EX -Weg

    • Liebe Kollegen.

      unsere Firma konfrontiert staendig mit dem Problem der Nichrücksendung von EX, was wesentliche Probleme mit Steuern verursacht
      Könnte Sie mir bitte den ganzen Weg des Dokumentes be Ex works Lieferungen wiederspiegeln, damit wir besser verstehen können, wo es Blöse gibt, was der Fahrer mißverstehen oder falsch macht.

      Vielleicht hat man postive Erfahrungen mit EX bei Lieferungen in die GUS-Staate?

      Danke Ihnen im voraus.
    • Hallo Kanaeva Maria,

      das ist ein alltägliches Problem bei ex-works-Lieferungen Richtung Osten.

      Normalerweise kann es kein Problem des Chauffeurs sein, denn ohne EX hat er Probleme bei der Ausreise aus der EU nach GUS. Und die EX muss spätestens an der EU-Aussengrenze dem dortigen Zoll vorgelegt werden.Routinemässig wäre wie folgt zu verfahren:
      Falls Sie selbst die EX ausstellen, sollten Sie auf jeden Fall einen frankierten Frei-Umschlag mit Ihrer Adresse an die EX fest anbringen und dem Abholer zusammen mit der Ware übergeben. Der Freiumschlag sollte möglichst gestempelt sein, weil er dann nur für die Rücksendung der EX verwendet werden kann. Umschläge mit einer Briefmarke sind wiederum bares Geld und können eher abhanden kommen. Ausserdem können Sie noch ein Anschreiben an den EU-Aussenzoll beifügen und um Rücksendung der EX mittels beigefügtem Umschlag bitten.
      Falls Sie die EX durch Ihren Zollagenten in Frankreich erstellen lassen, sollten Sie diesen veranlassen, ebenfalls nach diesen Kriterien zu verfahren.
      Recht häufig haben die russischen Importeure Sammelstellen bei intern. Speditionen in der EU installiert. Wenn Ihnen diese bekannt sind oder von Ihren Kunden mitgeteilt werden, so müsste es Ihnen eigentlich möglich sein, bei diesen Stellen die EX zu reklamieren oder entsprechende Ausfuhrnachweise (z.B. Kopie des Carnet TIR) anzufordern.

      Vielleicht haben auch andere Kolleginnen/Kollegen in diesem Forum andere/bessere Vorschläge.

      Gruss
      guenter44
    • Hallo guenter 44.

      vielen Dank für die Erläuterungen, es war je eine recht gute Idee mit dem Anschreiben an EU-Zoll, das sehr oft Chauffeurs Sprechenhürde haben.

      Da möchte ich aber fragen, ob EX, die ich bei Speditionen reklamieren kann, auch abgestempelt wird? Soviel ich es von Rußland verstehen kann, braucht usere Headquater nur abgestempelte Exemplare.
      Oder kann zum Beispierl ein Carnet TIR für abgestempeltes EX einspringen?

      Danke allen sehr und einen leichten Freitag.
    • Hallo Maria,

      Verlangen sie von Ihrem spediteur, das er bei der Rechnung an sie, eine weise
      Spediteursbescheiningung dazu tut.
      Er erklaert somit das er Ihre Gueter, nach einen Dritland Befoerdert Hat.
      Fuers Finanzamt ist es Gueltig und sie brauchen keine USt nachweisen.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Hallo Maria,

      die EX werden von den EU-Ausgangszollstellen bei der Ausfuhrzollabfertigung (z.B. Carnet-TIR) abgestempelt und dann........

      Normalerweise erhält der abfertigende Spediteur/Zollagent die EX, der die dann an die einzelnen Exporteure zurückschicken soll.
      Aber, das macht er nicht immer , hat keine Zeit, und das ist ja auch mit Arbeit verbunden.
      Es ist auch schon passiert, dass EX bei den Empfänger in GUS angekommen sind.


      In der Regel werden die abgestempelten EX von den deutschen Finanzbehörden wegen der MWSt verlangt, aber notfalls gibt man sich auch mal mit einer Kopie des Carnet-TIR / oder einem Zollbeleg vom Empfänger zufrieden.
      Ausserdem wird auch die Ausfuhrbescheinigung des Spediteurs üblichweise anerkannt, wie bereits einige Kollegen in diesem Forum angeführt haben.

      Hallo Konstadinos,
      bei ab-Werk-Lieferungen bekommt Maria aber keine Spediteur-Rechnung

      Gruss
      guenter44
    • Hallo Guenter,
      Ja das stimt. Hab dies Uebersehen. Hast natuerlich recht.
      Aber die Bescheinigung kann sie Trotzdem bekommen, da Maria der Urversender ist, Oder?

      Und soviel ich weis wird sie i.d.R. vom FA anerkant,da baucht Maria nicht auf eine
      TIR durchschrift oder auf eine AE warten.

      Gruss

      Kosta.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

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      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Hallo Mascha,

      ich habe auch die Erfahrung gemacht, daß es garnicht so einfach für den Transportunternehmer ist, die EX1 an die richtige Firma zurückzuschicken, weil es besonders beim Export nach Russland eine ganze Reihe von beteiligten Firmen gibt. Oft stehen schon mal 2 verschiedene auf der EX1 und dann tauschen beim Schliessen der EX1 und der Eröffnung des Carnet-TIRs bei der meistens unvermeidlichen "Neutralisaze" noch eine ganze Reihe anderer Firmen auf, was dann für totale Verwirrung sorgt. Deshalb ist es wichtig einen zuverlässigen Agenten an der Grenze zu haben, der dann auch die EX1 an die richtige Stelle zurückschickt - ansonsten kannst du den Fahrer ja auch anweisen, daß er die EX1 mit zur Empfangszollstelle nach Russland nimmt und daß der dortige Zollspediteur sie nach Deutschland zurückschickt

      gruß trnslogi
      megatrendgroup.com
    • Hallo Maria,

      mittlerweile (gemäss Zollvorschrift bereits zum 1.April 2005) haben sich die Codes bei der Ausfuhr /Versendung geändert. Es heisst nicht mehr EX-1, sondern anstelle der Zahl gibt es jetzt verschiedene Buchstaben. Ein "Z" wird verwendet für eine ergänzende Ausfuhranmeldung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens. Falls dies für Sie wirklich von Interesse sein sollte, schauen Sie einfach mal unter "Merkblatt Einheitspapier" bei zoll-d.de !??
      Da finden Sie alle nur erdenklichen Möglichkeiten und Vorschriften. Sollte man aber für studiert haben.
      Gruss
      guenter44