Feuerwerk 1.3 gelegentlich ab Raum Münsterland/Ruhrgebiet

  • Feuerwerk 1.3 gelegentlich ab Raum Münsterland/Ruhrgebiet

    Moinmoin zusammen,

    habe gelegentlich Feuerwerk ADR-Klasse 1.3 bundesweit zu transportieren, und da ich das nicht immer selbst fahren will suche ich Frachtführer die das als Beiladung mitnehmen können.

    Es sind in der Regel nur ein paar hundert Kilo bis max 1500 kg, verteilt auf ein bis zwei Paletten.

    Vorraussetzung ist Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffrecht für den Unternehmer und Befähigungsschein für den Fahrer, und natürlich Zulassungsbescheinigung EX/II oder EX/III für das Fahrzeug.

    Wer Interesse hat bitte PN an mich.
  • expressprofi schrieb:

    Gibbet da nicht ne Ausnahmeregelung bei Feuerwerk???

    Habe da was im Hinterkopf von 50 kg Netto Explosivstoff.



    ... die 50 kg-Regelung ist zum einen die Grenze ab der Transporte zu überwachen sind (Kapitel 8.4 ADR), zum anderen gibt es ein Freistellung für Privatpersonen und Profis, die aber bei 50 kg für Unterklasse 1.4 liegt.

    Wenn Du UN 0335 der Klasse 1.3 transportierst und über 20 kg NEM bist (und da biste eigentlich immer) dann ist auch ein EX/II-Fahrzeug zu verwenden.