Original von Ersatzrad
Hi SPRUT,
zu 2) Du kannst zwar gegen die Frau einen Titel geltend machen (kostet dich auch erst mal nur Geld), der die nächsten 30 Jahre theoretisch pfändbar wäre.
Wenn ich kein Titel geltend mache und nichts gegen diese Person unternehme - verjährt mein Anspruch?