Externer Verkehrsleiter und Betriebshaftpflichtversicherung

    • ...und ...

      Als in D ansässiger TU hätte ich mit einem externen VL der sein Geschäfts- und Wohnsitz im Ausland hat so meine Bedenken.

      Ich stelle mir da die Aufgabenwahrnahme etwas schwierig vor.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Danke für den Rückhalt :)

      ansonsten siehe die Zitate im Vorpost.


      Aber wenigstens ist es mal wieder mit der Ruhe im Forum vorbei :whistling:
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    • jetzt geht er wieder
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    • Interessante Diskussion;)

      Der Nebelkerzenwerfer ist ja nun irgendwie „perdu“, warum auch immer..

      @stahltrucker
      Danke für den Link, der ja nun, gerichtlich festgestellt, die Verantwortung des Verkehrsleiters klärt.

      Mir ist völlig schleierhaft, wie man denn von irgendwo verantwortlich tätig sein kann (und will), wenn man nicht vor Ort ist, und das Geschäft und deren Abläufe hautnah mitbekommt. Weisungen erteilt. Kontrolliert. Usw. Usw.

      Das scheint mir eine Sache zu sein, wo jemand großzügig gegen Entgelt seinen Namen zur Verfügung stellt.

      Die freiberufliche Tätigkeit ist ja nun eindeutig in §18 EStG geregelt. Da gehören dann so lustige Berufe wie Hebamme, staatliche Lotterieeintreiber und Künstler dazu. Aber selbst bei den beratenden Berufen, und das ist der Verkehrsleiter nun mal nicht, wird sorgfältig unterschieden. Kann der Volks-und Betriebswirt kein adäquates Studium nachweisen, ist es nichts mit der Einsparung der Gewerbesteuer. Dann ist man Zwangsmitglied bei der zuständigen IHK. Da beißt die Maus keinen Faden ab ;)

      Die Gewerbeanmeldung ist obligatorisch, wenn diese Tätigkeit als selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Es ist sicherlich sinnvoll, eine adäquate Versicherung abzuschließen, um Haftungsrisiken zu versichern.

      Und Sorry, hier herumzupupen, verzerrte Sachverhalte zu nennen, und sich dann unter der Grasnarbe zu verstecken: Das sind mir die Liebsten. Ich täte so jemanden nicht in meinem Betrieb haben wollen... Stellt euch mal vor, das ist der verantwortliche Verkehrsleiter, dem du maßgebliche Teile seines Unternehmens, deiner Fahrer und deiner Fahrzeuge anvertraust.

      Mein lieber Scholli...
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Xentin ()

    • Zur Betriebshaftpflichtvers. für den externen VL:
      Falls der externe VL in die Kategorie "freie Berufe" fallen würde, was defintiv nicht der Fall ist, wäre die Bezeichnnung Berufshaftplichtversicherung. Da braucht man nicht darauf herumzureiten.
      Es ist keine Pflichtversicherung , um das festzuhalten.
      Die Frage ist , macht es Sinn?
      Das Leute, die einen externen VL brauchen, so genau hinschauen, ob der eine Berufshaftplichtvers. vorweisen kann, halte ich für wenig wahrscheinlich. Die meisten werden froh sein, einen zu bekommen und je weniger er kostet, desto besser.
      Ich denke, das ist was für die "obere Liga" der externen VL, da wird es event. ein Kriterium sein.
      Die andere Frage ist, inwieweit springt die Versicherung ein, wenn der externe VL Mist baut und von seinem Auftraggeber oder Dritten schadenersatzpflichtig gemacht wird?
      Sonst gehen event. Forderungen direkt gegen das Vermögen des externen VL, aber da gilt : Es muss eines da sein, einem nackten Mann kann man nicht die Tasche greifen.
      Im Fall eines externen VL, der in Spanien ansässig für deutsche Unternehmen tätig wird, hätte ich eine interessante Idee, die eine Haftpflichtversicherung überflüssig macht:
      Man schreibt in den Vertrag irgendwo ins Kleingedruckte spanische Rechtsprechung und einen spanischen Gerichtsstand rein, besser kann man sich nicht absichern :D :D
    • Hallo, lieber Ahnungsloser ;)

      Bei den klassischen freien Berufen nennt sich dies Versicherung „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung „.

      Für die beratenden Berufe gibt es in D gerade mal zwei zur Auswahl. Diese stellen genaue Kriterien auf, unter deren Bedingung man versichert ist. Es ist mal garnicht so einfach, an eine solche zu kommen.
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
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      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)