Frachtenbörse TIMOCOM Akteure davon Teil 2

  • Thomma schrieb:

    Hallo TimoCOM,

    wie kommst du darauf, dass ich kein Kunde bei euch bin. Ich würde mir niemals Anmaßen hier über ein solch heikles Thema mich zu äußern, wenn ich nicht selbst davon betroffen bin.

    Und die Ausführungen von HIGSPEED müssten auch euch zu Denken geben. Die Machenschaften der genannten Firma sind ja schon länger Bekannt. Das wurde in Verschiedenen Foren schon seit längerem Berichtet. Jetzt kann darüber Spekulieren, TimoCom hätte nichts gewusst, und es wären keine Beschwerden eingegangen. Es ist auf jeden Fall so, dass die TimoCom in Bezug auf die Prüfung der Zuverlässigkeit ihrer Kunden dies doch etwas locker sieht. Zu mindestens ein Ratingsystem wäre für manchen doch sehr hilfreich, wenn es auch nur auf freiwilliger Basis wäre, und bei denjenigen, die dies permanent ablehnen könnte man sich ja Gedanken machen warum. Wie ihr ja selbst von euch sagt, seit ihr die größte Frachtenbörse Europas, und somit auch in einer gewissen Monopolstellung, dies beinhaltet für mich, zumindest Moralisch, eine gewisse Verantwortung.

    Dies soll alles nicht als Angriff oder Vorwurf zu verstehen sein, sondern als Anregung zu Verbesserungen, hauptsächlich der kleinen Tu's.

    Mfg.

    Klaus

    :thumbsup:
    "Qualität zu wählen, ist auch eine Art zu sparen"
  • TimoCom_MMH schrieb:

    Hallo Frau Elster,

    Du hast recht mit dem was Du schreibst. Grundsätzlich entstehen die Kosten beim Gläubiger, denn dieser beauftragt ja auch uns oder den Anwalt ("wer die Musik bestellt"). Allerdings hat er das Recht, sich diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Schuldner erstatten zu lassen. Wir arbeiten vergleichbar wie die anderen Dienstleister. Wenn der Fall eindeutig und der Verzug durch Dokumente beweisbar ist, kann der Gläubiger verlangen, dass die Gebühren vom Schuldner ersetzt werden. Das setzen wir dann möglichst auch so um.

    Wenn Du bisher alle Deine Forderungen durch einen Anwalt eintreiben konntest, ohne dafür einen Cent zu zahlen, ist das toll gelaufen, aber das hättest Du möglicherweise bei uns auch bekommen können. Nicht selten ist es aber so, dass eine Forderung streitig ist, weil sie zum Beispiel nicht gerechtfertigt ist oder die Verzugsbedingungen nicht gegeben oder belegbar sind. In dem Fall kann man den Ersatzanspruch nicht beim Schuldner durchsetzen. Das ist aber bei einem Anwalt auch nicht anders.

    Der Gutschein dient dem Berechtigten in diesem Zusammenhang als Kostendämpfer - sollte es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, die Kosten beim Schuldner ersetzt zu bekommen, reduziert der Gutschein die Gebührenrechnung.

    Viele Grüße,
    Martin


    Hallo Timocom,

    Rollen wir mal die Antwort von hinten auf!

    Wie wäre es wenn man den Gutschein dem Schuldner überreichen würde, könnte er dann von seinen Kosten abziehen!

    Mit der Timocom Inkasso habe ich glaube 1 mal gearbeitet und musste dann die Gebühren zahlen, seit dem ist das Thema erledigt!

    Viermal vor dem Inkasso durch 4 Anrufe kam dann die Kohle, einer sagte der Timo gleich das er in 8 Tagen erst Kohle hat, da müssten doch der Alarm aus gelöst werden!

    Die ganzen Totalausfälle von Timocom Ladungen, Schulze, Schüchen und noch so ein paar von den Helden, lag das Insolvenz Schreiben eher am Schreibtisch wie eine Mahnung berechtigt war!

    Dann noch 2 Ausfällen in HH wo auch erst bei dem einen eine Mahnung raus war und dann die Insolvenz kam!

    Der andere Vogel hat die Timocom raus geworfen, aber komisch es war Zahltag gewesen und der Herr vermutlich nicht die Timo Rechnung gezahlt, sonst hätte er sein Spielchen weiter getrieben!

    Die anderen 2 von HH das war Dummheit von, mir. auf die Schnelle und dann ist Wochenende!

    Seit dem schaue ich meine Pappenheimer genauer an! Mit so Firmen wo die Timocom im Netz noch Werbung macht, geht gar nicht!

    Die einzige Firma ohne LKW wo ich Geschäfte mache, ist die Neufra ab und zu und der Rest von den Sofaspedis gehören ungespitzt in den Boden geschlagen!

    Und so keine Ausfälle mehr!

    Wenn man bedenkt bei einer Tour von 1000 € bleiben 100 € übrig wenn man die Fahrer vernünftig bezahlt und keine Almosen rüber scheibt!

    Um diese 900 € aus zu gleichen muss ich neun 1000 er Fahrten machen um auf null zu kommen, aber jetzt fehlen wieder 900 €!

    Also lieber einen Tag den LKW ruhen lassen eher man für manche Gestallten ein Tour fahrt!

    Wer also für GLK und solche fährt, ist nicht zu bedauern!

    Wollte die Inkasso letztes Jahr mal einsetzen, aber da hieß es, wir warten noch 4 Tage und dann legen wir los! Ging um eine Gutschrift und so was mahnt man ja nicht!
    Aber so manche kennen das Spiel, so auch der Götterbote, er zahlte 2 Tage eher die Timo einschreiten konnte!

    Wir werden täglich zu geschüttet mit Anregungen im Mahnwesen und die Timo geht andere Wege!

    60 Tage ZZ, Rechnungsgestellung 8 Tage nach Transport, 7 Tage nach dem ZZ die erste Mahnung und dann noch 30 Tage abwarten bis die Timo zuschlägt, nein danke!

    Ihr selbst seit doch schlimmer wie unsere Beamte mit ihren Alimente!

    Diese bekommen ihre Gage am 30 für den nächsten Monat, quasi Vorkasse, aber ihr nehmt euch das Recht raus 3 Monate wenn ich es richtig in Erinnerung habe im voraus zu kassieren. Quartalsanfang für da Quartal

    Ab wann macht ihr den Zugang dicht wenn die Rücklastschrift kommt?

    Nach eurem Inkassosystem müsste 30 Tage nach der Rücklastschrift abgeschaltet werden wenn nicht ausgeglichen!

    Ich habe nichts gegen die 3 Monate im voraus, die Angestellten von euch sollen ja nicht hungern, es geht mir nur um das Prinzip!

    Zu Schluss noch mit den ganzen Inkasso oder RA Eintreibungen, macht der die Bude dicht, holt sich der IV die Kohle wieder!

    Man wusste ja das es dem Schuldner nicht so gut geht!

    Hat man dann noch ein Inkasso welches auf Gage arbeitet, hat man die Kohle auch noch am Backen!

    Wer in dieser Branche seine Rechnungen nicht zeitnah zum ZZ zahlen kann, gehört nicht in diese Gemeinschaft!

    Aber bekanntlich frisst Geiz Gehirn!

    So die Elster wird sich jetzt ein Bierchen klauen!
  • Hallo,

    @Highspeed und Bärenbruder

    die genannten Firmen haben aufgrund von Beschwerden keinen Zugang mehr. Bitte stellt Beschwerden immer an unsere Kundenbetreuung. Denn hier im Forum könnt ihr euch noch so lange über Mitglieder ärgern - wenn wir das nicht mitbekommen, nützt es nichts. Aber wenn Beschwerden zu einem Mitglied eingehen, nehmen wir die ernst, gehen dem nach, sprechen mit dem Mitglied und können dann Maßnahmen ergreifen.

    An der Stelle noch einmal mein Hinweis: Bitte keine Firmennamen, Orte usw. nennen, wenn ihr gleichzeitig Anschuldigungen aussprecht. Das kann nach nhinten losgehen. Da hilft esd auch nciht, wenn man Na men mit Leer zeichen ver fremd et.

    @Thomma

    entschuldige bitte, ein anderer User hatte geschrieben, dass er kein TC Kunde ist - ich hab die Info schlicht verwechselt. Ein Ratingsystem wurde schon oft diskutiert (auch hier im Forum). Es gab immer wieder User, die sich ausdrücklich dagegen gestellt haben. Aber ich finde Deine Idee sehr gut, das Bewertungssystem auf freiwilliger Basis einzuführen. Jeder kann sich dann selbst seine Gedanken machen, wenn er auf ein Mitglied trifft, dass die Bewertungsfunktion deaktiviert hat. Das geht mal direkt hoch in die Produktentwicklung. :thumbup:

    Gruß, Martin
    ________________________________________
    TIMOCOM - Augmented Logistics
    Das erste Smart Logistics System für Europa!
    http://www.timocom.com
  • TimoCom_MMH schrieb:

    Hallo,

    @Highspeed und Bärenbruder



    An der Stelle noch einmal mein Hinweis: Bitte keine Firmennamen, Orte usw. nennen, wenn ihr gleichzeitig Anschuldigungen aussprecht. Das kann nach nhinten losgehen. Da hilft esd auch nciht, wenn man Na men mit Leer zeichen ver fremd et.


    Gruß, Martin


    Hallo Martin,

    die Nennung solcher Firmen kann nur dann nach hinten losgehen, wenn es sich hier um nicht beweisbare VERLEUMDUNG handelt. Richtige Tatsachen darf man sogar in Deutschland äußern. Die "Verfremdung" dient allein dem Zweck, den Zensurfilter dieser Seite "auszutricksen".
    Ich denke, jeder sollte die Möglichkeit haben, sich zu informieren um dann solche Geschäfte nicht anzunehmen. Leider lassen sich manche Forenbetreiber sehr schnell einschüchtern. Ich warte heute noch auf die durch den besagten Schuldner angekündigte Post seines Rechtsanwaltes... Offensichtlich handelt der aber nur gegen Vorkasse ?! :thumbsup:
    "Qualität zu wählen, ist auch eine Art zu sparen"
  • Du meinst, dass der Status dann für Dich, den Geschäftspartner und für uns einsehbar wäre? Ist ein Zahlungsziel überschritten, wäre es dann bei uns rot = Beschwerde?

    Problematisch würde das aber bei der Überprüfung. Woher wissen wir, dass das Zahlungsziel auch tatsächlich vereinbart wurde? Und was ist wenn der Gläubige das Zahlungsziel nach Rechungsdatum berechnet und der Empfänger das Zahlungsziel nach Rechnungseingang? Oder wenn der Rechnungsempfänger nicht zahlt, weil der Job für ihn nciht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde? Ich will nur sagen, da gibt es viele Punkte, an denen die Meinungen auseinander gehen können und wenn der Rechnungsersteller die Statusanzeige "in der Hand hat", würden wir sicher auch viele Fehlalarme erhalten. Aber vielleicht hab ich es nicht richtig verstanden oder Du hast noch eine Idee dazu.

    Viele Grüße,
    Martin
    ________________________________________
    TIMOCOM - Augmented Logistics
    Das erste Smart Logistics System für Europa!
    http://www.timocom.com
  • Frau Elster schrieb:

    TimoCom_MMH schrieb:

    Hallo Frau Elster,

    Du hast recht mit dem was Du schreibst. Grundsätzlich entstehen die Kosten beim Gläubiger, denn dieser beauftragt ja auch uns oder den Anwalt ("wer die Musik bestellt"). Allerdings hat er das Recht, sich diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Schuldner erstatten zu lassen. Wir arbeiten vergleichbar wie die anderen Dienstleister. Wenn der Fall eindeutig und der Verzug durch Dokumente beweisbar ist, kann der Gläubiger verlangen, dass die Gebühren vom Schuldner ersetzt werden. Das setzen wir dann möglichst auch so um.

    Wenn Du bisher alle Deine Forderungen durch einen Anwalt eintreiben konntest, ohne dafür einen Cent zu zahlen, ist das toll gelaufen, aber das hättest Du möglicherweise bei uns auch bekommen können. Nicht selten ist es aber so, dass eine Forderung streitig ist, weil sie zum Beispiel nicht gerechtfertigt ist oder die Verzugsbedingungen nicht gegeben oder belegbar sind. In dem Fall kann man den Ersatzanspruch nicht beim Schuldner durchsetzen. Das ist aber bei einem Anwalt auch nicht anders.

    Der Gutschein dient dem Berechtigten in diesem Zusammenhang als Kostendämpfer - sollte es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, die Kosten beim Schuldner ersetzt zu bekommen, reduziert der Gutschein die Gebührenrechnung.

    Viele Grüße,
    Martin


    Hallo Timocom,

    Rollen wir mal die Antwort von hinten auf!

    Wie wäre es wenn man den Gutschein dem Schuldner überreichen würde, könnte er dann von seinen Kosten abziehen!

    Mit der Timocom Inkasso habe ich glaube 1 mal gearbeitet und musste dann die Gebühren zahlen, seit dem ist das Thema erledigt!

    Viermal vor dem Inkasso durch 4 Anrufe kam dann die Kohle, einer sagte der Timo gleich das er in 8 Tagen erst Kohle hat, da müssten doch der Alarm aus gelöst werden!

    Die ganzen Totalausfälle von Timocom Ladungen, Schulze, Schüchen und noch so ein paar von den Helden, lag das Insolvenz Schreiben eher am Schreibtisch wie eine Mahnung berechtigt war!

    Dann noch 2 Ausfällen in HH wo auch erst bei dem einen eine Mahnung raus war und dann die Insolvenz kam!

    Der andere Vogel hat die Timocom raus geworfen, aber komisch es war Zahltag gewesen und der Herr vermutlich nicht die Timo Rechnung gezahlt, sonst hätte er sein Spielchen weiter getrieben!

    Die anderen 2 von HH das war Dummheit von, mir. auf die Schnelle und dann ist Wochenende!

    Seit dem schaue ich meine Pappenheimer genauer an! Mit so Firmen wo die Timocom im Netz noch Werbung macht, geht gar nicht!

    Die einzige Firma ohne LKW wo ich Geschäfte mache, ist die Neufra ab und zu und der Rest von den Sofaspedis gehören ungespitzt in den Boden geschlagen!

    Und so keine Ausfälle mehr!

    Wenn man bedenkt bei einer Tour von 1000 € bleiben 100 € übrig wenn man die Fahrer vernünftig bezahlt und keine Almosen rüber scheibt!

    Um diese 900 € aus zu gleichen muss ich neun 1000 er Fahrten machen um auf null zu kommen, aber jetzt fehlen wieder 900 €!

    Also lieber einen Tag den LKW ruhen lassen eher man für manche Gestallten ein Tour fahrt!

    Wer also für GLK und solche fährt, ist nicht zu bedauern!

    Wollte die Inkasso letztes Jahr mal einsetzen, aber da hieß es, wir warten noch 4 Tage und dann legen wir los! Ging um eine Gutschrift und so was mahnt man ja nicht!
    Aber so manche kennen das Spiel, so auch der Götterbote, er zahlte 2 Tage eher die Timo einschreiten konnte!

    Wir werden täglich zu geschüttet mit Anregungen im Mahnwesen und die Timo geht andere Wege!

    60 Tage ZZ, Rechnungsgestellung 8 Tage nach Transport, 7 Tage nach dem ZZ die erste Mahnung und dann noch 30 Tage abwarten bis die Timo zuschlägt, nein danke!

    Ihr selbst seit doch schlimmer wie unsere Beamte mit ihren Alimente!

    Diese bekommen ihre Gage am 30 für den nächsten Monat, quasi Vorkasse, aber ihr nehmt euch das Recht raus 3 Monate wenn ich es richtig in Erinnerung habe im voraus zu kassieren. Quartalsanfang für da Quartal

    Ab wann macht ihr den Zugang dicht wenn die Rücklastschrift kommt?

    Nach eurem Inkassosystem müsste 30 Tage nach der Rücklastschrift abgeschaltet werden wenn nicht ausgeglichen!

    Ich habe nichts gegen die 3 Monate im voraus, die Angestellten von euch sollen ja nicht hungern, es geht mir nur um das Prinzip!

    Zu Schluss noch mit den ganzen Inkasso oder RA Eintreibungen, macht der die Bude dicht, holt sich der IV die Kohle wieder!

    Man wusste ja das es dem Schuldner nicht so gut geht!

    Hat man dann noch ein Inkasso welches auf Gage arbeitet, hat man die Kohle auch noch am Backen!

    Wer in dieser Branche seine Rechnungen nicht zeitnah zum ZZ zahlen kann, gehört nicht in diese Gemeinschaft!

    Aber bekanntlich frisst Geiz Gehirn!

    So die Elster wird sich jetzt ein Bierchen klauen!


    Leider kann ich mich hier Frau Elster anschließen.
    Auch wir haben ein paar Male das TimoCom-Inkasso eingesetzt.
    Der Effekt war immer der gleiche: Trotzdem im Antrag darauf hingewiesen wurde, dass der Schuldner (national) die Mahnkosten zu tragen hat "PLUS Timocom-Mahnkosten" wurde durch TC meist nur die Hauptschuld bei dem Schuldner angesprochen. Ich denke, da arbeiten ein paar Schüler, die offensichtlich nicht lesen können ODER WOLLEN!

    Jedenfalls habe ich genauso viel Arbeit mit einem TC-Inkasso, wie gleich selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid online zu erstellen.

    Der Unterschied liegt nur darin, dass man keine Zeit verschwendet, da TC ja erst nach 30 Tagen ÜBERFÄLLIGEN Forderungen reagieren will. Eigentlich ist es so, dass Forderungen nach 30 Tagen automatisch in Verzug geraten, außer es ist ein längeres Zahlungziel vereinbart.

    Außerdem spart man sich die TC-Inkasso-Kosten, auf denen man ja dank der Arbeitsweise der TC meist eh drauf hängen bleibt.
    Um noch was gutes zu berichten: Betrifft unsere Forderung AUSLANDS-Schuldner, probiere ich gerne mit der TC. Hat jedenfalls einmal gegen Schenker Frankreich geholfen. Allerdings gleube ich, dass die auch ohne Intervention irgendwann zahlen, eben nur nicht nach dem vereinbarten ZZ. Und hier bleibt man dann immer auf den Kosten hängen, da es ja ein Auslandsgeschäft war. :cursing:
    "Qualität zu wählen, ist auch eine Art zu sparen"
  • TimoCom_MMH schrieb:

    Du meinst, dass der Status dann für Dich, den Geschäftspartner und für uns einsehbar wäre? Ist ein Zahlungsziel überschritten, wäre es dann bei uns rot = Beschwerde?

    Problematisch würde das aber bei der Überprüfung. Woher wissen wir, dass das Zahlungsziel auch tatsächlich vereinbart wurde? Und was ist wenn der Gläubige das Zahlungsziel nach Rechungsdatum berechnet und der Empfänger das Zahlungsziel nach Rechnungseingang? Oder wenn der Rechnungsempfänger nicht zahlt, weil der Job für ihn nciht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde? Ich will nur sagen, da gibt es viele Punkte, an denen die Meinungen auseinander gehen können und wenn der Rechnungsersteller die Statusanzeige "in der Hand hat", würden wir sicher auch viele Fehlalarme erhalten. Aber vielleicht hab ich es nicht richtig verstanden oder Du hast noch eine Idee dazu.

    Viele Grüße,
    Martin
    Nein nicht ganz richtig

    1. nicht kleinlicher als der Papst
    ob Rg nun heute geschrieben und übermorgen da macht keinen Unterschied
    2. Wenn bis zum ZZ keine Einwände vorliegen gibs auch keine fertig
    3. wenn Ihr über einen Kunden mehrere Beschwerden habt
    geht denen nach und sperrt auch mal für 2 oder 4 Wochen

    Was denkt Ihr wenn bei berechtigten Beschwerden eine Sperrung ( Staffelung ) erfolgt
    wie das wirkt und neue Kunden und zufriedene Kunden bringt
  • Bärenbruder schrieb:

    TimoCom_MMH schrieb:

    Du meinst, dass der Status dann für Dich, den Geschäftspartner und für uns einsehbar wäre? Ist ein Zahlungsziel überschritten, wäre es dann bei uns rot = Beschwerde?

    Problematisch würde das aber bei der Überprüfung. Woher wissen wir, dass das Zahlungsziel auch tatsächlich vereinbart wurde? Und was ist wenn der Gläubige das Zahlungsziel nach Rechungsdatum berechnet und der Empfänger das Zahlungsziel nach Rechnungseingang? Oder wenn der Rechnungsempfänger nicht zahlt, weil der Job für ihn nciht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde? Ich will nur sagen, da gibt es viele Punkte, an denen die Meinungen auseinander gehen können und wenn der Rechnungsersteller die Statusanzeige "in der Hand hat", würden wir sicher auch viele Fehlalarme erhalten. Aber vielleicht hab ich es nicht richtig verstanden oder Du hast noch eine Idee dazu.

    Viele Grüße,
    Martin
    Nein nicht ganz richtig

    1. nicht kleinlicher als der Papst
    ob Rg nun heute geschrieben und übermorgen da macht keinen Unterschied
    2. Wenn bis zum ZZ keine Einwände vorliegen gibs auch keine fertig
    3. wenn Ihr über einen Kunden mehrere Beschwerden habt
    geht denen nach und sperrt auch mal für 2 oder 4 Wochen

    Was denkt Ihr wenn bei berechtigten Beschwerden eine Sperrung ( Staffelung ) erfolgt
    wie das wirkt und neue Kunden und zufriedene Kunden bringt


    ...sehe ich auch so, und sicher bin ich da nicht alleine!
    "Qualität zu wählen, ist auch eine Art zu sparen"
  • Guten Morgen Martin,

    meiner Meinung nach unterliegst Du hier einem fatalen Irrtum. Bei einem der beiden genannten Schuldner warnt zwischenzeitlich sogar der Verband und durch diverse Anschuldigungen sind 225 k + 18 K + 4 K zwischenzeitlich bekannt. Leider werden die veruntreuten Gelder dazu verwendet, von Anwälten jegliche Spuren im www löschen zu lassen. In diesem Zusammenhang kann ich sogar verstehen, das der Georg (admin) nicht ständig Streß mit Anwälten haben möchte, obwohl ihn eigentlich keiner abmahnen könnte, wenn er sich die Unterlagen schicken lassen würde. Auch die Crefo sieht noch top; offentsichtlich arbeitet keiner von den Schuldnern mit der Kreditreform. Ich versteh auch nicht, warum keiner der Gläubiger mal eine Strafanzeige erstattet.

    Was den anderen Schuldner aus Schkölen betrifft, so wird hier bereits seit fast 2 Jahren gewarnt; u.a. in einem timocom-thread (wenn ich nicht irre). Hier hat sich sehr lange nichts getan seitens TC.

    Und nun kommmen wir auf den Punkt : Ihr gebt ein Leistungsversprechen hinsichtlich der Bonitätsprüfung, welches Ihr nicht einhaltet. Ich persönlich hatte letztes Jahr keinen einzigen Forderungsausfall; allerdings weis ich auch, worauf ich schauen muß und beobachte den Wettbewerb stets interessiert bzw. frage diverse Kollegen an, ob es Erfahrungen zu einem potentiellen Kunden gibt. Ich habe auch den Vorteil, Disponent, Palettenfee und Abrechnungstussi in Personalunion zu sein. Damit bekomme ich auch mit, wer wie lange zum Bezahlen einer Rechnung benötigt und mit welch miesen Tricks manchmal gearbeitet wird. Der durchschnittliche Disponent hat diese Möglichkeiten jedoch nicht, der bekommt erst ein Verbot aus der Buchhaltung, wenn es bereits zu spät ist. Und an dieser Stelle seid Ihr gefragt. Verteilt ab der 3. Beschwerde mal ein Hausverbot für 4 Wochen und es wird sich etwas tun.

    Ansonsten würde ich Betroffenen des Herrn aus Kabelsalat anbieten, belegbare Forderungen mal per PN an mich zu schicken. Ich würde die dann zusammen stellen und wüßte auch schon einen Platz der Veröffentlichung.

    gruß thommy
    Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

    Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!