Europaletten Qualifizierung

    • Europaletten Qualifizierung

      wer kann mir helfen. wir transportieren für ein Unternehmen, mit welchem wir Europalettentausch, maximum 33 Palettenvereinbart haben. Jetzt haben wir das Problem, dass unser Kunde, ohne uns zu informieren, rückgeführte Paletten oder getausche Paletten, als Q1 und Q2 klassifiz. und uns diese als nicht getauscht wertet, aber uns pro Palette einen Betrag von 3,80 € gutschreibt. Wir sind damit nicht einverstanden, da wir bei anderen Kunden die Möglichkeit hätten diese Paletten ohne Probleme zu tauschen. Da es sich mitlerweile um mehr als 3000 Europaletten Q2 handelt, ist dieser Betrag gewalltig.Wir haben diesem Unternehmen eine Palettenrechnung als Q1 Europaletten aufgemacht, dass diese nicht bezahlt wurde ist wohl jedem klar. Wie ist hier die Rechtslage? Ich bin der Meinung, dass unser LKW mit 33 Europaletten von uns ausgestattet wurden und diese einmal neu waren, dass es sich hierbei um unser Eigenum handelt, welches wir als Service zur Verfügung stellen, eine Abnutzung der Paletten erfolgt zu 95 Prozent vom Verlader und Empfaenger, eine Einbehaltung unserer Europaletten und eine Abstufung durch dieses Unternehmen auf Q2 Paletten kann nicht gesetzlich sein. Eine Annahmeverweigerung der Tauschpaletten, würde ich ja noch einsehen, aber eine Einbehaltung und Abstufung, sehe ich schon fast als kriminäl an. Was meint Ihr dazu ???
      streng
    • Was habt ihr denn Vertraglich festgelegt ? Gibt es für sämtliche Palettenlieferungen Belege?

      Wenn nichts genaues festgelegt wurde und die Belege vorhanden sind würde ich sagen gelten die paletten als "normal" Tauschfähig.

      Nach Qualitätsstufen würde ich sagen wäre Q1 = neu, weisse Ware Q2 = gebraucht, normal tauschfähig. Aber als Abwertung würde ich Q2 nicht sehen. Eher wäre Q1 eine Aufwertung.
    • Europaletten Qualifizierung

      guten morgen und vielen Dank für Ihre Antwort, leider verhält sich das bei unserem Kunden so, dass für Ihm, Q1 Paletten nicht unbedingt weisse Paletten sein müssen, aber nach seiner Ansicht Lebensmittel tauglich und er tauscht nur Q1 Paletten, also eine Q2 Palette ist demnach schon eine Abstufung, da die Firma diese Q2 Paletten als nicht getauscht ansieht, diese aber trotzdem einbehält und mir mit 3,80 € pro Palette gutschreibt. Q1 Paletten werden mit € 8,20 verrechnet.Mir geht es auch darum, dass ich nicht einverstanden bin, dass Paletten ohne meine Zustimmung einfach einbehalten werden. Dies ist vertraglich nicht festgelegt worden.Ich erkenne auch die Qualifizierung der Paletten durch das Lagerpersonal von unserem Kunden nicht an, so wurden zum Beispiel die eigenen Paletten, welche wir von unserem Kunden erhalten haben, an diesem retouniert und als Q2 eingestuft und wie bereits in meinem ersten Bericht erwähnt, hat man mir durch die Einbehaltung, der Paletten, die Chance genommen, bei einem anderen Kunden die Paletten zu tauschen. Ich verliere also, wenn ich dies so anerkenne € 4,40 pro Q2 Palette. Bei einem STand von 3000 Paletten sind das € 13.200,--. Bitte wenn SIe für mich Informationen haben, ich nehme diese gerne an. Ich möchte dies gerichtlich durchfechten und möchte mir natürlich auch ein Bild über meine Chancen machen. Vielen Dank Gruss Streng
      streng
    • Na ja meines Wissens nach geben weder ADSp noch HGB irgendwas her im bezug auf Qualitätsunterschiede beim Palettentausch.

      Ich würde mich auf die Beweislast der Belege stützen. In diesen sollte vom Kunden der Empfang des Leergutes bestätigt sein. Macht der Kunde beim Empfang des leergutes keine Unterschiede im Bezug auf die Qualität kann er auch im nachhinein keine Unterschiede machen.

      Sind jedoch bereits bei der Übergabe des Leegutes an den Kunden Vermerke im Bezug auf Qualität auf der Quittung vermerkt hätte der fahrer sofort reagieren müssen. In diesem Fall ist es dann schwierig im nachhinein dagegen vorzugehen.

      So wie ich das sehe wird da ein klärendes Gespräch mit dem Kunden notwendig sein. Er kann ja keine paletten annehmen die nicht Lebensmitteltauglich sind wenn er Lebensmittel versendet. dann müsste er die Annahme direkt verweigern und nicht später behaupten er könne die nicht verwenden.
    • Europaletten Qualifizierung

      hallo, vielen Dank, für Deine Antwort, ich sehe das ähnlich, allerdings ein Gespräch ist hier zwecklos, da der Geschäftsführer auf seine Meinung besteht. Ich lasse mir nochmal alle Unterlagen vorlegen und werde diese nochmals durchgehen und dann entscheiden, was ich mache. Vorerst halte ich an meiner Gegenrechnung fest.Bei Interesse, halte ich Dich auf den Laufenden. Gruss A. Streng
      streng
    • Würde der sich wirklich so große Gedanken um die Lebensmitteltauglichkeit machen, würde er auf H1-Paletten bestehen. Nach allem was geschrieben wurde denke ich der will sich einfach nur ein "paar" € nebenher verdienen, sprich abzocken.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)