Frachtausfall

    • Frachtausfall

      Hallo Kollegen,

      wie wird das im Regelfall in D gehandhabt:

      Folgender Fall:

      Wir haben Auftrag von dt. Spediteur, in D2 3 Ldm. für München zu übernehmen.
      Als wir beim Verlader gestanden sind, bestand die Ware aus insgesamt 5 Metern.
      Wir können nur diese 3 Meter übernehmen, weil sonst die Zuladung nicht Platz hat.

      Wir haben das dem Absender mitgeteilt, wir können nur die 3 Meter laden.
      Daraufhin hat und Auftraggeber die ganzen 3 Meter abgesagt und uns 30 % Ladeausfall angeboten.
      Ich bin der Meinung, daß uns hier alles oder Zumindest der Großteil zusteht.
      Wie wird das bei Euch gehandhabt ??

      Grüße aus Österreich
      Manfred Mitter
    • Hallo alpenländischer Nachbar ;)

      hatte auch einmal einen ähnlichen Fall.
      Rein rechtlich steht Ihnen die komplette Frachtrate zu.
      Es ist eine Sache des Fingerspitzengefühls.
      Ist es ein guter, bzw. regelmäßiger Kunde, wären Sie gut beraten, das "Angebot" des Kunden anzunehmen.

      Ist der Auftraggeber eine Eintagsfliege, können Sie auf Ihr Recht pochen.
      Das heißt natürlich, daß Sie die Summe evtl. einklagen müssten.

      Bei mir war es damals ähnlich. Damaliger Auftraggeber schlug ebenfalls 30% vor.
      Da es eine "Laufkundschaft" war, beharrte ich auf die volle Summe.
      Schließlich einigten wir uns auf 70%.

      Ein Kompromiss ist immer besser, denn wegen ein paar hundert Euro vor Gericht ziehen, ist auch nicht das gelbe vom Ei.

      Gruß nach Austria
      T.T.P.
    • RE: Frachtausfall

      Hallo

      Ohne Nachweis der Kosten stehen Ihnen 33 % nach HGB zu.
      Wenn Sie höhere Kosten gelten machen wollen oder müssen,
      dann müssen Sie diese belegen.

      Grüße
      ost-europa.de
      Lehnert

      Informationen über uns:

      Täglich Transporte von und nach den Balkanländern


      Slowenien, Kroatien, Bosnien; Serbien, Montenegro; Mazedonien, Kosovo, Bulgarien und Griechenland (Albanien nur Komplettladungen)
      www.ost-europa.de/

      www.ost-europa.de/transport-laender.html

    • Hallo Kollegen,

      vielen Dank für die Antworten.

      Habe mich jetzt selber schlau gemacht, da steht was in den adsp.

      §415

      kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder

      1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, oder

      2 ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)



      ?( ?(

      fast so schönes Amtsdeutsch wie bei uns :D


      also was jetzt, entweder alles oder ein drittel ?(

      würde als heissen, so interpretiere ich das zumindest, wenn wir keine Ersatztfracht gefunden haben, sich das Zeitmässig nicht ausgeht, wenn wir also keine Möglichkeit zur Schadensminderung hatten, so können wir die vereinbarte Fracht verrechnen.

      Ich werd,s mal so versuchen.

      Vielen Dank für Eure Antworten

      Manfred
    • Also ich kenne es nur so:

      Zieht der Auftraggeber den erteilten Transportauftrag zurück, steht dem Frachtführer pauschal ein Drittel des vereinbarten Frachtpreises zu. Dazu bedarf es keiner weiteren Belege seitens des Frachtführers.

      Sind dem Frachtführer jedoch höhere Kosten bzw. Einnahmeverluste entstanden, sind diese entsprechend nachzuweisen und ebenfalls vom Auftraggeber zu erstatten. Der Frachtführer ist jedoch verpflichtet, sich nachweislich umgehend um andere Aufträge zu bemühen, um den Schaden möglichst gering zu halten.

      Edit: Ich sehe gerade, daß der Fred vom Sommer 2007 ist. ?( ?( ?(
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xarrion ()

    • Der große graue stellt sich gerade dumm und will nicht zahlen. Darum nochmal die Frage. Wo finde ich einen klaren Fakt im CMR-Recht, der sich auf Frachtausfall bezieht? Habe schon gegoogelt und bin trotzdem nicht schlauer. Da es sich um einen Transport von Spanien nach Deutschland handelt, über die besagte österr. Niederlassung, kann ich denen ja schlecht mit HGB oder AdSP kommen. Wollte nach Möglichkeit vermeiden, irgendwelche Anwälte reich zu machen.
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Nabend F8889

      Es ist nicht geregelt.

      Fuer diesen Punkt und das Befoerderungssichere Beladen gibt es keine Regelung oder eine Festlegung.

      Aus Folgenden Grund.

      Wennn das CMR es jeden Land Vorschreibt wie es zu Beladen hat oder wie es einen Frachtfuehrer entschaedigt, kommt es in Konfligt mit deren Gesetze.
      Deswegen hat man diese 2 Punkte Offen gelassen.

      Ergo, es gilt das Jeweilige recht des Landes.

      Der Gerichtstand ist NUR der Sitz des Unternehmen und desen HR.

      Ferner Soltest du Wissen das du nur an Diesen Gericht Klagen kanst und das nur einmal.

      Das Heisst.

      Wenn das Gericht eine Entscheidung Faelt dan Kanst du Nicht in Revision Gehen.
      Es Muss erst das Erste Urteil aufgehoben werden.

      Mit anderen Worten wenn du Klagst und es Wird Entschieden das du 10% von der Fracht bekomst kanst du nicht in Revision Gehen.
      Wenn er aber Freigesprochen wird dann Kanst du wieder Klagen.


      Hoffe hab dir Geholfen.
      Immer dran Denken das in Erfahrung zu Bringen was in welches Land Gilt.


      gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Hallo Kosta,

      ja, hilft mir erstmal weiter. Gehe mal davon aus, diese Aktion unter der Rubrik "negative Lebenserfahrung" abzubuchen und jedem, auch denen, die es nicht hören wollen, mitzuteilen, dass Ferc_m, Niederlassung Kundl (A) ein absoluter Sauhaufen ist, von dem man die Finger lassen sollte....
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++