Frage Ausfuhr Zoll

    • Frage Ausfuhr Zoll

      Hallo miteinander,

      Ich habe da mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Erstmal zu mir. Ich betreibe einen Online-Shop und verkaufe BD-Diagnosegeräte. Nun hat mich ein Interessent aus Aserbaidschan gemeldet und möchte Waren in Wert von ca. 1500 Euro erwerben, jedoch verlangt er von uns, dass wir den Warenwert auf der Rechnung, die mitgeschickt wird, kleiner angeben sollen.

      Hattet ihr mal solche Kunden, wenn ja was habt ihr da gemacht?

      VG Daxoka
    • In der Ausfuhranmeldung beim Zoll muss der reale Wert angeben werden, dieser muss identisch mit der Rechnung sein.
      Der Differenzbetrag würde dann nur als Schwarzgeschäft ausserhalb der offiziellen Buchhaltung laufen.
      Aserbeidschan ist zudem eines der Hauptländer für indirekten Export nach Russland zur Sanktionsumgehung. Man kann davon ausgehen, dass der Zoll sehr genau hinschaut, gerade bei neuen unbekannten Exporteuren.
    • daxoka schrieb:

      dass wir den Warenwert auf der Rechnung, die mitgeschickt wird, kleiner angeben sollen.
      Keine gute Idee!
      Die Ausfuhranmeldung bzw der Warenwert darin muss mit Deiner Rechnung und Buchhaltung übereinstimmen. Die erledigte Ausfuhranmeldung ist ja der Beleg bzw Nachweis dafür dass du den Verkauf ohne USt abgewickelt hast. Wenn es da Abweichungen kommt dann kommst du bei einer Prüfung ziemlich schnell in Erklärungsnot
    • Das geht zwar über die Frage hinaus, aber ratsam beim Export in exotische Drittländer:
      Den grenzüberschreitenden Transport aus der EU heraus mit eigenem Sped. organisieren.
      Dann ist relativ sicher, dass ein Ausfuhrnachweis erbracht werden kann.
      Bei Abholung durch den Käufer gibt es keine Kontrolle, dass die Ausfuhr ordnungsgemäß erledigt wird.
      "Worst case" kommt später der Zoll und fordert 19% Umsatzsteuer, wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass die Ware das EU-Zollgebiet verlassen hat.