Krischan schrieb:
TimoCom_MMH schrieb:
Problematisch würde das aber bei der Überprüfung. Woher wissen wir, dass das Zahlungsziel auch tatsächlich vereinbart wurde? Und was ist wenn der Gläubige das Zahlungsziel nach Rechungsdatum berechnet und der Empfänger das Zahlungsziel nach Rechnungseingang? Oder wenn der Rechnungsempfänger nicht zahlt, weil der Job für ihn nciht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde?
Moin Martin,
ich bin verwirrt......sind das ernstgemeinte Fragen? Oder möchtet Ihr zum Jagen getragen werden?
1) Das tatsächlich vereinbarte ZZ des in Rede stehenden Transportauftrages kann man Euch bestimmt anhand der Vertragunterlagen zukommen lassen. Dann könntet Ihr Euch ein eigenens Bild machen. Wenn mich nicht alles täuscht, dann erwartet Ihr doch bereits jetzt entsprechende Informationen für Euren Inkassodienst, oder? Wie kommt Ihr da denn an die Info für Euren Aktionsbeginn?
2) Wir sprechen hier nicht über einen Verzug im Rahmen von drei Tagen Postlaufzeit.
3) Vermerke über Nichterfüllung eines TA sind bestimmt ebenfalls vorhanden. s.1).
Ich persönlich gewinne leider wieder den Eindruck, dass hier erneut eine Marketingveranstaltung betrieben wird, ohne wirklich ernsthaftes Verbesserunginteresse in der Sache. Schade. Euer Marktplatz verdient im Interesse alller ernsthaften und ehrenwerten Akteure Hege und Pflege.
Hallo TimoCom-Martin,
mich verwundert es , daß Du auf Krischans Kommentar nicht geantwortest hattest.
Nein, eigentlich doch nicht, ...denn DEINE Zeilen TC-Martin sind derart "daneben"......es erübrigt sich,
an dieser Stelle nochmals darauf einzugehen, dieses hatte Krischan ja bereits richtig geschildert.
Zitat von »TimoCom_MMH«
Entschuldigt bitte, ich habe die letzten 3 Wochen damit verbracht, nach einem passenden Paragraphen "im BGB nachzulesen", um die letzte Frage mit "abstrusen Begründungen" zu beantworten, damit ihr "beschwichtigt" seid. Leider ohne Erfolg. Im Übrigen bin ich weder der "Pressesprecher" noch die "Putzfrau" oder der "Ausputzer" oder wie ihr mich hier sonst noch bezeichnet. Aber das ist schon okay, wenn es euch damit besser geht
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Na klar Martin.....3 Wochen suchen und dann auch noch ohne Erfolg. Das ist durchaus glaubhaft und macht Sinn
Wozu habt ihr auch eine Rechtsabteilung .... ?
Gruß
Tobias