Firma ohne Handelsregistereintrag?

    • alter falter........wie sagte mein Lehrer für Recht immer:" immer eins weiter lesen!!"

      Jedoch ist zur Entstehung der Kaufmannseigenschaft die Eintragung ins Handelsregister nicht notwendig, da sie nur eine deklaratorische und keine konstitutive Bedeutung hat.

      man lerne und staune.....
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Hallo Colonia40,

      da steht, das zur Entstehung der Kaufmannseigenschaft nicht die Eintragung ins Handelsregister
      notwendig ist. Aber das entbindet dich nicht davon, dich ins Handelsregister eintragen zu müssen.

      Du kannst dich als Frachtführer nicht auf das BGB berufen, da das Frachtrecht ins HGB gehört
      und ein Frachtführer ein sogenanntes Grundhandelsgewerbe ausübt (siehe Link Seite 260).

      Ob du dich als Frachtführer ins Handelsregister eintragen lässt oder nicht, wird einen Richter
      im Falle eines Rechtsstreit mit einem Kunden nicht interessieren. Es wird immer das HGB
      veranlagt. Wenn du dich nicht eintagen lässt, dann ist dies lediglich ein Ordnungswidrigkeit
      (wie falsch Parken) und keine Straftat.

      Gruß

      Laboriosa
    • Laboriosa schrieb:

      Hallo ELVIS2007,

      es währe schön wenn du deinen Ton mäßigen würdest.
      Ich habe dich in keinster weise angegriffen oder sonst
      etwas getan (oder geschrieben) welches die Art deines
      Beitrages rechtfertigen würde.

      Desweiteren hast du ja auch nicht geschieben was dich
      an meinem Beitag stört. Vieleicht holst du dies nochmal
      nach.

      Gruß

      Laboriosa


      Kollege erkläre mir erst mal die Unterschiede Istkaufman und Kannkaufman und zwischen einer GbR und einer oHG und einer KG, wir wollen mal klein anfangen!

      Wenn es geht altes Recht und neues Recht!

      Gruß
      Auch ich hatte öfters eine Pleite!

      Im Jahre 2013die letzte, als mich meine Lebensabschlusspartnerin verließ hatte ich lauter Holzwürmer im Bett, von ihrem Holzbein!
    • Blauer Teufel schrieb:

      @elvis2007 was du wolla ha, pass uff:
      ik gehe zu aldi, nehme bier, ik kaufe, ik mann= kaufmann.
      ik drink bier, ik nix handel, ik nix registrire= nix handelregistrir :D :D :D


      Hi ich nix Trucker, ich durfte 9 Jahre erfolgreich Schule besuchen mit Abschlusszeugnis und durfte 3,5 Jahre einen Beruf erlernen mit Gesellenbrief und so darf ich mich Fernfahrer nennen! :thumbup: :thumbup:
      Auch ich hatte öfters eine Pleite!

      Im Jahre 2013die letzte, als mich meine Lebensabschlusspartnerin verließ hatte ich lauter Holzwürmer im Bett, von ihrem Holzbein!
    • Leute jetzt lest doch erstmal nach, das mit der erforderlichen Eintragung hat mir vor Jahren auch schonmal ein Anwalt erzählt. Die Infoblätter der IHKsim Internet zuhauf leiten wohl auch eine Eintragungspflicht ab. Ich kenne sowohl Leute, die sind eK und etliche nicht (unter anderem auch ich nicht). Steuerberater früher schonmal auf das angesprochen winkte ab mit der Bemerkung, daß die 3/4 Mandantschaft nicht eingetragen ist.
      Kann schon sein, daß man sich eintragen sollte/müßte, aber es ist wohl Fakt, daß es in der Praxis keinen Schwanz juckt weil sich über diesen Punkt
      "Einzelkaufleute und BGB-Gesellschaften müssen sich grundsätzlich nicht in das Handelsregister eintragen. Erreicht das Gewerbe jedoch einen Umfang, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, so entsteht ein eintragungspflichtiges Handelsgewerbe, § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Bestimmung erfolgt unabhängig davon, welche gewerbliche Tätigkeit das Unternehmen im besonderen ausübt. Auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne nicht Güter oder Waren an- oder verkaufen, sind Kaufleute, also auch Industrie, Handwerker oder sonstige Dienstleister."

      vermutlich kein Beamter Bock hat rumzustreiten.
    • Hallo Sofaspediteur,

      du bist scheinbar der Einzige der die Lage richtig erkannt hat :)

      Vom Gesetzgeber wird einem Güterkraftverkehrsunternehmer unterstellt einen kaufmännischen
      Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Er muß für seine Tätigkeit Frachtverträge nach HGB abschließen,
      Frachtverträge nach BGB gibt es nicht. Daraus leitet sich ab, das man sich als Einzelunternehmer
      in das Handelsregister Anlage A eintragen lassen muß.
      Da dies aber nicht durch den Gesetzgeber kontrolliert wird, mag es einige Frachtführer geben die
      nicht im Handelsregister eingetragen sind. Dies entbindet die Frachtführer aber nicht davon Kaufmann
      zu sein. Die Eintragung ist in diesem Fall ja auch nur deklaratorisch und wird daher auch nur mit einer
      Ordnungswidrigkeit geahndet.

      Die Beamten des Amtsgericht werden auch nicht die Gewerbetreibenden kontrollieren ob diese eingetragen
      sind, da dies nicht deren Aufgabe ist und das Amtsgericht auch nicht zu Ihrer Aufrechterhaltung darauf an-
      gewiesen ist (Öffentliche Einrichtungen finanzieren sich aus dem Steueraufkommen eines Landes).

      So und nur nochmal zum User Elvis2007:

      Bitte schreib doch mal in ganzen Sätzen was dich, an dem was ich geschrieben habe, stört.

      Du hast meinen Beitrag zitiert und folgenden Teil unterstrichen:

      lässt sich eine GbR ins Handelsregister eintragen, so wird daraus eine OHG).


      Stört dich etwas an dieser Aussage oder irgendetwas anderes?

      Gruß

      Laboriosa
    • @ Laboriosa sollte auch mal die Frage des Users Elvis2007 aus Beitrag 18


      Kollege erkläre mir erst mal die Unterschiede Istkaufman und Kannkaufman und zwischen einer GbR und einer oHG und einer KG, wir wollen mal klein anfangen!

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