Flex Gas und Flex Strom als Energiediscounter sind Pleite

    • Flex Gas und Flex Strom als Energiediscounter sind Pleite

      Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36f IN 1569/13




      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der




      FlexStrom AG, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin, vertreten durch die Vorstände Michael Happ, Robert Mundt und Martin Rothe
      Register-Nr.: HRB 90656
      - Schuldnerin -


      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte WHP Wähnert, Hafemeister, Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 4130/13





      Über das Vermögen der

      FlexStrom AG, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin

      wurde am 01.07.2013 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.




      Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
      Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin


      Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.12.2013 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung ist zu richten an: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte - Kaubrügger als Insolvenzverwalter der FlexStrom AG, Postfach 10477 Berlin.

      Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

      Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf




      Mittwoch, 25.09.2013, 11:00 Uhr - Einlass ab 9:00 Uhr -, Konzertsaal der Universität der Künste Berlin, Hardenbergstraße / Ecke Fasanenstraße, 10623 Berlin




      Hinweise:
      die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.








      Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).




      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).




      Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
      Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.




      Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO), Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 31.03.2014. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.01.2014 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Raum 250 niedergelegt. Die Niederlegung erfolgt in digitaler Form. Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden bei dem Insolvenzverwalter aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

      Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.







      Weitere Hinweise für Gläubiger der FlexStrom AG sind auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (whitecaseinso.de) zu finden.




      36f IN 1569/13 Amtsgericht Charlottenburg, 02.07.2013
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      Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36f IN 1753/13






      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der




      FlexGas GmbH, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Happ und Martin Rothe
      Register-Nr.: HRB 101882
      - Schuldnerin -


      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte WHP Wähnert, Hafemeister, Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 4172/13





      Über das Vermögen der

      FlexGas GmbH, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin

      wurde am 01.07.2013 um 09.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.







      Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
      Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin





      Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.12.2013 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.




      Die Anmeldung ist zu richten an: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte - Kaubrügger als Insolvenzverwalter der FlexGas GmbH, Postfach 10477 Berlin

      Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.




      Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf







      Freitag, 27.09.2013, 10:00 Uhr - Einlass ab 9:00 Uhr -, Konzertsaal der Universität der Künste Berlin, Hardenbergstraße / Ecke Fasanenstraße, 10623 Berlin







      Hinweise:
      Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.







      Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).




      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).




      Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
      Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.




      Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 31.03.2014. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.01.2014 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Raum 250 niedergelegt. Die Niederlegung erfolt in digitaler Form. Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden beim Insolvenzverwalter aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteilgter die Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.



      Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.




      Weiter Hinweise für Gläubiger der FlexGas GmbH sind auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (ww.whitecaseinso.de) zu finden.

      36f IN 1753/13 Amtsgericht Charlottenburg, 02.07.2013