…%2035C14G%20%20von%20TAXO
      Zul. Gesamtgewicht 3.500 kg, Zulässige Anhängelast 5.250 kg, Zul Zuggesamtgewicht 8.750 kg. Verbrauch etwa 12,0 kg Erdgas auf 100 km. Ist echt Spitze das Fahrzeug. :D
      Auch mit Sattelauflieger lieferbar.
      Gerhard Obermaier
      Tandem-Experte in Zulassungs- und Führerscheinrecht
      www.t-ax-o.de Beratung und Verkauf