Frage an unseren Lasi Fanatiker Stahltrucker!

    • Frage an unseren Lasi Fanatiker Stahltrucker!

      Mein Freund wie sichert man Luftfrachtböden und Boxen?

      Weiter, warum darf ein LKW mit Luftfracht ohne äusserliche Verformung der Plane nicht kontrolliert werden?

      Wenn ihr wirklich mal an Frischfleisch von Kontrollmenschen gelangt mit Luftfracht, reizt ihn das er befiehlt öffnen!

      Der hat ein Problem oder die schlimmer wie wenn sie 3 Mann von hinten erschossen haben! :D :D

      Hat ein Fahrer hier im forum die Befähigungschulung gemacht?
    • Hermann,

      ich denke, du meinst die Ersatzverkehre mit Luftfracht-Ladungen, die auf LKW mit pneumatischem Rollenboden verladen sind. Fast alle dieser LKW im Festeinsatz haben einen Kofferaufbau und diese sind den Maßen der Pal. angepaßt. Die kommisionierten Pal. werden ja reingerollt und dann die Rollen abgelassen, sodaß die Paletten direkt auf dem Boden aufsitzen. Da ist normalerweise keine ARM dazwischen. Einzelne Stückgüpter ohne Kommissionierung werden klassisch verladen. Paletten haben untereinander am Boden Formschluß - bei der Ladung nicht immer unbedingt. Als TU und Fahrer hast du da keinen Einfluß drauf!

      Sobald dieser LKW auf den Luftfracht-Paletten und in den Containern auch Zollgut für Übersee befördert, wird normalerweise am Abgangs-Airport auch bei innerdeutschen Transporten - ein T1-Verfahren eröffnet und der Aufbau per Plombe verschlossen. Das T-1 wird dann am Empfangs-Airport wieder ordnungsgemäß gelöscht - alles klar? Lediglich die konventionellen Sammelgüter auf innerdeutschen Routen werden konventionell gestaut, abgefertigt und nicht verplombt.
    • hurgler0815 schrieb:

      Hermann,

      ich denke, du meinst die Ersatzverkehre mit Luftfracht-Ladungen, die auf LKW mit pneumatischem Rollenboden verladen sind. Fast alle dieser LKW im Festeinsatz haben einen Kofferaufbau und diese sind den Maßen der Pal. angepaßt. Die kommisionierten Pal. werden ja reingerollt und dann die Rollen abgelassen, sodaß die Paletten direkt auf dem Boden aufsitzen. Da ist normalerweise keine ARM dazwischen. Einzelne Stückgüpter ohne Kommissionierung werden klassisch verladen. Paletten haben untereinander am Boden Formschluß - bei der Ladung nicht immer unbedingt. Als TU und Fahrer hast du da keinen Einfluß drauf!

      Sobald dieser LKW auf den Luftfracht-Paletten und in den Containern auch Zollgut für Übersee befördert, wird normalerweise am Abgangs-Airport auch bei innerdeutschen Transporten - ein T1-Verfahren eröffnet und der Aufbau per Plombe verschlossen. Das T-1 wird dann am Empfangs-Airport wieder ordnungsgemäß gelöscht - alles klar? Lediglich die konventionellen Sammelgüter auf innerdeutschen Routen werden konventionell gestaut, abgefertigt und nicht verplombt.

      Moin Udo


      Musst noch viel lernen!

      Den Rollboden haben auch viele Tauliner drin mit Zusatzleisten für Triebwerke! Diese haben weder Anschlagsleiste und noch was!

      Des weiteren muss nicht ein T 1 dabei sein und wird bei der flash gemacht!

      T 1 wird in Deutschland nicht verplombt nur in äusseren Fällen wenn hohe Verbrauchsteuern auf dem Gut lasten!

      Dann geht das ohne Zollanerkenntniss im Binnenland nicht!



      Generell darf ich als TU gar keine Luftfracht fahren und ab Fahrer erst seit Freitag!

      Du kannst auch nicht sagen, so jetzt ist meine Schicht rum weil der Zollrechner abgekackt ist und wir machen morgen weiter!

      Belese dich mal!

      Ohne Plombe geht gar nichts und wenn du an Block A abgeladen hast und zu Block 4 fährst muss eine Plombe angebracht werden und darf nur wieder auf Anordnung des Befähigten des Luftfrachtspedi entfernt werden und unmittelbar vor dem entladen!

      Es wird keiner bei einer Kontrolle dir die Plombe entfernen und sollte wirklich eine Ladung die von Flughafen oder Anerkannten Produzent verrutscht sein, darf nur geöffnet werden unter Aufsicht von einer Person vom Luftfahrt Bundesamt geöffnet werden!

      Wird die Plombe entfernt, wird die ganze Ladung von einem zugelassen Luftfrachtspedi geröntgt zu einem KG Preis von bis zu 4,50 €! :thumbsup:

      Alternativ ein Sicherheitsschloss!



      Lese mal EG Nr. 300/2008

      Der oder die Fahrer legen zwischen Abholung und Zustellung keinen ausserplanmässigen Halt ein!

      Es wird der Lebenslauf geprüft usw.!



      Sicherheitskontrollen für Fracht und Post

      1. Alle Frachtstücke und Postsendungen sind vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug Sicherheitskontrollen zu unterziehen.

      Ein Luftfahrtunternehmen nimmt Frachtstücke oder Postsendungen zur Beförderung in einem Luftfahrzeug

      nur dann entgegen, wenn es selbst entsprechende Sicherheitskontrollen durchgeführt hat oder deren

      Durchführung von einem reglementierten Beauftragten, einem bekannten Versender oder einem geschäftlichen

      Versender bestätigt und quittiert wurde.

      2. Für umgeladene Frachtstücke und umgeladene Postsendungen können alternative Sicherheitskontrollen vorgesehen

      werden, deren Einzelheiten in Durchführungsvorschriften festzulegen sind.

      3. Weiterfliegende Frachtstücke und weiterfliegende Postsendungen können von den Sicherheitskontrollen ausgenommen

      werden, wenn sie an Bord des Luftfahrzeugs bleiben.

      6.2.
      Schutz der Fracht und der Postsendungen

      1. Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu

      dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor

      unbefugten Eingriffen zu schützen.

      2. Frachtstücke und Postsendungen, die nach den Sicherheitskontrollen nicht angemessen vor unbefugten Eingriffen

      geschützt sind, müssen kontrolliert werden.


      VO EU 173/2012
    • @ Grani


      um auf Deine Ursprungsfrage zurückzukommen ( habe es erst heute gelesen :) )

      siehe dieser LINK

      verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=99134


      Ansonsten hatte @ SAW recht, zum Tag der LASI in DD wurde so ein Fahrzeug vorgestellt und Luftrachtrollcontainer standen noch auf den Rädern ohne Zurrung u.ä..

      vorgestelllt wurde das Fahrzeug durch eine Spedition welche im Auftrag von EADS sowie der Flugzeugwerft Dresden zwischen Frankreich und Deutschland pendelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stahltrucker ()

    • RE: Frage an unseren Lasi Fanatiker Stahltrucker!

      gelöschter User 5 schrieb:

      Mein Freund wie sichert man Luftfrachtböden und Boxen?

      Weiter, warum darf ein LKW mit Luftfracht ohne äusserliche Verformung der Plane nicht kontrolliert werden?



      Stimmt so nicht, Die Öfnnung muss im Frachtpapier vermerkt werden, Bei Zollplombe sollte der Zoll öffnen muss aber nicht dabei sein :)
    • Moin, was heißt sollte der Zoll öffnen, ohne geht gar nicht! Die Zollverwaltung ist in einem Staat ein Staat im Staate und was passiert wenn man eine Zollplombe entfernt und was danach los ist das kenne ich!

      Mein Glück war das ich am Heimatzollamt auf gekreuzt bin, des weiteren kannten mich einen Großteil.

      Und glaube mir, ohne einen vom Luftfahrtbundesamt geht nichts!



      Zur Lasi, hast ja die Maße gesehen und auch von Kühltaxi im Portal gelesen.

      Mit Netzen ist die Ware auf den Brettern gesichert! Die Boxen sind ja unterschiedlich und angepasst an den Airliner!

      Wenn du dich mal da beließt, wirst du lesen wenn eine Firma die Ware herstellt und selbst verpackt. Bei der Produktion weiß muss der Arbeiter oder die Arbeiter wenn bekannt ist das der Artikel via Luftfracht verschickt wird die Prüfung durch laufen!

      Ansonsten könnte man den Hund die Fleischwurst bewachen lassen!

      Hatte ja genug Zeit mich um zu sehen und mich mit Leuten zu unterhalten!