Frage zu Mwst in Rechnung!

    • Frage zu Mwst in Rechnung!

      N'abend Kollegen,

      hab grad mal nen Brett vorm Kopf

      Transport von D nach F

      Kunde in der Schweiz ansässig.

      Rechnung mit oder ohne Mwst?


      Wenn ich von/ nach CH fahre, kommt ja § 4 Nr. 3 UStG zu tragen.
      Auch wenn der Kunde/ Auftraggeber sitz in CH hat ?
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
      Wiesentalstraße 32
      D- 79694 Utzenfeld
      Tel: +49 7673- 383 0594
      Fax: +49 7673- 383 0010
      Mobil: +49 152 - 2100 7406

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SaschaW ()

    • Servus Gernot,

      dann werde ich das wohl auch so tun. Bei Waren von/ nach CH war's mir klar. Bin nur bissl in's Straucheln gekommen weil ja keine Ware nach/aus CH geht.

      Dann kann ich jetzt weiter Rechnung schreiben

      Danke dir!
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    • Der schweizer Kunde hat die Möglichkeit sich eine EU Umsatzsteuer Ident Nummer zu besorgen. Es gibt extra solche für Firmen die ihren Standort nicht in der EU haben. Solange er die nicht hat muß er die Umsatzteuer zahlen, denn ein Transport nach Frankreich ist kein Transport in einen Drittstaat ausserhalb der EU sondern ein Innergemeinschaftlicher und da muß entweder Steuer gezahlt oder eine Kontrollmeldung drüber abgegeben werden.

      Wäre das nicht so kämen bald alle Aufträge nur noch von Firmen aus Drittstaaten und alle EU Länder wären schnell bankrott
    • RE: Frage zu Mwst in Rechnung!

      Original von SaschaW
      N'abend Kollegen,

      hab grad mal nen Brett vorm Kopf

      Transport von D nach F

      Kunde in der Schweiz ansässig.

      Rechnung mit oder ohne Mwst?


      Wenn ich von/ nach CH fahre, kommt ja § 4 Nr. 3 UStG zu tragen.
      Auch wenn der Kunde/ Auftraggeber sitz in CH hat ?



      Seit 1 Jannuar 2010 wieder ohne, letztes Jahr noch mit!!

      Die wissen nicht was sie wollen!!!
    • Ich habe im Januar Rechnungen geschrieben mit und ohne!!!

      Transportbeginn im Dezember die mussten noch mit und Transport im Januar ohne.

      Die Römer haben ihr Reich selbst zerstört und die EU zerstört Europa und das dauert nicht mehr lange.!!!!
    • Hatte bis letzte Woche Umsatzsteueraussenprüfung für drei Wochen zu Gast. Seit 2010 gilt neues EU Recht und auf alle Rechnungen soll die Steuer drauf die im Land des Auftraggebers gilt. Die Steuer soll dann an das regionale Finanzamt abgeführt und von dort an das Finanzamt des Auftraggebers weitergeleitet werden. Dafür kann der Auftraggeber die Vorsteuer aus der Rechnung sofort geltent machen. Ist seit 1.1.2010 vorgeschrieben und schon mit Strafenkatalog belegt, aber ausser das es strafbar ist, wenn man was falsch macht ist alles andere noch völlig unklar. Im Finanzamt konnte keiner sagen ob das tatsächlich schon so funktioniert und im Elsterformlar kann man das bei der Voranmeldung auch nicht so angeben.
    • UNd das soll noch ein Mensch verstehen ?(

      Wenn ich bei meinem FA anfrag bekomm ich wohl wie Gernot 3 vershc. Aussagen.
      Mal Montag beim Steuerberater anbimmeln.

      Ich werd sie jetzt wohl einfach mal ohne schreiben. Korrektur kann ich immer noch machen.
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    • Moin Sascha,

      ist eigentlich ganz einfach: Ort der Leistung ist seit 01.01. da, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. In deinem Fall Schweiz, also steuerfrei.
      Wäre der Leistungsempfänger EU-Mitglied - auch steuerfrei.
      Auf die Rechnung USt-Id von dir und die deines Kunden, fertig.
      Willst du es besonders gut machen: auf die Rechnung einen Hinweis auf das seit 01.01. gültige Reverse-Charge Verfahren.

      Was noch neu ist: am Jahresende muss eine zusammenfassende Meldung an das Finanzamt abgegeben werden. Macht der Steuerberater, kannst ja mal bei deinem nachfragen.
    • Original von Ersatzrad


      Was noch neu ist: am Jahresende muss eine zusammenfassende Meldung an das Finanzamt abgegeben werden. Macht der Steuerberater, kannst ja mal bei deinem nachfragen.


      Genau deswegen hatte ich Probleme.

      Mein Finanzamt hatte an des Bundeszentralamt gemeldet- ich nicht.

      Ende vom Lied - laut Bundeszentralamt muß der Transportierende keine Meldung abgeben- und falls Meldung- dann meines Wissens nicht jährlich, sondern gleichzeitig mit der Umsatzsteuermeldung.
    • Okay,

      und was mach ich, wenn ich von dem Kunden keine UStID habe? Tel nachfragen wohl!

      Aber wieso bei EU-Mitglied auch steuerfrei? (hab ich was überlesen?)

      Muss ich mal nach Reverse-Charge Verfahren googeln und schauen was kommt!

      Edit...

      gegoogelt: "Übergang der Steuerschuldschaft gemäss § 13b UstG" ?
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