Frage zum Standgeld an die Profis

    • Kommt auf den Disponenten drauf an. Ich hatte diese Woche 1 x Schenker Frankfurt dabei und das lief ganz entspannt ab. Bin mit meiner Forderung auf dem Teppich geblieben und habe es auch bekommen

      Thommy das ist schon klar :thumbup:

      Ich will woanders hin , wenn der Frachtführer dem Empf. oder Abs. eine berechtigte Rg

      schicken darf und das die Runde macht vielleicht ändert das mal was an den Zeiten :thumbup: .

      Ich sag mal wenn 2 Autos vor mir dann seh ich das :wacko: aber wenn Rampen leer Leute stehen griensent in der Ecke

      und du musst 5 Std. warten platzt mir der Kragen :cursing:

      Also müssen die begreifen das der LKW Geld kostet (undzwar die die ihn stehen lassen )
    • Ich habe schon begriffen, wo Du hin willst. Die Urteile sind über 10 Jahre alt. Die sollten einem alten Hasen schon lange bekannt sein, der was von seinem Job versteht.

      Hat sich deswegen was geändert ???

      Ich möchte mich jetzt nicht schon wieder darüber auslassen müssen, welches Dummvolk manchmal am anderen Ende der Telefonleitung sitzt.

      Nicht jedes Recht, welches einem eingeräumt wird, kann man auch umsetzen. Nimm doch mal das konnexe bzw. das inkonnexe Pfandrecht. Was nutzt es mir denn, eine Ladung zurückzuhalten, um mein Geld zu bekommen, wenn es sich der Insoverwalter aufgrund des Insolvenzrechtes wieder holt. Abgesehen davon gehört die Ware meist nicht dem Spedi und so kann einen dann der Absender auf Schadensersatz und Herausgabe verklagen. Sind doch alles zahnlose Papiertieger. Hatte den Fall mit NST in Hamburg. Hätte die letzte Fuhre pfänden können. Hat mir meine Versicherung aber dringend von abgeraten. Einen eventuellen Schaden durch Verzug hätte ich dann auch noch vorsätzlich herbeigeführt, obwohl ich ja eigentlich das Pfandrecht besitze.

      Wie gesagt, wäge klug ab und wenn es ein Einmalkunde ist, kann man schonmal mit der groben Kelle draufschlagen :D

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Es hat damal ein Urteil gegeben gegen Lidl und Schwarz wegen Wartezeiten . Der TU hatte Lidl ne Rechnung geschrieben , Lidl hat die ungebucht zurück geschickt sie hätten mit dem TU kein Vertragsverhältnis , daraufhin hat der gheklagt und der Richter hat geurteilt wer die Standzeit verursacht zahlt . Aber das Urteil ist dann später wieder einkassiert worden . Ist also die Frage kann du Eddeka und Konsorten überhaupt was in Rechnung stellen wenn du den Auftrag vom Spedi oder Lieferanten hast ?
    • thommygera schrieb:

      Was mich an Deinem Zitat stutzig machte, der Empfänger dient beim Ausladen als Erfüllungsgehilfe des Absenders. ?( ?( ?(


      Das meinte ich mit meiner Bemerkung Zwerg, konnte das Urteil auch nicht nachvollziehen. Wäre aber tatsächlich besser, wenn so etwas nicht wieder gekippt werden würde und bestimmte Sachverhalte auf den Empfänger umgelegt werden würden, z.B. auch der Palettentausch an der Entladestelle. Ist genau der selbe Kram, Empfänger ist auch bei Nichttausch fein raus und der Spedi schreibt in den TA, das es alles dem SUB seine Sache ist. Kann mir hier mit Gutscheinen von Guteborn das Zimmer tapezieren und bekomme weder Miete noch Schadensersatz geschweigedenn Paletten.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Thommy

      zähle mich noch nicht zu den alten Hasen :thumbsup: und das sich nichts geändert hat stimmt :thumbdown:

      aber ich habe das gefühl es wird immer schlimmer :love:

      ob nun Standzeit oder Palettentausch usw

      habe auch schon Palettenrechnung an den Empfänger geschrieben da keine da waren

      mit schreiben Kölner Palettentausch dran gehängt :thumbsup: , er hat zu tauschen gleiche Quali oder bringepflicht

      also Rechnung raus der rief an ich ihm sachlich erklärt kann RG stonieren wenn Paletten hier am Hof

      hat er rumgebrüllt aber 5 Tage später war Geld drauf :thumbup:

      wollte nur mal sagen das wir alle meckern über diese Probleme obwohl das eigentlich gestzl. geregelt ist

      (mal nebenbei wie krieg ich die leerreihen aus dem text )
    • Bärenbruder schrieb:


      (mal nebenbei wie krieg ich die leerreihen aus dem text )


      Laß nur, das passt schon. Ich habe früher mit weitaus mehr Leerzeilen in Basic programmiert. Da kann man später mal noch reinschreiben, was man vergessen hat. :D

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Thommy , mit Paletten müßte doch was gehen , schlimmstenfalls wenn du Rechnung stellst ruft dein Kunde an , woher nehmen sie die einmalige Frechheit meinem Kunden was in Rechnung zustellen . Ist bei mir immer wie das Horneberger Schiessen ausgegangen der Auftraggeber hat dann die Paletten übernommen und ich war raus aus der Nummer . Aber ich glaube Standgeld kriegste vor Gericht nicht durch .
    • thommygera schrieb:

      Was mich an Deinem Zitat stutzig machte, der Empfänger dient beim Ausladen als Erfüllungsgehilfe des Absenders.

      Der Auftrageber ist verantwortlich für das Standgeld, das kann der Versender und auch der Empfänger sein oder ein Zwischenhändler!

      Ist es Ex Works zahlt der Empfänger für die Standzeit beim laden und bei der Standzeit bei seinem Lager!

      Ist ein Großhändler im Boot mit drin und der kauft ex Works dann geht die Rechnung an den Großhändler!

      Wie die sich dann einig werden kann einem egal sein!

      Der eine Italiener hatte nie die Ware fertig, der Empfänger hat generell die Nachtmaut müsst löhnen und der sie dem Lieferanten von der Rechnung ab gezogen!

      Fährt man für die großen ausser Dachs sage ich mal, gibt es keine Probs!

      Muss mich natürlich rühren das den Absender in die Pflicht kann nehmen!

      Wo ich hier bei Rhenus stand und Nestle hatte nicht das Zeitfenster gebucht, rief die Spedition an, wie lange gestanden, ziehen wir 2 Stunden ab, Fax kommt mit 70 Euro ohne groß durch mein zu tun!

      Oder damals die Ld. von der Neufra. Termin 8 Uhr und überpünktlich da.

      Gegen 15 Uhr haben die den LKW abgezogen und zu einem Spedi gefahren, hatte den LKW schon auf, wollten irgend wann ab laden!

      Anderer Tag kam der Anruf, bekommst noch ein Fax, 200 Standgeld und 50 Fahrt zum Spedi!
      Fährt man aber für die oben beschriebenen Pflegefälle, geht ohne Gericht nichts!


      Lidl Hartheim da lädt der Palettenheini dir die Paletten selbst auf und wirft dich aus der Halle,

      Séhe gerade noch während dem streiten 3 kaputet EP im Staplel.

      Lädts du die auf, mache ich es war, du weist doch wer defekte EP in Umlauf bringt!

      Der hat mir die Paletten aussortiert und war dann stinkfreundlich als er raus kam.

      Glaube mir, der Lidl lässt dich fallen wenn die Strafe auf dem Tisch liegt!
    • Zur Info.

      Das Problem mit dem Standgeld
      Immer wieder versuchen Unterfrachtführer (Subunternehmer) vom Empfänger Standgeld zu fordern.
      Rechtsgrundlage des Standgeldanspruchs gegenüber dem Empfänger ist § 421 Abs. 3 HGB. Danach ist der Empfänger, der vom Frachtführer die Ablieferung des Gutes verlangt, verpflichtet, das Standgeld für überlange Entladezeiten zu zahlen.
      Dies klingt einleuchtend - ist es aber nicht, denn der BGH (IZR 201/04) hat bereits im Oktober 2005 entschieden, dass ein solcher Anspruch zwar dem Hauptfrachtführer zustehe, nicht aber dem Unterfrachtführer, da dieser keine vertraglichen Beziehungen mit dem Empfänger habe. Der [b][i]Unterfrachtführer hätte nur [b][i]vertragliche Beziehungen zum Hauptfrachtführer und deshalb bestehen auch nur Ansprüche gegenüber diesem. Als [b][i]„Trostpflaster" gibt der BGH jedoch noch den Hinweis, [b][i]dass sich der Unterfrachtführer den Anspruch des Hauptfrachtführers auf Standgeld abtreten lassen und dann aus abgetretenem Recht gegen den Empfänger vorgehen könne.

      Das Ergebnis ist zwar unbefriedigend, muss aber hingenommen werden, weil das BGH-Urteil nicht weiter angreifbar und eine Korrektur durch den Gesetzgeber kaum zu erwarten ist.
    • @ Mensch Thomma,hatte schon gedacht meine Brille mit nem Teleobjektiv vertauscht zu haben.
      Wenn ich für ne Fa.fahre,und die schickt mich z.B.nach VW und bin im Zeitfenster da,muss im Werk von a,b,c,usw,zum abladen verplemper da meine Zeit,dann will ich von dem Auftraggeber meine Knete für die Wartezeit haben.Habe damals bei Schüchen 38,35 € eingesetzt und auch bekommen.Das war 2003.heut kratzen michj keine Wartezeiten mehr,alles über 30 min.beim entladen iss für mich bare Knete,denn ab 30 min wird bezahlt.
      Aber es gibt immer noch Suppis,die meinen wenn sie bei Kunden warten müssen,das sie dann direkt an den Kunden rangehen und wollen von dem die Wartezeiten bezahlt haben. :thumbdown:
      Ich bekomme auch noch von einem Kollegen Wartezeiten auf 2 Bst.,aber ich bin so blöd und rufe nicht bei der Firma an und frage ob sie gezahlt haben ;(
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.