Fahrtenschreiber auch für Kleintransporter?

    • RE: Fahrtenschreiber auch für Kleintransporter?

      hallo
      leute

      zunächt, truckis über 7,5t. haben alle einen begrenzer der auf 89 bzw. 90 km/h
      eingestellt wurde!!
      man kann aber mit ein paar tricks die fahrzeuge mit den alten tachos, schneller
      machen!!!
      meine MAN laufen 89 km/h, mein mietwagen MB MP II läuft 92 km/h =) =)
      und riegelt dann erst ab!! (alle mit digi tacho)

      dies fürte bei einer kontrolle auch für einigen wirbel!!
      kann ich doch nix dafür wenn die kuh so schnell ist!!! ist doch nicht mein auto!! ;)
      der beamte meinte nur ich solle das mal bei der vermietung angeben! ?( :rolleyes: :(
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Wo wir hier gerade bei Fahrtenschreiber sind, eine Frage meinerseits:

      Ich hab in meinem Ducato 3,3 t einen Fahrtenschreiber drinne.

      Wenn ich nun mit Anhänger fahre, ist klar, das ich mit Scheibe fahren muss.

      Aber wie ist das wenn ich Solo fahre? Muss ich dann auch eine Scheibe einlegen oder langt ein Tageskontrollblatt?

      Zu der Frage hab ich nämlich noch keine zufriedenstellendet Antwort gefunden.

      Danke und Gruß

      Sascha
    • Original von SaschaW
      Wo wir hier gerade bei Fahrtenschreiber sind, eine Frage meinerseits:

      Ich hab in meinem Ducato 3,3 t einen Fahrtenschreiber drinne.

      Wenn ich nun mit Anhänger fahre, ist klar, das ich mit Scheibe fahren muss.

      Aber wie ist das wenn ich Solo fahre? Muss ich dann auch eine Scheibe einlegen oder langt ein Tageskontrollblatt?

      Zu der Frage hab ich nämlich noch keine zufriedenstellendet Antwort gefunden.

      Danke und Gruß

      Sascha


      Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 Fahrpersonalverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese Fahrer müssen ein persönliches Kontrollblatt führen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Ist ein EG-Kontrollgerät bzw. ein Fahrtenschreiber in diesen Fahrzeugen vorhanden, dann muß dieser auch in diesen Fällen benutzt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).

      Gruss Kurier
    • Hallo Sascha,

      3,3 t ist ja mal 'ne selten dämliche Tonnage. Du solltest entweder auf 3,5 t auflasten (wenn vom Hersteller aus möglich) oder auf 2,8 t ablasten. Zur Fahrpersonalverordnung gehen die Meinungen auseinander. Teilweise wird behauptet, sie gelte nur für angestellte Fahrer, teilweise, sie gelte für alle. Bei mir (Unternehmer mit 3,5-Tonner) wollte jedenfalls noch nie ein Polizist Tageskontrollblätter oder gar Tachoscheiben sehen. Der Bundesverband KEP setzt sich nun endlich für eine ersatzlose Abschaffung der in der EU einmaligen Fahrpersonalverordnung ein, hoffentlich mit Erfolg. Siehe auch hier unter KEP-Markt, ein Direktlink zum Beitrag war leider nicht möglich.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • Hallo Andreas,

      Mit Auflastung hab ich mich bisher noch nicht beschäftigt, werd ich aber mal nachforschen.

      Allerdings musste ich bisher in den Polizeikontrollen jedesmal meine Tachoscheiben vorzeigen. Allerdings bin ich so informiert das die Fahrpersonalverordnung nur für Angestelltes Personal gilt..

      Gruß Sascha
    • Hallo Sascha,

      Du sagst, du fährst auch mit Anhänger, klar, daß die da nach Scheibe fragen. Ich fahre ja gewerblich nur solo, und da hat mich noch keiner gefragt. Ich bin in puncto Fahrpersonalverordnung auch so informiert, daß sie nur für angestellte Fahrer gilt, aber andere hier meinen, sie gelte für alle. Zu lesen in diesem Thread des Forums.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • Nach der neuen EU-Verordnung ist die Benutzung eines eingebauten Fahrtenschreibers vorgeschrieben.
      Die Wahlfreiheit von früher (Scheibe oder Lügenblatt unter 3,5t)) existiert nicht mehr!

      Die Arbeitszeitverordnung gilt noch nicht für selbstfahrende Unternehmer. Das wird erst im Jahr 2008 entschieden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Marvin ()

    • Moinsen Männers....

      Hier wird glaube ich die "FPersV" (Fahrpersonalverordnung) mit dem "ArbZG" (Arbeitszeitgesetz) verwechselt!

      FPersV = Gilt für alle, die ein Fahrzeug gewerblich bewegen, auch für den Unternehmer!
      ArbZG = Gilt für alle angestellten, aber nicht für den Unternehmer selbst!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!