Fuchs schrieb:
das größere problem ist doch die zurück zu zahlenden gelder an den insolvenzverwalter, das letze viertel jahr sowieso und dann KANN er rückwirkend bis zu zehn jahre ab dem Datum der ersten verzögerten Zahlung zurück fordern und du mußt es zahlen,
Die Frist rückwirkend anzufechten, wurde auf 4 Jahre verkürzt, 10 Jahre nur noch in Ausnahmefällen.
Voraussetzung ist, dass eine Bevorzugung des Gläubigers gegenüber anderen erfolgte und dieser von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hatte.
Mit der Änderung wurde die Beweislast auf dem Insolvenzverwalter verschoben.
Vorher konnte der Insolvenzverwalter die Gläubigerbevorzugung behaupten und der Gläubiger musste das Gegenteil beweisen.
Summa sumarum sind da die Hürden für den Insolvenzverwalter höher geworden.