EU-Normblatt Besch. v. Tätigkeiten bei Fahrzeugen < 3,5 t

    • EU-Normblatt Besch. v. Tätigkeiten bei Fahrzeugen < 3,5 t

      Hallo zusammen,


      wir haben in der Firma folgende Problematik:
      2 Fahrzeuge mit < 3,5 t zGG, die nicht am Firmenstandort stehen, sondern beim Kunden, für den wir fahren. Die 2 Fahrzeuge werden von etwa 5 Fahrern bewegt. Die Fahrer sind 1-3x die Woche tätig. Somit muß für die Fahrer für die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten vor jeder Fahrt maschienschriftlich ausgefüllt und vom Inhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Diese Bescheinigungen, und da kommen ja im Laufe des Monats einige zusammen, müssen für 28 Tage mitgeführt werden, um bei Kontrollen nachweisen zu können ...


      Soweit die Theorie. Wie oben schon gesagt, stehen die Fahrzeuge nicht am Firmenstandort, sondern beim Kunden, und die Fahrer können somit die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten morgens nicht aus der Firma mitnehmen. Die 'Mutterfirma' ist weit weg. Wie kann das nun geregelt werden, zumal das Ausfüllen maschinenschriftlich, also mit Schreibmaschine oder Computer erfolgen muß und der Chef o.ä. unterschreiben muß ? Die Einsatzpläne sind auch nicht so starr, das diese Formulare vorab ausgestellt werden können, denn wir müssen sehr kurzfristig auf die Anforderungen des Kundens reagieren und passend Personal vor Ort haben. Hat da jemand eine praktikable (und den Vorschriften entsprechende!) Lösung ?


      Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Gedanken !
    • habe mal das Doppelpost gelöscht, Einmal reicht !
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      Beim Zitieren

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      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898
    • Die von Dir genannten Zettel sind nur noch zulässig, wenn als Nachtrag mehr als 5 Einzelaingaben getätigt werden müssen.

      Alles andere ist manuell im digi. Fahrtenschreiber nachzutragen bzw. manuell auf der Rückseite des ersten neuen Schaublattes oder beim Tageskontrollblatt/-buch auf eine Seite einzutragen. Durch den Fahrer !


      Also das Formblatt eigentlich nur noch bei Aushilfsfahrern, welche noch einen anderen Job haben und lange nicht gefahren sind.

      Für Zeiten mit Formblatt ist sofern möglich, im FAhretnschreiber daas "?" einzugeben.
    • Ähh.. Stahli, ich schätze mal die betreffenden Fahrzeuge haben kein Kontrollgerät verbaut, da der TE ja schreib "unter 3,5 to"............


      Am einfachsten (wenngleich auch unbeliebt) wäre wohl, in die Fahrzeuge freiwillig Digi-Tachos einzubauen und zu nutzen. Dann können die Fahrer ihre Nachträge machen und gut ist.
      Ihr müsst Euch dann nur was praktikables überlegen, wie ihr das mit dem Auslesen von Fahrerkarte und Massenspeicher hinbekommt - wenn die Fahrzeuge auswärts stehen
    • bei den Spielzeugen reicht es, wenn der Fahrer die Zeiträume und Tätigkeiten handschriftlich auf ein leeres Tageskontrollblatt schreibt und dann Unterschrift und ferdsch.

      also für jeden Zeitraum ausserhalb der Fahrzeiten.

      Dies erfolgt analog den handschriftlichen Aufzeichnungen auf der Rückseite von Schaublatt oder Ausdruck, bei Ausfall eines Fahrtenschreibers.
    • @TR_59

      Stahltrucker hat das Verfahren für Tageskontrollblatt (TKB) in #5 erklärt.
      Bescheinigung gem. VO (EG) 561/2006 ist für die kleinen Fahrzeuge < 3,5to zGM eigentlich rechtlich ungültig, da diese unter die FPersV fallen. Wird aber von den Kontrollbehörden in D unter den von Stahltrucker genannten Bedingungen in #3 akzeptiert.

      Lösung wäre evtl. der von Franz_Meersdonk genannte Einbau von Digitachos.

      1. Schritt: lest Euch die Schulungsverpflichtung für den Unternehmer gem. KontrollgeräteVO (EU) 165/2014 Art. 33 durch und handelt entsprechend mit einem externen Dienstleister. Alles andere macht keinen Sinn, wenn das Grundwissen neben den Verantwortlichen auch bei den Fahrern fehlt.