Falsches Fahrzeug gestellt

    • Das ganze ist doch recht einfach. Lass Dir vom Kunden schriftlich geben das er Dich für den entstandenen Mehraufwand ( Verladehilfen ) ahftbar hält. Diese Haftbarhaltung sprichst du 1 zu 1 gegenüber deinem TU aus, weil gestelltes Fahrzeug nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach. Dann muss dein Kunden dir eine entsprechende Schadensrechnung ausstellen (ohne MwSt. da i.d.R Vorsteuerabzugsberechtigt) und diese belastest du dem TU weiter (ebenfalls ohne MwSt.). Dafür hat der TU jedoch Anspruch auf die vereinbarte Fracht, als wenn er das richtige Fahrzeug gestellt hätte.

      Die Begründung liegt darin, das der Kunde das Fahrzeug mit allen Mitteln beladen wollte, um den Transport nicht zu gefährden. Eine Ersatzbeschaffung zu Lasten des TU wäre teurer gewesen und du wärst ggf. auf Mehrkosten (Sonderfahrt etc.) sitzen geblieben.

      Gruß
      Frauen Komplimente machen, ist wie Topfschlagen im Minenfeld !!!

      Die Währung, die nach dem Euro kommt, sollte zum Gedenken an die Finanzkrise "Fiasko" heißen (Ein Fiasko hat 100 Debakel).
    • zu beachten ist aber, das die berechnung der mehrkosten auch schlüssig und nachvollziehbar ist. ging mir letztes jahr ebenso, fahrzeug (tu) war zu spät auf der baustelle und kunde wollte sich scheinbar gesund stoßen mit kran und monteurkosten machte mir eine rg auf, nach einschalten vom anwalt ging der schuß für ihn nach hinten los. übrigens eine verrechnung der schadenrechnung mit der fracht ist nicht zulässig, wenn dein tu clever ist holt er sich das geld wieder und du hast seine anwaltkosten gleich noch mit auf der backe. frage ist doch, ob wirklich ein schaden eingetreten ist oder ob es einfach nur ums prinzip gehen soll und der tu "abgenuckelt" werden soll.
    • Den vollständigen Preis bezahlen, nur weil es noch mal gut ging, halte ich für abwegig. Wir reden hier von einem Fracht"Vertrag", dessen inhaltliche Bestimmungen verletzt bzw. nicht eingehalten wurden. Und hier bin ich sehrwohl der Meinung, daß sich der Auftragnehmer ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muß.

      Anderes Beispiel : Man bestellt einen Handwerker um Echtholzparkett verlegen zu lassen. Dieser nimmt dann aber 4,5 € Baumarkt-Laminat. Dann müßte ich nach der hier vorherrschenden Meinung die volle Rechnung bezahlen müssen, da Laminat ja auch ein Fußbodenbelag ist, auf dem man laufen kann etc.

      Schwieriger wird dann schon, zu berechnen, wie hoch denn die ersparten Aufwendungen waren. Vom Abzug eben dieser unberührt bleibt die bereits erwähnte Schadensrechnung. Das wäre die einfachste Möglichkeit, eine Frachtpreisminderung von A über B nach C weiterzugeben. Aber bitte nicht übertreiben. Schriftlich wird man da nix brauchen. Wenn 4 Leute die Paletten reingehoben haben, stehen somit auch 4 Zeugen zur Verfügung. Das ist wohl ausreichend.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Das setzt aber voraus, daß der Frachtpreis tatsächlich aufgesplittet wird. Das habe ich noch nicht allzu oft gesehen bisher. Wäre jetzt natürlich eine gute Lösung.

      Und als Unfug würde ich das nicht bezeichnen. Wenn es Dich betreffen würde und der Kunde das Fahrzeug wegschickt, da ungeeignet, vll. noch die Zusammenarbeit aufkündigen würde, wärest Du sicherlich auch nicht gerade happy. Was klären wir denn im Voraus sämtliche Modalitäten und halten diese schriftlich fest, wenn dann jeder machen kann, was er will. Ich bleibe dabei, der volle Frachtpreis dürfte rechtlich nicht durchzusetzen sein.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • richtig thommy da wäre ich nicht happy, ABER der kunde hat das fahrzeug nicht weggeschickt, und wollen wir doch mal die kirche im dorf lassen, ein anruf beim tu und ein vernünftiges gespräch und die sache ist doch schon vom tisch, der kunde bezahlt weniger und der tu bekommt weniger, beide haben das gefühl "gewonnen" zu haben und gut. aber wenn ich den text vom fredstarter lese, bekomm ich einfach das gefühl das hier nur einer gewinnen will, und zwar der kunde, wenn ich der tu wäre und du würdest mich darufhin "abnuckeln" wollen würde noch einer ein paar euro gewinnen und weißt du wer ?? der anwalt ;)
    • wenn die Kürzung in einem angemessenen Rahmen ausfällt, werden wohl alle Parteien den Weg zum Richter scheuen, da man ja ein Urteil und kein Recht bekommt :thumbsup:

      In diesem Punkt bin ich bei Dir : wie hoch fällt die Kürzung aus ??? Schon allein im Kraftstoffverbrauch unterscheiden sich ja wohl beide Fahrzeuge um 50%, ich würde das meinem Kunden so nicht verkaufen können und den Nachlass wohl eher aus der eigenen Tasche finanzieren

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Es ist ja auch die Frage wie sich das überhaupt rechtlich darstellen lässt.

      Der vereinbarte Vertrag wurde nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt. Somit lässt sich hier auch kein Anspruch ableiten.

      Das Fahrzeug was gekommen ist wurde nicht beauftragt, somit müsste hier eigentlich ein Vertrag mangels Vereinbarung zustande gekommen sein wenn das "neue" Fahrzeug beladen worden ist.

      Du musst die Fracht für den nicht bestellten Wagen zahlen, Du hast Ansprüche gegen den TU mindestens in Höhe der vereinbarten Fracht zzgl. Mehraufwand .

      Es ist also recht einfach mMn, wenn das andere Fahrzeug nur 50% der Kosten verursacht sieht meine Rechnung so aus, aus Sicht des Absenders:

      Vereinbart 700€
      Ladehilfe 45€ ( = 4 x 15 Minuten , 45€ Stundenverrechnungsatz)
      Kosten für nicht vereinbarten Transport 350€

      700€ - 350€ - 45€ = 305€

      Und genau diese fiktiven 305€ wäre ich bereit zu zahlen wenn ich der Absender wäre, alles andere kannst Du gerne einklagen.

      Das ganze sind natürlich fiktive Zahlen, ausser der Stundenverrechnungsatz.

      Fakt ist doch das der TU hier den Fehler gemacht hat und kein anderer, also muss er, natürlich angemessen, hier auch die kleinsten Brötchen backen und sollte mal in sich kehren ob er hier noch den dicken machen will/kann/darf.

      Mach keine Geschäfte mehr mit dem "Fachbetrieb" wenn es sich vermeiden lässt.
    • Ich stimme irgendwie jedem ein wenig zu. Einerseits stimme ich zu wenn gesagt wird das der Vertrag nicht einwandfrei erfüllt wurde, andererseits ist es aber auch richtig das er erfüllt wurde und der Versender schon den fehler gemacht hat einfach zu laden ohne was zu sagen.

      Wo ich aber nicht zustimme ist das man pauschal sagen kann: LKW mit LBW bestellt und Transporter ohne bekommen. Der Transporter fährt günstiger und deshalb zahle ich auch weniger. Im Prinzip wurde doch auch hier nur ein Frachtvertrag geschlossen. Also Ware von A nach B zu Transportieren. Mit der Vorgabe das eine LBW erforderlich ist. Was wäre nun wenn der Frachtführer den Transport mit Transporter durchgeführt hätte, beim Empfänger steht ein Staplerfahrer den der Frachtführer organisiert hat und stellt dem Empfänger die Ware so bereit als hätte der Transporter eine LBW? Dann hätte niemand ein Problem aber irgendwer ist sauer weil der Frachtführer clever war um schnell Geld zu verdienen?

      Im Prinzip wurde der Frachtvertrag ausgeführt, die Ware ist unversehrt angekommen und alle sind glücklich. Nur der Empfänger und die vier Jungs die die Paletten vom Transporter tragen mussten waren die Leidtragenden. Den vier jungs steht eine Aufwandsentschädigung zu und der Sofa-TU bekommt en Rüffel das er nicht mehr eingesetzt wird wenn er sowas nochmal macht. Hier einen Vermögensschaden geltend zu machen dürfte äußerst schwer sein, zumal der auch erst nach abwicklung über die Versicherung ausgezahlt würde und nicht mit der Fracht verrechnet werden darf, wie hier bereits einige erwähnt haben.

      Der Rest ist Lehrgeld. Und beim nächsten mal meldet sich der Versender bevor er die Ware einfach verläd und dann kann direkt neu über den Preis verhandelt werden.
    • Hat schonmal einer darüber nachgedacht, daß ich als "Erstspediteur" gegenüber meinem Kunden wie der letzte Bettnässer da stehe???

      Diese Schmach würde ich niemals mit 100% des Frachtpreises auch noch belobigen. Hier muß eine für alle Seiten annehmbare Lösung her. Den rechtlichen Weg würde ich scheuen, da die Streitsumme nicht hoch genug wäre um sinnlos Nerven zu verbrauchen.

      Nur wie argumentiere ich gegenüber meinem Kunden??? Der bezahlt ein Auto, was er nicht bekommt. Wenn ich dem dann Fehlverhalten vorhalte ("Hättest Fahrzeug wegschicken müssen"), schiebe ich den schwarzen Peter weiter und bestrafe (verhöhne) jmd., der alles getan hat, um größeren Schaden abzuwenden. Bevor ich das machen würde, würde ich lieber im Erdboden versinken. Bei allen Paragraphen sollte man auch nicht die Berufsehre vergessen, sofern in dem Gewerbe überhaupt noch vorhanden. Ich mach doch den Job jetzt nicht schon über 20 Jahre um mich dann fragen zu lassen, ob ich nen 12Tonner nicht von einem Sprinter unterscheiden kann. ;(

      Ich bleibe also dabei, ein Betrag X der nachweislich ersparten Aufwendungen wird in Abzug gebracht (Aufrechnung). Dann obliegt es dem Sub nachzuweisen, daß er den Vertrag vollumfänglich erfüllt hat.Wahrscheinlich wird er wohl bei 50-100 Eurönchen genauso wenig Lust auf eine Klage haben.

      Bezüglich des Hinweises, daß Schadensrechnungen nicht aufgerechnet werden dürfen, ist dies gesetzlich wohl so geregelt. Betrifft auch Palettenrechnungen. Leider sieht die gelebte alltägliche Praxis anders aus. Solche Hinweise nutzen überhaupt nichts. Ist das Geld erst mal abgezogen, kann man wohl zur Frachtklage schreiten. Bis irgendwann mal alles entschieden ist, könnte das Geld wohl an den Inso-Verwalter ausgezahlt werden, da sich nicht jeder Schaden im 2stelligen Bereich bewegt.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!