Hallo zusammen,
wir haben in der Firma folgende Problematik:
2 Fahrzeuge mit < 3,5 t zGG, die nicht am Firmenstandort stehen, sondern beim Kunden, für den wir fahren. Die 2 Fahrzeuge werden von etwa 5 Fahrern bewegt. Die Fahrer sind 1-3x die Woche tätig. Somit muß für die Fahrer für die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten vor jeder Fahrt maschienschriftlich ausgefüllt und vom Inhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Diese Bescheinigungen, und da kommen ja im Laufe des Monats einige zusammen, müssen für 28 Tage mitgeführt werden, um bei Kontrollen nachweisen zu können ...
Soweit die Theorie. Wie oben schon gesagt, stehen die Fahrzeuge nicht am Firmenstandort, sondern beim Kunden, und die Fahrer können somit die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten morgens nicht aus der Firma mitnehmen. Die 'Mutterfirma' ist weit weg. Wie kann das nun geregelt werden, zumal das Ausfüllen maschinenschriftlich, also mit Schreibmaschine oder Computer erfolgen muß und der Chef o.ä. unterschreiben muß ? Die Einsatzpläne sind auch nicht so starr, das diese Formulare vorab ausgestellt werden können, denn wir müssen sehr kurzfristig auf die Anforderungen des Kundens reagieren und passend Personal vor Ort haben. Hat da jemand eine praktikable (und den Vorschriften entsprechende!) Lösung ?
Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Gedanken !
wir haben in der Firma folgende Problematik:
2 Fahrzeuge mit < 3,5 t zGG, die nicht am Firmenstandort stehen, sondern beim Kunden, für den wir fahren. Die 2 Fahrzeuge werden von etwa 5 Fahrern bewegt. Die Fahrer sind 1-3x die Woche tätig. Somit muß für die Fahrer für die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten vor jeder Fahrt maschienschriftlich ausgefüllt und vom Inhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Diese Bescheinigungen, und da kommen ja im Laufe des Monats einige zusammen, müssen für 28 Tage mitgeführt werden, um bei Kontrollen nachweisen zu können ...
Soweit die Theorie. Wie oben schon gesagt, stehen die Fahrzeuge nicht am Firmenstandort, sondern beim Kunden, und die Fahrer können somit die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten morgens nicht aus der Firma mitnehmen. Die 'Mutterfirma' ist weit weg. Wie kann das nun geregelt werden, zumal das Ausfüllen maschinenschriftlich, also mit Schreibmaschine oder Computer erfolgen muß und der Chef o.ä. unterschreiben muß ? Die Einsatzpläne sind auch nicht so starr, das diese Formulare vorab ausgestellt werden können, denn wir müssen sehr kurzfristig auf die Anforderungen des Kundens reagieren und passend Personal vor Ort haben. Hat da jemand eine praktikable (und den Vorschriften entsprechende!) Lösung ?
Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Gedanken !