Fragen u.a. zur mini GmbH (UG) u. Scheinselbständigkeit.

    • Fragen u.a. zur mini GmbH (UG) u. Scheinselbständigkeit.

      Guten abend.

      Zu meinem Status:

      Ich arbeite schon seit fünf Jahren in einem Transport- und Dienstleistungsunternehmen
      als Fahrer bei der Firma XY.
      Arbeitnehmer (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
      Zahle hierfür folgende Beiträge: die Lohnsteuer,
      Krankenversicherungs-Beitrag, Pflegev.-Beitrag,
      Rentenv.-Beitrag, Arbeitslosenv.-Beitrag.

      Seit Februar 2008 habe ich bei den Behörden ein Nebengewerbe angemeldet.
      Kurierdienst mit Fahrzeugen bis 3,5 t.
      (Nichtsozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
      Zahle hierfür jedoch keine Sozialbeiträge ausser der BGF
      (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung).
      (ca. 75 EUR alle zwei Monate)
      Und jeden Monat die Umsatzsteuer.

      Muss hier noch was geleistet werden?eventuell Krankenkassen Beiträge o.ä.? Oder ist das bis hierhin in Ordnung?

      Weiter habe iich zwei Transporter und drei Mitarbeiter die auf
      400-Euro Basis eingestellt sind, zahle jeden Monat ca. 120 EUR
      pro Mitarbeiter an die Mini-Job Zentrale.

      Die Touren die meine Arbeiter fahren sind Touren von der Firma XY.
      Da dies ja eigentlich rechtlich nicht möglich ist, weil ich ja auch für
      die Firma XY arbeite, muss ich diese Touren über einen anderen
      Sub-Unternehmer laufen lassen und ihnen anschliessend eine Rechung stellen.

      Keine andere Möglichkeit sonst Scheinselbständig.

      Wenn ich jedoch eine mini GmbH Gründe, würde ich ja im Prinzip nicht
      mehr Scheinselbständig sein und die Touren auf meinen Namen laufen
      lassen können. Wie sieht ihr das?
      Die Entscheidung mit der mini GmbH sollte die Lösung sein oder?

      Vielen Dank im Vorraus. Koelner.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von koelner ()

    • RE: Fragen u.a. zur mini GmbH (UG) u. Scheinselbständigkeit.

      Original von koelner
      Die Touren die meine Arbeiter fahren sind Touren von der Firma XY.
      Da dies ja eigentlich rechtlich nicht möglich ist, weil ich ja auch für

      Warum nicht!!!

      die Firma XY arbeite, muss ich diese Touren über einen anderen
      Sub-Unternehmer laufen lassen und ihnen anschliessend eine Rechung stellen.

      Blödsin, wer sagt das.

      Keine andere Möglichkeit sonst Scheinselbständig.

      Wo steht das geschrieben.

      Wenn ich jedoch eine mini GmbH Gründe, würde ich ja im Prinzip nicht
      mehr Scheinselbständig sein und die Touren auf meinen Namen laufen
      lassen können.


      Willst du dann die nächsten Jahre für lau arbeiten, mal das Gesetzt der MINI durchlesen.

      Wie sieht ihr das?
      Die Entscheidung mit der mini GmbH sollte die Lösung sein oder?


      Raus geworfenes Geld.

      Vielen Dank im Vorraus. Koelner.
    • Granis Bemerkung zur Mini-GmbH ging aber wohl eher in die Richtung daß die zwangsweise zur richtigen GmbH aufgestockt werden muß bevor Gewinn entnommen werden kann und nicht so sehr auf Seriosität.

      Die Krankenkasse will wenn sie von der selbstständigen Nebentätigkeit erfährt auch ihren Anteil, und zwar AG- und AN-Anteil, unabhängig von Schein- oder richtiger Nebenberufsselbstständigkeit.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @T.T.P.
      Das die Limited einen schlechten Ruf hat ist mir nicht bekannt.
      Finde das eigentlich eine Klasse Sache für Selbständige die in meiner Situation stecken.
      -Für mich viel zu aufwendig.

      Die mini GmbH ist deshalb gut,weil wenn man die 25.000 EUR überschreitet, man automatisch in die normale GmbH aufegestockt wird. Dieser Betrag wird jedoch nicht überschritten.Zumindest achte ich darauf.

      Die Sache ist wie Du schon meintest, viel zu Komplex.
      Ich habe ein Festes Arbeitsverhältniss in der Firma, wo ich zugleich auch als Sub Unternehmer tätig bin.

      @Kühltaxi. Du meinst dann sollte ich doch schon bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen was noch gezahlt werden muss?

      Und was ich noch erfahren haben. Stimmt es, dass ich jeden minijobber auch bei der BGF Beiträge zahlen muss? Wie ich es schon bei mir tuhe?(alle zwei monate ca. 75 eur)

      Vielen Dank nochmals für eure Mühe.
    • @ koelner

      Dieser Betrag wird jedoch nicht überschritten.Zumindest achte ich darauf.


      Da bist du aber auf dem Holzweg.
      Du MUSST diesen Betrag überschreiten.
      Das ist ja der Sinn und Zweck dieser neuen Rechtsform.
      Du darft keine Gewinnausschüttung machen, sondern mußt die Gewinne in der GmbH lassen, bis das reguläre Stammkapital erreicht ist.
    • Original von koelner
      @Kühltaxi. Du meinst dann sollte ich doch schon bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen was noch gezahlt werden muss?

      Sag erst mal nichts, wenn die das nächste Mal ihren Fragebogen nach Nebeneinkünften schicken gibst du es an. Eine Pflicht das direkt zu melden gibt es nicht.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)