Wir haben folgendes Problem:
Kunde ( Graveleau Straßbourg) ist Eintagsfliege und hat uns einen Auftrag ( Sonderfahrt) erteilt. Es waren 2 Ladeorte und 1 Entladeort.
Kurz vor Eintreffen des Fahrzeugs wurde der Auftrag storniert. Auftragswert waren 680 € und die wollen eine Ausfallfracht von 150 e bezahlen.
Unser Fahrzeug war da schon 200 km einfach unterwegs.
Wir wollten min. 60% der Fracht, da wir dieses Fahrzeug nicht weiter befrachten konnten und somit ein Komplettausfall zu verzeichnen ist (für diesen Tag)
Wie ist das im int. Verkehr ? Hat jemand Urteile dazu?
Ggf. ist uns auch eine gerichtl. Entscheidung egal, da wir für die ohnehin nicht mehr fahren.
Kunde ( Graveleau Straßbourg) ist Eintagsfliege und hat uns einen Auftrag ( Sonderfahrt) erteilt. Es waren 2 Ladeorte und 1 Entladeort.
Kurz vor Eintreffen des Fahrzeugs wurde der Auftrag storniert. Auftragswert waren 680 € und die wollen eine Ausfallfracht von 150 e bezahlen.
Unser Fahrzeug war da schon 200 km einfach unterwegs.
Wir wollten min. 60% der Fracht, da wir dieses Fahrzeug nicht weiter befrachten konnten und somit ein Komplettausfall zu verzeichnen ist (für diesen Tag)
Wie ist das im int. Verkehr ? Hat jemand Urteile dazu?
Ggf. ist uns auch eine gerichtl. Entscheidung egal, da wir für die ohnehin nicht mehr fahren.