Fragenthread von mir...

    • @Sprut

      Wenn ich deine Fragen so lese, frage ich mich, wie du bisher im Transportgewerbe überleben konntest.
      Nichts für ungut, aber deine Fragen finde ich schon ziemlich seltsam.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von xarrion
      @Sprut

      Wenn ich deine Fragen so lese, frage ich mich, wie du bisher im Transportgewerbe überleben konntest.
      Nichts für ungut, aber deine Fragen finde ich schon ziemlich seltsam.


      Ich frage oft, nicht weil ich etwas nicht weiss, sondern weil ich so gut wie möglich sicher gehen will. Ausserdem kann man nicht alles wissen.

      Wg. Überleben, habe alles "finanziell-gesehen" anfang des Jahres dank dem Vorfall verloren, habe aber warscheinlich Glück - weil ich das trotz grossen Problemen überstanden habe... Wg. seltsahmkeit der Fragen - so bin ich nun mal ;)

      Lg: SPRUT
    • Hallo erstmal,

      zu Deinen Fragen 4 und 5:

      4: wenn keine AGB drauf sind, gelten natürlich auch keine. da es sich aber sicherlich um einen ordentlichen vermieter handelt, wird er dir diese aber sicher gern nachreichen - ist ja in euer beider interesse. im zweifelsfall NICHT dumm stellen, sondern fix besorgen - wird sich sonst jeder richter dran hochziehen, dass du dir die unterlagen hättest besorgen sollen/ können/ dürfen.

      5: knifflig, zugegeben. meinste nen steinschlag in ner scheibe? dann eh teikasko, wobei ich jetzt deine vereinbarte SB nicht kenne, geht aber i.d.r ohne SB. steinschlag sonstwo: = unfall: ´plötzlich von außen eintreffendes ereignis, welches schaden nach sich zieht´ = sinngemäß!
      ___________________________________________
      theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut
    • Original von globehans
      Hallo erstmal,

      zu Deinen Fragen 4 und 5:

      4: wenn keine AGB drauf sind, gelten natürlich auch keine. da es sich aber sicherlich um einen ordentlichen vermieter handelt, wird er dir diese aber sicher gern nachreichen - ist ja in euer beider interesse. im zweifelsfall NICHT dumm stellen, sondern fix besorgen - wird sich sonst jeder richter dran hochziehen, dass du dir die unterlagen hättest besorgen sollen/ können/ dürfen.

      5: knifflig, zugegeben. meinste nen steinschlag in ner scheibe? dann eh teikasko, wobei ich jetzt deine vereinbarte SB nicht kenne, geht aber i.d.r ohne SB. steinschlag sonstwo: = unfall: ´plötzlich von außen eintreffendes ereignis, welches schaden nach sich zieht´ = sinngemäß!


      4) Ob ganz ordentlich - bin mir niocht sicher, sonnst wären ja die versprochenen AGB auf der RÜckseite ja nicht in Vergessenheit geraten. Danke für die Info wg. Richter. Werde ich anfordern.

      5) Steinschlag in der Scheibe meinte ich, SB wurde nur bezüglich Unfalls pro Schaden im LKW-Mietvertrag vereinbart. Ich nehme mal an, das SB bezüglich Teilkaskoschäden in so einem Fall in den AGBs geregelt sind? :) welche nicht vorhanden sind.

      Mfg: SPRUT
    • klar, da kann ich nur zustimmen: die AGB´s sind logischerweise auf der HP hinterlegt... sollte zumindest so sein. und so ne rückseite kann schon mal durchschlüpfen im eifer des gefechts - da wollen wir deinem vermieter mal keine böse absicht unterstellen...

      ansonsten: TK = bei Scheibenreparatur OHNE SB, generell so. muss das ding gewechselt werden, kannste definitiv deine vereinbarte TK- SB i. H. v. X hinblättern - da gibt´s (leider) nix dran zu deuteln. i. d. R. sind das dann so um die 500,00 €...jedoch schreibst du, dass SB nur für VK vereinbart wurde auf dem MV - so lese ich das jetzt zumindest - somit gibt´s wohl keine SB im TK- Bereich?! hört sich bissel merkwürdig an - da hoffe ich doch, dass weinigstens die rate gut ist!? :)
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      theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von globehans ()

    • zu 1
      Reicht wenn du denn Kto.-auszug hast wo daruf steht das du das kapital hast !!
      Warum sollte dir denn irgendetwas untersetllt werden ?? Meinst du such nur das 50 % der TU sonst noch ne lizenz hätten :D :D :D :D
      Hab es bei meinem start genauso gemacht und bei der abschrift war es dann kein prob mehr nur solltest du nicht vergessen auch Kennzeichen vorzuweisen für die fahrzeuge welche du die abschrift benötigst reicht schon wenn du diese nur 2 tage in deinem besitz hast .

      zu 2

      was hast du für eine unterenhemensform ?? Als einzelkämpfer kannst Ihn als Firmenwagen laufen lassen und nix mit Fahrtenbuch :P :P :P Vergiss aber nicht warnweste ist an Board zu haben und jede Fahrt hat ja was geschäftliches alles nur ne auslegungsache ;) ;)


      Und nochwas würde es besser finden wenn du die Fragen immer mal wieder am ende des fred stellst weil wenn du immer vorne änderst passen die antworten nicht mehr un dman kommt durcheinander beim lesen.

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Mit der 1-%-Regelung sind sie mir komischerweise noch nicht gekommen, obwohl sie mittlerweile bei Lkws bis 3,5 t auch Privatnutzung unterstellen. Evtl. weil ich noch einen Pkw auf meinen Namen als reines Privatauto nicht unter Firma laufen habe.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)