Externer Verkehrsleiter und Betriebshaftpflichtversicherung

    • ich möchte nocheinmal hinzufügen, das die EU sich keine Gedanken gemacht hat, wie diese Tätigkeit zu veranlagen ist. Denn als man im Jahre 2013 die Voraussetzung auf von Intern auch auf Extern beschlossen hat, ist nicht bestimmt worden wie man verfahren soll. Das was einem Verkehrsleiter passieren kann, ist das seine Zuverlässigkeit aberkannt wird, und er eine Strafe zahlen muss. Aber diese würde keine Versicherung bezahlen wegen Fahrlässigkeit. :D
    • Noch ein Satz an unseren Moderator. Dieser Artikel ist von 2009 und nicht mehr ganz korrekt nach der Einführung des Externen Verkehrsleiters. Nenne mir einen § der mich dazu zwingt ein Gewerbe als Verkehrsleiter zu eröffnen. Denn kein Gewerbe keine Betriebshaftpflicht. Wenn du das nicht kannst halte dich besser raus
    • Mittaxi schrieb:

      Das was einem Verkehrsleiter passieren kann, ist das seine Zuverlässigkeit aberkannt wird, und er eine Strafe zahlen muss. Aber diese würde keine Versicherung bezahlen wegen Fahrlässigkeit.
      Ein Schaden den man sich selbst zufügt, ist durch keine Haftpflichtversicherung gedeckt, egal in welcher Konstellation. Da kommt es noch nicht mal auf Aspekte wie (grobe) Fahrlässigkeit oder Vorsatz an.
      Versichert sind immer nur Schäden, die einem Dritten entstehen.
      Hypothetischer Fall bei einem externen Verkehrsleiter: Er nimmt seine Aufgaben nicht oder nur mangelhaft wahr, begeht grobe Fehler, dem Unternehmen für das er tätig, wird die Lizenz entzogen und muss seinen Betrieb einstellen :D :D
      Aber da müsste uns @fabian ude näher erläutern, was die empfohlene Betriebshaftpflicht für externe VL für Szenarien abdeckt.

      Meine bescheidene Meinung:
      Firmen die einen externen VL bestellen (müssen), haben so wenig Ahnung oder sind so unter Druck, dass sie sich darüber, ob der externe VL eine Betriebshaftpflichtvers. abgeschlossen hat, keine Gedanken machen.
    • Mittaxi schrieb:

      Noch ein Satz an unseren Moderator. Dieser Artikel ist von 2009 und nicht mehr ganz korrekt nach der Einführung des Externen Verkehrsleiters. Nenne mir einen § der mich dazu zwingt ein Gewerbe als Verkehrsleiter zu eröffnen. Denn kein Gewerbe keine Betriebshaftpflicht. Wenn du das nicht kannst halte dich besser rausNic
      Nicht der Artikel ist von 2009 sondern die EU-Vorschrift welche in jedem Land in geltendes Recht umgesetzt wurde. Den externen Verkehrsleiter gibt es auch seit 2009.
      Da Du, wie Du jetzt herausgelassen hast, in Spanien lebst, gibt es da sicher anderes Landesrecht, hier gilt aber deutsches Recht. Da Du aber sicher auch in Spanien arbeitest solltest Du Dich ggf aus Diskussionen heraushalten, in welchen es um deutsches Recht geht !

      ansonsten muss ich Ahnungslos 3.0 zustimmen, bei seiner bescheidenen Meinung.

      Nur soviel noch, spätestens, wenn sich die unabwendbaren Forderungen an den Verkehrsleiter häufen und ggf sogar die Insolvenz droht, fragt er sich sicher, woher das Geld kommen soll.
      Übrigens kann ein Entzug der Erlaubnis der Tätigkeit als Verkehrsleiter, mangels nachgewiesener Unzuverlässigkeit, zur Folge haben, dass alle Gewerbegenehmigungen für den Güter-und Personenverkehr entzogen werden. Naja, bist ja wenigstens noch Fahrlehrer.
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    • Mittaxi schrieb:

      Also den Externen Verkehrsleiter gibt es erst seit 2013 .
      Die Behauptung würde ich gerne belegt haben.

      Die Verordnung EG 1071/2009 trat am 04.12.2011 in Kraft.
      In Artikel 4, Absatz 2, Buchstaben a-d ist der externe Verkehrsleiter definiert.
      siehe eur-lex.europa.eu/legal-conten…CELEX:02009R1071-20130701
      Die Ursprungsverordnung wurde zwei Mal geändert (siehe 1. Seite der aktuellen Fassung) , durch
      1) Verordnung EU 613/2012 v. 9.12.2012 (genaue Definition der Farbe und Papierqualität der Bescheinigung fachliche Eignung :D )
      2) Verordnung EU 517/2013 v. 13.5.2013 (Ergänzungen wegen des Beitritts von Kroatien)
      Schlussfolgerung : Der externe Verkehrsleiter war bereits in der Ursprungsfassung enthalten, die am 4.12.2011 in Kraft trat.

      Beweis "externer Verkehrsleiter erst ab 2013" bitte durch Nennung der Textstellen in EU- oder nationalen Verordnungen.

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    • Bisher ging es nicht um ein Gewerbe !

      Aber nichts desto trotz ist die letzte Änderung die die Rechtsgültigkeit hat.

      das stimmt so nicht, da die Urfassung nicht aufgehoben wurde, sondern nur ergänzt wurde !

      d.h. also, die VO in der Fassung :

      beck-online.beck.de/?vpath=bib…%5FVO%5F1071%5F2009%2Ehtm ( Captchha-Abfrage )
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    • Mittaxi schrieb:

      Aber nichts desto trotz ist die letzte Änderung die die Rechtsgültigkeit hat. Aber wir kommen zurück zu meiner Frage; Wo steht das ich dafür ein Gewerbe anmelden muß?
      Nebelkerzen werfen und dann der schnelle Umstieg auf ein anderes Thema? :D
      Du hast behauptet, dass es den externen VL erst seit 2013 gibt, hast @Moderator-1 bezichtigt, Unsinn zu schreiben und hast mehrfach gefordert, die Paragraphen nachzuweisen.
      Die liegen nun auf dem Tisch. Daraus lässt sich ableiten, dass es den externen VL "rechtsgültig" schon seit dem 04.12.2011 gibt. Dass es 2013 eine Ergänzung gab, in der die Verordnung auf Kroatien erweitert wurde, hat damit nichts zu tun. Statt in irgendwelche nebulöse Formulierungen zu flüchten, solltest Du deine Behauptung mal fundiert nachweisen.
      Sonst wäre es besser, zuzugeben, dass Du schlicht und einfach falsch lagst bzw. um es mit deinen Worten zu sagen, Unsinn geschrieben hast.

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    • Mittaxi schrieb:

      Wo steht das ich dafür ein Gewerbe anmelden muß?
      Wir führen die Diskussion auf Basis der üblichen Situation dass der externe Verkehrsleiters seinen Sitz in Deutschland hat. Dass Du von Spanien aus tätig bist und für deutsche Unternehmen den ext. VL machst, ist nicht relevant. Wie die rechtliche Situation Abgrenzung Gewerbe / Freiberufler in Spanien ist, ist hier nicht nachprüfbar.
      In DE ergibt es sich aus Einkommenssteuergesetz §18, Definition "Katalog" Freiberufler. Wer da nicht eindeutig darunter fällt bzw. in die Rubrik "katalogähnliche Berufe" fällt. muss ein Gewerbe anmelden. Und es gibt keinen Anhaltspunkt, dass ein externer VL in dieses Schema passt-

      Aber in Spanien ..... interessiert uns nicht, ist dein persönliches Ding und wir hoffen mal, dass Du das dort alles überblickst, verstanden hast und wenn das dort so ist, schön!
      Wenn nächste Woche einer kommt, der das von Bulgarien, Zypern oder Irland aus macht, werden wir auch nicht anfangen, dem seine Behauptungen über landesspezifische rechtliche Gegebenheiten zu hinterfragen.
    • Es ist sehr unterhaltsam eure Tiefendiskussion mit zu verfolgen. Bin Mal gespannt wo das noch endet. ^^ 8)

      Was mir aber nicht ganz eingeht...
      Warum muss ein Moderator alles richtig wissen um den Moderationsjob gut zu machen???
      Das Eine hat doch mit dem Anderen nix zu tun. Sehr seltsame Ansicht....

      Wobei ich die Kompetenz des Mods bei diesem Thema nicht anzweifle.

      Sodele... Weiter machen :thumbup:
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.