Fragenthread von mir...

    • Fragenthread von mir...

      Hallo Leute,

      In diesem Thread, habe ich vor alle Fragen die auftauchen, zu stellen.
      Wäre wie immer für ausführliche Antworten, sehr dankbar.

      Mfg: SPRUT

      Meine aktuelle Fragen:

      PKW Geschäftsfahrzeug Leasing:
      Als Transportunternehmer im Nahverkehr muss man einfach mobil sein. Habe ein Leasing Fahrzeug angeschaffen und muss nun mit einem Fahrtenbuch innerhalb von drei Monaten aufzeichnungen führen um die tatsächliche prozentuelle Nutzung nachweisen zu können. Will aber doch die Umstände mit Fahrtenbuch führen so weit wie zulöässig vermeiden. Private Nutzung ca. 40 - 45 %

      Meine Frage:
      Habe gehört das es bestimmte Selbständigengruppen gibt, welchen automatisch die 1% Regelung vergeben wird - obwohl es ein Leasingfahrzeug ist. Kurierdienst glaube ich. Wenn ich nun in meinem Gewerbeschein solch eine Eintragung haben würde - wäre ich dann vom Fahrtenbuch führen befreit oder wäre das eine Art Betrug gegenüber dem Finanzamt? Mein Ziel ist - das Fahrtenbuchführung zu umgehen. Vor allem wg. meiner Frau die das Fahrzeug zum Teil privat nutzt - was auch privat bezahlt wird...

      Fragen Archiv - Beantwortete Fragen:

      Eigenkapitalbescheinigung:
      Will nun weitere Ausfertigungen beantragen. Habe auf dem Konto die Hälfte von dem Betrag der für drei weitere Ausfertigungen nötig ist. Die andere Hälfte bekomme ich von mich unterstützenden Verwandten. Diese haben vor mir das Geld auf das Konto zu überweisen.
      Meine Frage:
      Ist es dann "Eigenkapital" oder wird unterstellt das es nicht mein Geld ist womit auch kein Eigenkapital?

      Dieser Beitrag wurde bereits 18 mal editiert, zuletzt von SPRUT ()

    • Es kommt auf die Einheiten drauf an.
      Für die erste Einheit 9.000 Öcken und für jede weitere 5.000.
      Wobei ein Hängerzug oder Sattelzug als 2 Einheiten zählen. Lkw und Hänger, bzw. Auflieger.

      Ergo: Für den ersten Hängerzug benötigst du 14.000 Öcken (9000 + 5000).
      Willst du dir einen zweiten anschaffen, brauchst du weitere 10.000 Öcken.
      Beim dritten wieder weitere 10.000.
      Usw, usw.
    • Original von T.T.P.
      Es kommt auf die Einheiten drauf an.
      Für die erste Einheit 9.000 Öcken und für jede weitere 5.000.
      Wobei ein Hängerzug oder Sattelzug als 2 Einheiten zählen. Lkw und Hänger, bzw. Auflieger.

      Ergo: Für den ersten Hängerzug benötigst du 14.000 Öcken (9000 + 5000).
      Willst du dir einen zweiten anschaffen, brauchst du weitere 10.000 Öcken.
      Beim dritten wieder weitere 10.000.
      Usw, usw.


      In meinem Fall ist die Einhaeit ein 11,990 kg Koffer. Habe aber wie am Anfang gesagt, für den Anhänger auch nachgewiesen. Also brauche ich für ein zweites Fahrzeug nur 5000€?
    • Original von T.T.P.
      Wenn du nur solo fährst, dann ja.
      Aber pass auch, lass dich ja nicht mit einem Anhänger im Schlepptau erwischen.
      Wird sehr teuer und dir kann sogar die Lizenz entzogen werden ;)


      Danke - also nur die 5 und nicht das nachweisen was beim ersten Mal nachgewiesen wurde und neue 5. Wie gesagt, wg. 1 Anhänger habe ich nachgewiesen man bekommt aber keinen Nachweis darüber...

      Mfg: SPRUT
    • Wenn du schon zwei Einheiten nachgewiesen hast, darfst du entweder mit Hängerzug oder zwei Solo-Lkw fahren.
      Du brauchst nur eine zweite Abschrift bei der unteren Verkehrsbehörde beantragen.
      Du mußt denen nur plausibel erklären, dass du mit zwei Solo-Lkw fährst.

      Aber wie bereits erwähnt, halte dich unbedingt an die Solofahrten.
      Deine Kennzeichen sind registriert und wehe das BAG kontrolliert dich mit Anhänger.
      Dann wird es duster ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von T.T.P. ()

    • Hi SPRUT,

      zu 2) nackten Männern/Frauen kannst du nicht in die Tasche greifen.

      Du kannst zwar gegen die Frau einen Titel geltend machen (kostet dich auch erst mal nur Geld), der die nächsten 30 Jahre theoretisch pfändbar wäre.
      Aber wenn du weisst, dass für einen Alleinstehenden ohne eigenen Hausstand der monatliche, nicht pfändbare Betrag bei 980€ liegt, kannst du dir denken, wie das bei einer Mutter mit vielen Bambini und eigenem Hausstand aussieht.

      Mein Fazit (ohne Anspruch auf Richtigkeit): Für dich - ausser Spesen, nix gewesen.

      Edit: das gilt nur gegen Privatpersonen. Ein Betrugsverfahren gegen diese Dame würde ich auch nicht anstrengen (kommt natürlich drauf an, was sie dir schuldig ist). Die hat ja nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ersatzrad ()