Fahrtenbuch

    • Guten Abend,

      mal eine frage an alle Unternehmer die Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht verwenden.

      Muß ich bei Fahrzeuge bis 3,5 t die als LKW zugelassen sind Fahrtenbuch wegen dem Finanzamt führen (lassen).

      Bei meinem Firmen PKW (als PKW zugelassen) muß ich es nicht, da ich über die Gehaltsabrechnung die 1% Regel anwende.

      Zur Zeit sind in allen Transportern bis 3,5 t Fahrtenbücher vorhaden, nur leider hapert es mit dem ausfüllen.

      Ich meine hier nicht die oft grünen "Kontrollbücher" für Lenk- und Ruhezeiten.

      Vielleicht kann hier auch einer auf ein "Gesetz" verweisen.

      Vielen Dank für eure Mühen schonmal im voraus.

      P.S. ich habe schon die SuFu versucht, nur nichts passendes gefunden.

      Mit freundlichen Grüßen und einen Schönen Abend noch.
    • Moinmoin,

      ich arbeite mit Lexware REisekosten, das erstellt mir bei der Reisekostenabrechnung gleich dazu ein Fahrtenbuch, das druck ich dann auch mit aus.

      Bin mir aber nicht sicher, ob es wirklich benötigt wird ?(
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
      Wiesentalstraße 32
      D- 79694 Utzenfeld
      Tel: +49 7673- 383 0594
      Fax: +49 7673- 383 0010
      Mobil: +49 152 - 2100 7406
    • Wenn du ein oder 2 Geschäfts PKW mit der 1% Regelung versteuerst brauchst in der Regel gar nichts machen. Wir hatten einen Hundefänger dabei und es wurde
      Fahrtenbuch geführt das man wusste wer hat gefahren.

      Sie kassieren ja genug mit der 1 % Regelung, wenn ich sehe was ich für 2 PKW zahlen muß, da wünscht man sich manchmal rote Zahlen.

      Da die Privatfahrten überwiegen rechnet es sich nicht mit dem Fahrtenbuch ab zu rechnen laut Steuerversager.
    • nein musst du nicht führen. Ganz sicher nicht. War lange genug in dem Geschäft. Kenne auch keinen der es jemals gemacht hätte.

      Was ich gemacht habe. Ein Tabelle in Excell da du, falls du Selbstfahrer bist, die Mehrkosten für die Abwesenheit von zu Hause 12 Stunden 24 Stunden bei der Einkommensteuer geltend machen kannst.

      Da habe ich Datum der Abfahrt, Wo hin, wann zurück fest gehalten. Aber Fahrtenbuch: Nein.