Externer Verkehrsleiter und Betriebshaftpflichtversicherung

    • Externer Verkehrsleiter und Betriebshaftpflichtversicherung

      Guten Morgen an Alle,

      als externer Verkehrsleiter sollte man eine passende Betriebshaftpflichtversicherung haben/abschliessen.

      Inhalte der Tätigkeit werden gut bei der IHK Berlin Dok-Nr. 89815 beschrieben.

      Gruss an Alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • dann solltest Du mal die rechtlichen Regelungen nachlesen und verstehen.

      Der Verkehrsleiter ist der tatsächliche Geschäftsführer, der Inhaber des Unternehmens nur die Person zum Schön sein.. Beides zusammen geht aber.
      Der Verkehrsleiter haftet für alles
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Beim Zitieren

      [ quote ] als Beginn eingeben ( eckige Klammer erreicht man mit AltGR und Taste 8 bzw 9 )
      [ /quote ] als Ende eingeben

      Natürlich ohne Leerzeichen



      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898
    • Das würde ich doch gerne mal machen. Dann sage mir mal an welchen § darf ich mich da halten. Denn was du da schreibst ist Unsinn. Ein Verkehrsleiter steht mit seinem Namen und seiner Zuverlässigkeit in der Fa und nicht als Geschäftsführer. Sicherlich hat der Verkehrsleiter Befugnisse an die sich der Geschäftsführer halten muss, aber der Verkehrsleiter haftet nicht für die Leitung der Geschäfte.
    • ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Beim Zitieren

      [ quote ] als Beginn eingeben ( eckige Klammer erreicht man mit AltGR und Taste 8 bzw 9 )
      [ /quote ] als Ende eingeben

      Natürlich ohne Leerzeichen



      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898
    • Meinst du diesen Absatz?
      (4)



      Daher ist es erforderlich, die geltenden Vorschriften für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zu modernisieren, um deren einheitlichere und wirksamere Anwendung zu gewährleisten. Da die Einhaltung dieser Vorschriften die wichtigste Voraussetzung für den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt ist und auf diesem Gebiet das Gemeinschaftsinstrument der Verordnung Anwendung findet, ist eine Verordnung das geeignetste Instrument für die Regelung des Zugangs zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers.
    • Nö,
      er meint wohl Artikel §4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 v. 21. Oktober 2009 und nicht den Absatz 4 in den Vormerkungen.
      Art.§4 ist aber nur die allgemeine Definition des Verkehrsleiters und somit keine wirkliche Antwort :D
      Der Verkehrsleiter leitet die Verkehrstätigkeiten, die Aufgaben und die Verantwortung eines Geschäftsführers sind viel umfassender ;)
      Insofern ist das

      Moderator-1 schrieb:

      Der Verkehrsleiter ist der tatsächliche Geschäftsführer, der Inhaber des Unternehmens nur die Person zum Schön sein..
      eine etwas eigenwillige Definition ^^
      Ich vermute damit sollte ausgedrückt werden, dass der Verkehrsleiter die Verantwortung für einen besonders sensiblen Bereich hat und er aufpassen muss, dass er nicht vom GF den "schwarzen Peter" zugeschoben bekommt , nach dem Schema der Doofe der für wenig Geld den Kopf hin hält :D
    • Du scheinst mir garnicht so Ahnungslos zu sein. ^^ Aber das Beantwortet noch immer nicht meine Frage! Weshlab eine Betriebshaftpflicht für einen Verkehrsleiter. Und wo steht geschrieben das ich ein Gewerbe anmelden muss? Hier geht es nur darum Unwissenden eine Versicherung zu verkaufen, die Sie nicht brauchen.
      Und jetzt habe ich gleich noch eine Frage an den Moderator! Wie wird man Moderator, wenn man solche Antworten vom Stapel lässt? Man kann ja nicht alles wissen, aber wenn ich es nicht weiß, halte ich lieber meinen Mund.
    • Und jetzt habe ich gleich noch eine Frage an den Moderator! Wie wird man Moderator, wenn man solche Antworten vom Stapel lässt? Man kann ja nicht alles wissen, aber wenn ich es nicht weiß, halte ich lieber meinen Mund.

      Weil es die Tätigkeit des Verkehrsleiter im weiten Sinne umschreibt. in der EU-Verordnung steht drinn

      Artikel 4 VO(EU) 1071/2009
      (1)
      Ein Unternehmen, das den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
      ausübt, benennt mindestens eine natürliche Person, den Verkehrsleiter,
      die die Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und d
      erfüllt und die:
      a) die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft
      leitet,
      b) in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen steht, beispielsweise
      als Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner, oder die
      Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt oder, wenn das Un
      ­
      ternehmen eine natürliche Person ist, selbst diese Person ist und................

      und erzähle mir nicht, dass Du den Eurolex-Link ( zur EU mit dem amtl. Text ) nicht aufkriegst


      Weiterhin steht der Verkehrsleiter neuerdings in einigen GÜKG-Genehmigungen / EU-Lizenzen drinn.

      und wenn Du hier im Forum mal blätterst findest Du zum Thema Haftpflicht so einiges, wie auch zum Job des Verkehrsleiters.

      nur noch eins,

      ohne Verkehrsleiter gibt es kein Transportunternehmen, welches den Vorschriften des GüKG unterliegt ! Und Wenn Dir die Behörde die Berechtigung Verkehrsleiter zu sein, entzieht, steht das Unternehmen auf dem Schlauch.
      Ach für den möglichen Müll, den Du einrührst bist Du voll haftbar.
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Beim Zitieren

      [ quote ] als Beginn eingeben ( eckige Klammer erreicht man mit AltGR und Taste 8 bzw 9 )
      [ /quote ] als Ende eingeben

      Natürlich ohne Leerzeichen



      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898
    • Mittaxi schrieb:

      Aber das Beantwortet noch immer nicht meine Frage!
      Also, dann gehen wir die Sache mal strukturiert an

      Mittaxi schrieb:

      Wo steht geschrieben das ich einen Betrieb bzw. ein Gewerbe anmelden muss als Externer Verkehrsleiter?
      Spontan hätte ich gesagt, die Tätigkeit als externer Verkehrsleiter ist ein Gewerbe und benötigt einen Gewerbeschein.
      Es sei denn, es wird als freiberufliche Tätigkeit eingestuft. So richtig passt das m.M. nicht auf die klassische freiberufliche Tätigkeit, am ehesten passt die Schublade "beratende Tätigkeit".
      Aber letztendlich entscheidet das Finanzamt.

      Mittaxi schrieb:

      Ein Fahrlehrer Berufskraftfahrer für LKW & Bus Inhaber der Fach und Sachkunde für Güter und Personenverkehr Ausbilder des Moduls95 ADA - Schein
      Und zu alle dem oben aufgeführten habe ich nur noch die Aufgabe als Verkehrsleiter zu Arbeiten und lebe in Spanien.
      Dann lass die Katze doch mal aus dem Sack: Wie übst Du die Tätigkeit als ext. Verkehrsleiter aus? Als Gewerbe oder als Freiberufler?
      Was ist die ggfs. die Grundlage für eine Einstufung als freiberufliche Tätigkeit?
      Wobei event. noch der Aspekt "lebe in Spanien" zu berücksichtigen ist :D

      Wenn das geklärt wäre, können wir uns der Frage Notwendigkeit und Sinn einer Betriebshaftpflichtversicherung widmen :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()