wer kann mir helfen. wir transportieren für ein Unternehmen, mit welchem wir Europalettentausch, maximum 33 Palettenvereinbart haben. Jetzt haben wir das Problem, dass unser Kunde, ohne uns zu informieren, rückgeführte Paletten oder getausche Paletten, als Q1 und Q2 klassifiz. und uns diese als nicht getauscht wertet, aber uns pro Palette einen Betrag von 3,80 € gutschreibt. Wir sind damit nicht einverstanden, da wir bei anderen Kunden die Möglichkeit hätten diese Paletten ohne Probleme zu tauschen. Da es sich mitlerweile um mehr als 3000 Europaletten Q2 handelt, ist dieser Betrag gewalltig.Wir haben diesem Unternehmen eine Palettenrechnung als Q1 Europaletten aufgemacht, dass diese nicht bezahlt wurde ist wohl jedem klar. Wie ist hier die Rechtslage? Ich bin der Meinung, dass unser LKW mit 33 Europaletten von uns ausgestattet wurden und diese einmal neu waren, dass es sich hierbei um unser Eigenum handelt, welches wir als Service zur Verfügung stellen, eine Abnutzung der Paletten erfolgt zu 95 Prozent vom Verlader und Empfaenger, eine Einbehaltung unserer Europaletten und eine Abstufung durch dieses Unternehmen auf Q2 Paletten kann nicht gesetzlich sein. Eine Annahmeverweigerung der Tauschpaletten, würde ich ja noch einsehen, aber eine Einbehaltung und Abstufung, sehe ich schon fast als kriminäl an. Was meint Ihr dazu ???
streng