Frachtführer erfüllt Transportauftrag nicht

    • Das meine ich doch. Ich bin in mehreren Börsen und der Vertrag, den man unterschreiben muss, ist ja zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ich kenne das eben nur so, dass es über die Börse geschickt wird, wo ja noch die Auftragsnummer der Frachtbörse dabei steht, der ausgemachte Preis und eben alle Konditionen, die der Auftraggeber in diesem Vertrag verfasst hat.
    • Chaot65 schrieb:

      Ihr habt den Frachtauftrag ja vergeben. Würde jetzt erst einmal nachlesen, was genau über Timo ausgemacht ist.
      Ich übernahm selbst schon Frachtaufträge, wo sogar drin stand, dass ich Schadensersatz leisten muss, sollte es aufgrund meines Verschuldens zu Ärger kommen mit dem Kunden. Und springt der Kunde ganz ab, müsste ich 10 % des Jahresumsatzes mit diesem Kunden oder 100000 €, erstatten.

      Ich sah das nie als Problem, weil bei mir Kommunikation ganz ganz wichtig ist und der Auftraggeber, wenn man als Auftragnehmer früh agiert, rechtzeitig reagieren kann. Zudem hat man ja eine Frachtführerversicherung, die in den meisten Fällen haftet, wenn man nicht grob fahrlässig ist.

      Waren nicht Vermögensschäden auf das 3fachee der Fracht gedeckelt. 100 k Ersatz ist doch bulshit sry.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Chaot65 schrieb:


      Ich übernahm selbst schon Frachtaufträge, wo sogar drin stand, dass ich Schadensersatz leisten muss, sollte es aufgrund meines Verschuldens zu Ärger kommen mit dem Kunden. Und springt der Kunde ganz ab, müsste ich 10 % des Jahresumsatzes mit diesem Kunden oder 100000 €, erstatten.

      Isegrim schrieb:

      War doch damals Gang und Gäbe,im Frachtauftrag rein zu schreiben,Kundenschutz,wenn nicht bis zu 100,000 € an den Auftraggeber.


      Kundenschutz und Schadenersatz wegen Vermögensschaden sind aber 2 paar Schuhe, geh mal Deine Brille putzen Isegrimmchen ;)
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Schützen kannst du dich nur davor, in dem du alles selber fährst. Und auch dann kann dir das eigene Material oder Personal ausfallen.
      Und anderen TU kannst du Haftbarhalten und dann den nachgewiesen Schaden versuchen von ihm wieder zu bekommen. Aber das wird mit Sicherheit eine längere Aktion vor Gericht, dort gilt immer noch Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten der Medaille.

      Aber mal ganz ehrlich, was ist das für ein Auftraggeber der sagt wenn der LKW nicht zum vereinbarten Termin erscheint gibt es die Tour nicht mehr. Will er allen ernstes Behaupten das er seinem Kunden sagt, du bekommst deine Ware nicht weil der LKW nicht zu dem Moment hier war als ich es gerne gehabt hätte.

      ?(
      Gruß
      Sascha
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      "Es gibt keine Handlung, für die niemand verantwortlich wäre." - Otto von Bismarck
      Also nix mehr mit, Chef ich war das nicht
    • Einige Firmen schreiben ja in die Transportaufträge: Bei nicht Gestellung des Fahrzeugs belegen wir Sie mit 400 Euro Strafe + den angefallenen Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder so ähnlich. Ist das überhaupt irgendwie gesetzlich begründet wie z.B. bei der Ausfallfracht (Kündigung des Absenders im HGB)?
      "Selbst das wildeste Tier kennt doch des Mitleids Regung - Ich kenne keins und bin deshalb kein Tier."