Hermann,gelöschter User 5 schrieb:
Was Arbeitsamt angeht kann ich nichts sagen, was Gesetze oder Verordnungen angeht, kann sich die Arge nicht drüber weg setzen!
Wäre gleich ein Fall für das Sozialgericht!
Wieviel bekommst du für deine Aussage?????
Kommt ein Fahrer zu mir und der hat die 95 in der Fahrerkarte sowie Führerschein, mehr geht mich nicht an!
Es geht den AG auch nichts an wann er die nächste Auffrischung will machen!
Wichtig ist wenn er vom Hof fährt das in beiden Karten die 95 drin steht, sonst gar nichts!
für den AG ist HEUTE die 95 noch nicht das Einstellungskriterium - ab 2013 geht es nicht mehr ohne 95 bei einem Wechsel, Arbeitslosigkeit oder Wiedereinstieg!!! Regelmässige Kontrolle der FS ist ja auch verpflichtend - und dabei spätestens fällt auf, wenn einer die Weiterbildung noch nicht absolviert hat.
Habe leider noch keinen Sponsor für meine Aussage bekommen
Für mich als AG ist klar, daß je nach Einsatzzweck jeder Fahrer bis spätestens Ende 2012 die Weiterbildung absolviert hat.
Im übrigen habe ich bei meinen Schulungen noch keinen Fahrer gehabt, der seine Weiterbildung selbst zahlen mußte.....den AG liegen ihre Fahrer als doch noch am Herzen.