Frage an die Italien Spezialisten

    • Ähm ja da der Trööd ja nun wieder belebt ist und mich Italien nicht mehr los lassen kann, ich habe da noch ein paar Fragen.
      Es sieht so aus als müßte ich ab Mitte August wieder mal darunter. Telepas und Via Card sind schon bestellt. Ich darf dann meine Gas Tanks breit fahren zu Firmen und Privat Kunden. Wird sicher lustig werden. 1ste Frage wie ist das mit der Rola darunter und wie funzt das ganze? Ich darf ganz Nord Italien in den nächsten Wochen bedienen. Wie sieht es mit der Kriminalität im Norden des Landes aus? Ich weiß ja nicht ob es Neapel verhältnisse sind.
      Kennt jemand ordentliche Raststätten oder Autohöfe da unten? Jetzt aber nicht sagen in den Nothaltebuchten parken, fällt aus. Das ist mir zu ungesund. Gruß Raik
    • Rola Routen findest du hier: oekombi.at/

      Aufgrund der Langen Fahrtzeit der Rola verzichte ich darauf meist, weil Preislich ist das bei 4 Einzelfahrten im Jahr auch nicht so der hammer ....
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Nothaltebuchten :P :P :P :D da stehen die die Überhaupt keine Gehirnzellen haben!

      Ich habe mal eine Tachoscheibe müsst wechseln und da gehalten, es war schwierig diese aus zu füllen!

      Wenn die richtige Truppe nachts unterwegs ist, macht man sich den Spass und zieht rechts an und fährt direkt an der Hütte vor bei!

      Das mit 5-9 LKW und die stehen senkrecht in der Hütte!!!


      Bedenke im July-August und Anfang September ist sehr viel Fahrverbot in Italien!!!!!!

      Z.B Freitags ab 16 Uhr bis 22 Uhr und von Samstags 8-22 Uhr!

      Wenn du auf der Hinfahrt bist, kannst 3 Std dran hängen!

      5 Minuten überzogen ist die Pappe fort, zwischen 500 und 3000 € Strafe und einen Monat Einreiseverbot für den LKW und 4 Wochen Fahrverbot für den Fahrer!!!!!

      Wenn es ganz schlimm kommt, die im Raum Brescia lassen den LKW umdrehen und zurück nach Österreich, gilt dort auch für das Überholverbot!

      Oh schon wieder Änderung!



      Fahrverbote Italien 2011


      Fahrverbotskalender Italien 2011 Lt. Dekret des italienischen Infrastruktur-und Verkehrsministeriums bestehen im Jahr 2011 auf allen italienischen Straßen außerhalb der Wohnzentren für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem hz Gesamtgewicht von über 7,5 t ein Fahrverbot an folgenden Tagen :


      •an allen Sonntagen der Monate Jänner,Februar,März,April,Mai,Oktober, November und Dezember von 8.00 bis 22.00 Uhr;
      •an allen Sonntagen der Monate Juni,Juli,August und September von 7.00 bis 24.00 Uhr;
      •am 1. Jänner von 08.00 bis 22.00
      •am 6. Jänner von 08.00 bis 22.00
      •am 17. März von 08.00 bis 22.00 NEU !
      •am 22. April von 16.00 bis 22.00
      •am 23. April von 8.00 bis 22.00
      •am 25. April von 8.00 bis 22.00
      •am 2. Juni von 7.00 bis 24.00
      •am 2. Juli von 07.00 bis 24.00
      •am 9. Juli von 07.00 bis 23.00
      •am 16. Juli von 07.00 bis 23.00
      •am 23. Juli von 07.00 bis 23.00
      •am 29. Juli von 16.00 bis 24.00
      •am 30. Juli von 07.00 bis 23.00
      •am 5. August von 16.00 bis 24.00
      •am 12. August von 16.00 bis 24.00
      •am 13. August von 07.00 bis 23.00
      •am 15. August von 07.00 bis 23.00
      •am 20. August von 07.00 bis 23.00
      •am 27. August von 07.00 bis 23.00
      •am 29. Oktober von 14.oo bis 22.00
      •am 1. November von 08.00 bis 22.00
      •am 7. Dezember von 16.00 bis 22.00
      •am 8. Dezember von 08.00 bis 22.00
      •am 23. Dezember von 16.00 bis 22.00
      •am 24. Dezember von 08.00 bis 22.00
      •am 26. Dezember von 08.00 bis 22.00

      Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger bestehen, bezieht sich das Höchstgewicht laut vorstehendem Absatz, falls die Straße nur mit der Zugmaschine befahren wird, nur auf die Zugmaschine, Falls diese nicht beladbar ist, entspricht das Höchstgewicht ihrem Leergewicht.
      Ausnahmeregelungen lt. Dekret des ital. Infrastruktur- und Verkehrsministeriums, Nr. 3602 vom 19.12.2005 u.a.: - Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Ausgangspunktes der Fahrt mitführen, beginnt das Fahrverbot um 4 Stunden später . Lediglich den aus dem Ausland kommenden Fahrzeugen mit einem einzigen Fahrer ist es erlaubt - wenn die Tagesruhezeit gemäß EG-Verordnung Nr. 3820/85 mit der hier angeführten Nachverlegung zusammenfällt - nach Ablauf der Ruhezeit das Fahrverbot um vier Stunden nachzuverlegen.
      - für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Fahrtzieles mitführen, endet das Fahrverbot um 2 Stunden früher. Weitere Ausnahmeregelungen können auf Anfrage übermittelt werden.
      Alle Angaben ohne Gewähr

      sowie
      vom 31.07. bis 28.08. :

      gilt an Sonnabenden Fahrverbot
      von 07 Uhr bis 23 Uhr

      an Sonntagen Fahrverbot
      von 07 Uhr bis 24 Uhr

      Für Lebensmittel gibt es Ausnahmeregelungen

      Alle Angaben ohne Gewähr