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Vrachtwagenchauffeur hield terecht de vrachtwagen van zijn werkgever vast vanwege loonachterstand | RechtspraakEin Lkw-Fahrer hat den Lkw seines Arbeitgebers zu Recht einbehalten, weil sein Lohn aussteht
Am 6. Februar 2026 unterbricht ein Lkw-Fahrer aus Tadschikistan seine Fahrt auf der A1 bei Deurningen. Er stellt den Lkw seines Arbeitgebers ab und besetzt ihn, weil er die Auszahlung seines ausstehenden Lohns fordert. Der Amtsrichter des Gerichts Overijssel urteilt, dass der Fahrer damit zu Recht gehandelt hat.
Rückbehaltungsrecht
Seit er seine Arbeit niedergelegt hat, hält sich der Fahrer in der Fahrerkabine des Lastwagens auf, der auf einem Parkplatz an der Autobahn steht. Er beruft sich auf sein Rückbehaltungsrecht: Der Mann besetzt den Lastwagen, bis sein Arbeitgeber den ausstehenden Lohn auszahlt. Insgesamt geht es um fast 18.000 Euro. Das Zurückhalten des Lastwagens ist ein Druckmittel, um den Arbeitgeber zur Begleichung der Schulden zu bewegen. Der Arbeitgeber, ein Transportunternehmen aus Litauen, reicht eine einstweilige Verfügung ein. Er fordert, dass der Fahrer den Lastwagen unverzüglich zurückgibt. Der Fahrer fordert seinerseits, nun auch vor Gericht, dass der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn auszahlt.
Zu Recht
Das Gericht Overijssel urteilt, dass der Lkw-Fahrer zu Recht von seinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat. Der Fahrer aus Tadschikistan ist im Recht, wenn er seinen ausstehenden Lohn einfordert und den Lkw seines Arbeitgebers als Druckmittel einsetzt. Der Amtsrichter verurteilt das Transportunternehmen daher zur Zahlung der ausstehenden Beträge.
Tagegelder für Fahrten in Westeuropa
Während der Verhandlung wird deutlich, dass der Arbeitgeber versprochen hatte, dem Fahrer einen Teil seines Lohns, nämlich die Tagegelder, auszuzahlen, sobald er wieder in Litauen sei. Dies geschieht jedoch nicht, da das Transportunternehmen immer wieder eine neue Fahrt für den Fahrer plant. Er fährt daher monatelang in den Niederlanden, Deutschland und Belgien herum. Der Amtsrichter urteilt, dass der Arbeitgeber hier seine Pflichten verletzt hat.
Der Fahrer benötigte nämlich Geld, um unterwegs, während seiner Fahrten, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Arbeitgeber hätte dem Mann zweimal im Monat den vollen Lohn auszahlen müssen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart war. Dies hat der Arbeitgeber nicht getan. Außerdem hat das Transportunternehmen dem Fahrer keine Lohnabrechnungen ausgehändigt.