EU Lizenz vor Besitz eigener Fahrzeuge

    • EU Lizenz vor Besitz eigener Fahrzeuge

      Hallo zusammen,

      ich plane derzeit die Gründung einer Spedition. Eine Frage kann ich nicht beantworten.

      Ist es möglich die EU Lizenz zu beantragen, bevor man eigene Fahrzeuge im Besitz hat?
      Ich möchte ungern einen Lkw anschaffen, der in den ersten Monaten brach liegt, bis die Lizenz vorliegt.
    • ich habe Mal verschoben denn die Rubrik " Speditionen die man meiden sollte" war sicher falsch und ein Eigentor
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    • @ moderator,

      vielleicht bin ich naiv, aber ich finde es eine relativ "nromale" Frage.

      Antwort:

      meiner Meinung nach ist es möglich, eine EU Lizens zu beantragen auch wenn man noch keine eigenes Fahrzeug hat, man bekommt die Abschrift der Lizens nur nicht ausgehändigt, dies geschieht erst dann wenn man ein eigenes Fahrzeug hat. Verkauft man dies wieder und hat kein fahrzeug, so ist man verpflichtet die Abschrift der Lizens wieder zurückzugeben ( hinterlegen), es dürfen keine Lizensen im Unternehmen "schlummern".

      ist das so richtig @Stahltrucker oder liege ich da mit meinem halbwissen falsch?

      Gruß vom Fuchs
    • Ich musste bei Beantragung der EU Lizenz keine Fahrzeugliste vorlegen, auch keine Mietverträge.
      Lediglich für die Anzahl Abschriften die finanz. Leistungsfähigkeit nachweisen.
      Später bei Umschreibung wiederum das selbe.
      Ich muss doch die Möglichkeit haben, falls es mein Geschäft heute ad-hoc erfordert z.B. einen 7,5to zu mieten und damit gewerbl. Güterverkehr zu machen.
      Ohne langen Vorlauf eine deponierte EU-Lizenz bei der Strassenverkehrsbehörde wieder zu holen.
      Wem sollte damit gedient sein? Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Lizenz, ob und wann ich sie nutze ist doch meine unternehmerische Freiheit.
      In der VO (EG) Nr. 1072/2009 Artikel 4 steht nichts, was sich so interpretieren lässt,dass eine EU Lizenz hinterlegt werden muss ,wenn man keinen aktiven Fuhrpark hat.
    • @ Ahnungslos,

      also bei uns ist dies so, das muß die Lizens (Abschrift) zurück hinterlegt werden und bei einer zusätzlichen Abschrift muß im Nachgang ebenso das Kennzeichen bzw. eine neue Fahrzeugliste nachgereicht werden, aber hier kann sicherlich der stahltrucker mit seinem helfen, denn das interessiert mich ehrlich gesagt auch, bin eben nur zu faul mich dahingehend einzulesen denn ich habe damit eigentlich kein Problem, dies wird bei uns die letzten Jahre so gehandhabt, seitdem die "alte" Mitarbeiterin im Amt in den Ruhestand ging.

      übrigens Ahnungslos muß nicht die EU Lizens hinterlegt werden, sondern nur die Abschrift der Lizens, ebenso darfst du meiner Meinung nach ja auch nicht die Lizens dem Fahrer mitgeben, sondern eben nur die Abschrift
    • Lass uns mal das Geschäftsmodell von einem ultraflexiblen Transportunternehmer durchspielen:
      Mietet sich für 1 Woche einen Baustellenkipper, gibt den zurück und mietet morgen einen 12to Plane für den Speditionsnahverkehr, weils gerade brummt und Überhangfahrzeuge gut bezahlt werden.
      Dann nimmt er zwei Wochen später den nächsten Boom mit: Kühlkoffer für Corona-Impfstoffe. Dann geht der Fahrer vier Wochen in den Jahresurlaub und er hat in der Zeit überhaupt kein (Miet-)fahrzeug.
      usw. usw.
      Vor meinem geistigen Auge sehe ich gerade einen Sachbearbeiter im Strassenverkehrsamt der langsam aber sicher wahnsinnig wird. :)
    • Fuchs schrieb:

      @ moderator,

      vielleicht bin ich naiv, aber ich finde es eine relativ "normale" Frage.

      Gruß vom Fuchs
      Ja, ist eine normale Frage, die war eben nur in der falschen Rubrik gestellt worden. Deswegen habe ich verschoben :)
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    • Fuchs schrieb:



      Antwort:

      meiner Meinung nach ist es möglich, eine EU Lizenz zu beantragen auch wenn man noch keine eigenes Fahrzeug hat, man bekommt die Abschrift der Lizenz nur nicht ausgehändigt, dies geschieht erst dann wenn man ein eigenes Fahrzeug hat. Verkauft man dies wieder und hat kein Fahrzeug, so ist man verpflichtet die Abschrift der Lizenz wieder zurückzugeben ( hinterlegen), es dürfen keine Lizenzen im Unternehmen "schlummern".

      ist das so richtig @Stahltrucker oder liege ich da mit meinem Halbwissen falsch?

      Gruß vom Fuchs
      Wieso hast Du Halbwissen ? Das kann ich mir nicht vorstellen, sonst könntest Du Deine Firma mit den schönen ge...... Autos nicht leiten ( Ich weiss wer Du bist, ätsch )

      Ich nehme mal an, Die UR-Lizenz wird auch ausgehändigt. Mit dieser darf man ja nicht fahren und die nötigen Abschriften gibts dann bei Nachweis der Leistungsfähigkeit entsprechend der Anzahl der Fahrzeuge.
      Mir ist aber auch bekannt, dass es mit der Rückgabe der Abschriften nicht so eng gesehen wird, da keiner prüft, wieviel Fahrzeuge noch vorhanden sind. Nicht umsonst gibts ab und zu mal solche Schen mit ner verkauften GüKG-Genehmigung
    • Die EU-Lizenz ist mir und gehört niemand andern. Die Abschriften muss man bei einer Fahrzeugreduktion zurück geben. Mein LRA passt da auf, sitzen gleich über der Zulassungsstelle. Andere Straßenverkehrsämter sehen es lockerer.
      Zur Eingangsfrage: ja, du kannst auch ohne Fahrzeuge eine EU-Lizenz beantragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kipper-Spedition ()