Frachtenbörse TIMOCOM Akteure davon Teil 2

  • TC verkauft auch mal einen "eingeschränkten Zugang" - d.h. man darf Laderaum anbieten und und Ladung suchen aber keine Ladung anbieten.

    Man hat gelegentlich den Eindruck :Wenn die erste Veranstaltung (GmbH, UG, etc.) wegen zu großem Erfolg vom Markt geht und durch die amtlichen Organe bestattet wird, darf die Gattin / Lebensgefährtin/ Großtante / Schwiegermutter / Uroma sich einen Gewerbeschein besorgen....
    "The Show must go on" ....
    Ich hoffe, die haben sich alle vorher damit beschäftigt, was "Einzelunternehmer" heißt :)

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  • Was ist eigentlich aus diesem geprüften Mitglied geworden??? Eine Profilsuche bei TC ergibt 0 Treffer.

    thommygera schrieb:

    Doch doch, es ändert sich was. Ein Forenmitglied hat erfolgreich über TC-Inkasso sein Geld eingetrieben, guggst Du hier :

    Peter Busch Transport u. Baustoffhandel, 07-Schkölen

    Mal schauen, wann der nächste seinem Geld hinterher rennt.

    mfg thommy
    Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

    Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
  • Anzi schrieb:

    das mit der Neukundenprüfung und der Erstzulassung nach sechsmonatigen Firmenbestehen scheint ja nicht ganz so gut zu funktionieren ???

    Ich finde es schon seltsam, das ein frischer gegründeter Neukunde (TC-NR. 272175) Zugang bei TC erhält obwohl an der exakt selben Adresse gerade einer bisheriger Kunde in die Insolvenz marschiert ist und bei der "neuen" Firma die gleichen Mitarbeiter tätig sind.


    Hallo Anzi,

    gern erkläre ich, weshalb unter bestimmten Bedingungen auch mal ein neu gegründetes Unternehmen Zugang zu TC Truck&Cargo® bekommen kann. Bitte hab aber Verständnis dafür, dass ich aus Gründen des Datenschutzes nicht bis ins Detail gehen kann.

    Es gibt verschiedene Zugangsvoraussetzungen, die wir vor jeder Freischaltung überprüfen. In der Regel ist ein sechsmonatiges Bestehen der Firma Bedingung. Das bedeutet aber nicht, dass ein früherer Zugang ausgeschlossen ist. Beispielsweise kommt es oft vor, dass ein Bestandskunde ein weiteres Unternehmen gründet, umstrukturiert, Betriebsteile outsourced, im Wege der Erbfolge übergibt, etc.. Je nach Konstellation versuchen wir natürlich, die Veränderungen individuell zu begleiten und Lösungen zu finden. Dazu können dann Maßnahmen, wie z.B. Einschränkungen vereinbart werden. Selbstverständlich endet mit der Freischaltung unsere Kontrolle nicht.

    An der Stelle möchte ich auch nochmal empfehlen, dass bitte keine rufschädigenden Aussagen in Zusammenhang mit konkreten Firmennamen öffentlich getroffen werden sollten. Andernfalls drohen Abmahnungen des geschädigten Unternehmens. Und das wollen wir alle nicht.

    Viele Grüße,
    Martin
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    http://www.timocom.com
  • Liebe Timocom;

    Den Ruf schädigen tun die Firmen sich selber, und meistens sind es einfach Tatsachen. Da macht auch kein Rechtsanwalt was.

    Jetzt aber mal zu meiner eigentlichen Frage.

    Sie sind zwar nur Vermittler, aber ihre Börse ist Gebührenpflichtig. Zudem werben sie mit den eigenen Zulassungsvoraussetzungen, wie Geprüft und und... Wenn sie nun Explizit wissen, Dass ihr Kunde, er ist nun mal ihr Kunde, weil sie ihn für die Vermittlungsbörse freischalten, Zahlungsunfähig, oder in Betrügerischer Absicht handelt oder sich im nachhinein die Zugangsvoraussetzungen sich als falsch erweisen, ist dann die TimoCom nicht in gewisser weise Haftbar.

    Ich Glaube mal in einem EUgH, gelesen zu haben, dass Werbeversprechen in einem Gewissen grad eingehalten werden müssen.

    Sie werden sich doch sicher mit diesem Thema auseinandergesetzt haben.

    Alles nur Fragen?
  • Hallo Thomma,

    vorab: ich hoffe es ist okay, wenn wir uns hier im Forum auf ein "Du" verständigen.

    Ich befürchte es gibt hier ein Missverständnis, was ich unbedingt klar stellen möchte. Es geht in dem Fall um zwei Firmen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Und keine der beiden ist in "betrügerischer Absicht" unterwegs oder hat sich den "Zugang erschlichen". Das ist ganz wichtig, hier festzuhalten, damit keine falschen Schlüsse gezogen werden. Jede Firma wird vor der Aufnahme von uns unter die Lupe genommen. Das sagen wir und dazu stehen wir auch. Und wenn es dann doch mal zu Problemen kommen sollte, sind wir nach wie vor erster Ansprechpartner und kümmern uns darum.

    Viele Grüße,
    Martin
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  • Lieber Thomma, dass ist wie mit dem VDE Kennzeichen auf einem Chinastecker!

    Ja hat das Zeichen , benutz man ihn, fliegt er den Leuten um die Ohren!

    Aus bestimmten Kreisen hört man das die Timo eine ganze Zeit einen Frachtvermittler beherbergt hat der den TU 225.000 € nicht bezahlt hat!

    In Worten, Zweihundert Fünfundzwanzig Tausend!

    Diese Summe würde nur bei 2 TU ausstehen und einer davon hat Insolvenz angemeldet!


    Wie steht man da zu TIMO COM?

    Ich warte auf den Tag X wenn ihr Unternehmen so einen Ruf hat, dass die Versicherer es ablehnen Frachten zu versichern die aus der Timo Com gefischt werden!

    Habe fertig, sonst wird mein Kabeljaufilet kalt!


    Nachtrag! Was hat es mit den Gutscheinen auf sich von der Inkasso?

    International, ok! Aber national ist es Unfug! Nach deutschem Recht hat der Schuldner die Kosten zu tragen und nicht der Gläubiger!

    Es sei es ist nichts mehr zu holen beim Schuldner, dann bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen!

    Heute wieder Müll, Gutschein verlängern!

    Eine Forderung gebe ich dem Rechtsanwalt und warte nicht die unsinnigen Fristen von der Timo Inkasso ab!

    So jetzt ordne ich erst mal den Kabelsalat vom Netzwerk!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frau Elster ()

  • Guten Morgen Frau Elster,

    mir ist nichts dergleichen bekannt. Gern kannst Du mir näheres in einer PN schreiben, dann gehe ich dem nach.

    Der Gutschein macht auch national Sinn (sonst würden wir ihn sicher nicht verschicken). Denn die Bearbeitungsgebühr, damit sich ein Inkassodienstleister überhaupt dem Fall annimmt, muss der Gläubiger zahlen. Und genau diese Gebühr sparst Du Dir mit dem Gutschein. Du kannst also Dein Geld eintreiben (lassen), ohne dass Dir Kosten entstehen.

    Viele Grüße, Martin
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  • Nun sicherlich lässt sich über Sinn und Unsinn dieser Aktion streiten.

    Zum Glück bin ich auf die Frachtenbörse nicht angewiesen, da ich genug Kontakte habe bzw. mein Geschäft speziell genug ist und ich dann lieber mal leer Heim fahre, als mich anschließend mit Palettentausch und Nichtzahlern rum zu ärgern.

    Fakt ist aber, das man von fast allen Kollegen unter vorgehaltener Hand hört, das es viel zu viel schwarze Schafe gibt. Und das diese sich hinter den Frachtenbörsen (gleich welcher) eher verstecken können ist glaube ich auch klar.

    Und der Preisbildung förderlich waren die Frachtenbörsen auch nie.

    Aber zum Thema: Ich finde es, wie viele hier auch, recht unseriös, wenn Firmen Insolvent gehen und die Nachfolger mit gleicher Adresse und Mannschaft stehen dann schon mit neuer TC No. Bereit.
    Braucht Ihr solche Kunden? Ich denke nein !!! Ein härteres Durchgreifen schafft Vertrauen für Seriöse Anbieter.
  • TimoCom_MMH schrieb:

    Guten Morgen Frau Elster,

    mir ist nichts dergleichen bekannt. Gern kannst Du mir näheres in einer PN schreiben, dann gehe ich dem nach.

    Der Gutschein macht auch national Sinn (sonst würden wir ihn sicher nicht verschicken). Denn die Bearbeitungsgebühr, damit sich ein Inkassodienstleister überhaupt dem Fall annimmt, muss der Gläubiger zahlen. Und genau diese Gebühr sparst Du Dir mit dem Gutschein. Du kannst also Dein Geld eintreiben (lassen), ohne dass Dir Kosten entstehen.

    Viele Grüße, Martin


    Hallo Martin,


    ich arbeite mit einem RA für Transportrecht zusammen, der nicht nur schneller und effizienter ist, sondern sich dazu auch noch die Kosten vom Schuldner wiederholt, so wie es auch das Gesetz vorsieht.

    National, wie es auch Frau Elster sagt !
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • onkelp schrieb:

    Aber zum Thema: Ich finde es, wie viele hier auch, recht unseriös, wenn Firmen Insolvent gehen und die Nachfolger mit gleicher Adresse und Mannschaft stehen dann schon mit neuer TC No. Bereit.


    Auch wenn es in vielen Fällen leider der Realität entspricht, was du schreibst... Aber die Sippenhaft gibt es in der westlichen Welt nicht mehr, auch wenn das hier meist der richtige Ansatz wäre. Von daher kann ich da eine gewisse Vorsicht seitens TimoCom in beide Richtungen irgendwo ein bisschen nachvollziehen. Das unseriöse Vorgehen bei derartigen Geschäftsübergängen zu unterbinden, sollte nicht vorwiegend deren Aufgabe sein, sondern sollte den entsprechenden Staatsorganen obliegen, die hier oft genauer hinsehen müssten.
  • TimoCom_MMH schrieb:

    ,
    Der Gutschein macht auch national Sinn (sonst würden wir ihn sicher nicht verschicken). Denn die Bearbeitungsgebühr, damit sich ein Inkassodienstleister überhaupt dem Fall annimmt, muss der Gläubiger zahlen. Und genau diese Gebühr sparst Du Dir mit dem Gutschein. Du kannst also Dein Geld eintreiben (lassen), ohne dass Dir Kosten entstehen.

    Viele Grüße, Martin


    Warum muss die Timo Inkasso nationale Gesetze aushebeln?

    Auch in einem Bananenstaat gibt es noch so manche Rechtstaatlichkeit!

    Ein Unternehmen versucht regelmäßig eine Forderung, die ihm für eine erbrachte Dienstleistung oder eine gelieferte Ware zusteht, zunächst selbst beizutreiben. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, wird es in den meisten Fällen eine Zahlungserinnerung versenden. Wenn dieses kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Ergebnis führt, übergeben viele Unternehmen den Fall an einen Inkassodienstleister, der sich fortan um den Vorgang kümmert. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten bezahlen in der Regel zunächst die Gläubiger. Allerdings haben sie das Recht, sich diese Kosten vom Schuldner erstatten zu lassen. Denn Inkassokosten bzw. „Mahngebühren“ zählen zum so genannten Verzugsschaden, der dadurch entsteht, dass der Schuldner nicht fristgerecht bezahlt. Gemäß §§ 280, 286 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss der Schuldner seinem Gläubiger den Verzugsschaden ersetzen und damit auch die Kosten bezahlen.


    Meiner Meinung nach will die Timo Inkasso keine Timo Kunden auf die Füße treten!

    Richtig wäre es gewesen das die Timocom mit einem Inkassobüro einen Rahmenvertrag abgeschlossen hätte und wäre außen vor gewesen!

    Da man aber mit allem Geld will machen, hat man das nicht außer Haus gegeben!


    Und wenn eine Firma die Kosten nicht zahlen will, dann macht man diese zur Hauptforderung und holt sich den Titél!


    Gruß Elster
  • Liebe TimoCom,

    mein Beitrag galt nicht den 2 Timocom Kunden, ich kenne diese nicht, daher steht mir auch kein Urteil oder Kritik zu. Sondern meine Ausführungen galten allgemeiner Natur. Da diese Börse ausschließlich aus zahlenden und Sogenannten geprüften Mitgliedern besteht ist sie schon in gewisser weise in der Pflicht. Und zwar bedingt Rechtlich, aber auf jeden Fall Moralisch. Wenn die Kunden der Timo permanent oder sogar vorsätzlich gegen die Zahlungsziele verstößt.

    Und Rasant, das hat nichts mit Sippenhaft zu tun, wenn ich zahlungspflichtiger Kunde bei einer Firma werde, die mit geprüften Mitgliedern wirbt, könnte man erwarten, das die Firmenleitung auf die Einhaltung der kaufmännischen Spielregeln besteht. Oder diesen, für die anderen Mitglieder sperrt, um Schaden von diesen abzuwenden. Und dass wiederum ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, sondern der Firmenleitung, da sie ja die Dienstleistung anbietet und Entlohnt wird.