EU-Lizenz unter 3,5t zGG

    • @Exmado
      ob man das gut oder schlecht findet, ist eine Debatte die nichts mehr bringt.
      Das EU Mobilitätspaket wurde im Juli 2020 im EU Parlament verabschiedet.
      Seitdem sind die Veränderungen und die Fristen bekannt.
      Wer als Unternehmer der in diesem Segment sein Standbein hat, 1,5 Jahre die Entwicklung ignoriert hat und erst jetzt in die Gänge kommt,sollte nicht lamentieren sondern muss gewaltig Gas geben.
      Wie jemand vor kurzem in einem Thread zur Selbstständigkeit geschrieben hat : Mit Beantragung des Gewerbescheins verliert man seinen Welpenschutz, Unwissenheit schützt nicht.

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    • Exmado schrieb:

      Kann mir vorstellen, dass die größeren Unternehmen bereits eine Lizenz besitzen oder die Kapazität haben Mitarbeiter zu entsenden zum lernen.
      Die meisten Größeren mit ein paar eigenen Fzg. und vielen Vertragsfahrern haben m.W. schon seit Jahren eine EU Lizenz.
      Und dann gibt es noch kleine die vor ein paar Jahren das Sprintergeschäft aufgegeben haben und ins erlaubnispflichtige Segment mit Solo 7,5/12to gewechselt sind.
      Vielleicht wird es für diese TU wieder interessant ein paar Sprinter mitlaufen zu haben.
    • Die Lizenzen sind ab Mai fällig.

      vorher, ab Februar müssen die Fahrer aller Fahrzeuge bei digitalen Fahrtenschreibern nach einem Grenzübertritt anhalten und die Änderung des Landes im Fahrtenschreiber manuell registrieren.

      die Fahrer von Fahrzeugen mit analogem Fahrtenschreiber müssen dies schon ne ganze Weile manuell auf der Scheibe eintragen. Wurde bloß bisher kaum kontrolliert. denn der eine nicht muss, warum muss dann der andere ?
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      @Exmado
      ob man das gut oder schlecht findet, ist eine Debatte die nichts mehr bringt.
      Das EU Mobilitätspaket wurde im Juli 2020 im EU Parlament verabschiedet.
      Seitdem sind die Veränderungen und die Fristen bekannt.
      Wer als Unternehmer der in diesem Segment sein Standbein hat, 1,5 Jahre die Entwicklung ignoriert hat und erst jetzt in die Gänge kommt,sollte nicht lamentieren sondern muss gewaltig Gas geben.
      Wie jemand vor kurzem in einem Thread zur Selbstständigkeit geschrieben hat : Mit Beantragung des Gewerbescheins verliert man seinen Welpenschutz, Unwissenheit schützt nicht.
      Wer schreibt denn sowas wie mit dem Welpenschutz. Ist ja ein ganz Schlauer ^^
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Exmado schrieb:

      Die Prüfung ist sehr schwer, 20% - 30% Erfolgsquote mit viel lernen .. ca 6 Monate.

      Mein Kenntnisstand ist 18 Jahre alt, aber an der Prüfung hat sich meines Wissens nicht viel geändert.
      1 Woche Vorbereitungskurs (ja, der kostet Geld) und 1 Woche intensiv (auswendig) lernen und dann ist das zu schaffen. Ich sags mal brutal: wer die Prüfung nicht schafft, sollte angestellter Kraftfahrer bleiben!
    • Sie brauchen keine Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) abzulegen:

      a) Wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (das heißt mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterver-kehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/2009, § 8 Abs. 1 GBZugV). Tätigkeiten in einem Werk-verkehrsunternehmen können nicht anerkannt werden. Die Tätigkeit muss die zur Füh-rung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse he Sachgebietsliste Güterkraftverkehr) vermittelt haben. Diese sind der zuständigen In-dustrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen. Sofern Sie diese „Praktikerregelung“ in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Für dieses Verfahren ist eine gesonderte Beantragung notwen-dig, die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie von Ihrer IHK.


      b) Wenn Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der IHK be-standen haben und diese Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde (vgl. § 7 Absatz 1 GBZugV). Dieser Besitzstandsschutz gilt für folgende Abschlüsse:
      1. Speditionskaufleute
      2. Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr)
      3. Verkehrsfachwirt
      4. Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studi-engang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhoch-schule Heilbronn
      5. Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Lo-gistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrs-betriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn


      quelle: IHK
    • Kipper-Spedition schrieb:

      Exmado schrieb:

      Die Prüfung ist sehr schwer, 20% - 30% Erfolgsquote mit viel lernen .. ca 6 Monate.
      Mein Kenntnisstand ist 18 Jahre alt, aber an der Prüfung hat sich meines Wissens nicht viel geändert.1 Woche Vorbereitungskurs (ja, der kostet Geld) und 1 Woche intensiv (auswendig) lernen und dann ist das zu schaffen. Ich sags mal brutal: wer die Prüfung nicht schafft, sollte angestellter Kraftfahrer bleiben!
      Ach okay ich hab etwas anderes gehört.. aber habe da auch noch nicht weiter nachgehakt... 6 monate fand ich auch sehr lang.
      Ich hab zum Glück noch die fachliche Eignung aufgrund der Berufsausbildung.
      Habe heute bereits die ersten Kunden informiert das im Jahr 2022 mit einem weiteren anstieg der Transportpreise gerechnet werden muss.
    • Kipper-Spedition schrieb:

      Exmado schrieb:

      Die Prüfung ist sehr schwer, 20% - 30% Erfolgsquote mit viel lernen .. ca 6 Monate.
      Mein Kenntnisstand ist 18 Jahre alt, aber an der Prüfung hat sich meines Wissens nicht viel geändert.1 Woche Vorbereitungskurs (ja, der kostet Geld) und 1 Woche intensiv (auswendig) lernen und dann ist das zu schaffen. Ich sags mal brutal: wer die Prüfung nicht schafft, sollte angestellter Kraftfahrer bleiben!
      oder in die Industrie gehen und Flurförderfahrzeuge bedienen.
      Bei den Truckern habe die, meiner Meinung nach, nichts zu suchen. Hebt unser Bild nicht gerade an ;)
    • Exmado schrieb:

      Kipper-Spedition schrieb:

      Exmado schrieb:

      Die Prüfung ist sehr schwer, 20% - 30% Erfolgsquote mit viel lernen .. ca 6 Monate.
      Mein Kenntnisstand ist 18 Jahre alt, aber an der Prüfung hat sich meines Wissens nicht viel geändert.1 Woche Vorbereitungskurs (ja, der kostet Geld) und 1 Woche intensiv (auswendig) lernen und dann ist das zu schaffen. Ich sags mal brutal: wer die Prüfung nicht schafft, sollte angestellter Kraftfahrer bleiben!
      Ach okay ich hab etwas anderes gehört.. aber habe da auch noch nicht weiter nachgehakt... 6 monate fand ich auch sehr lang.Ich hab zum Glück noch die fachliche Eignung aufgrund der Berufsausbildung.
      Habe heute bereits die ersten Kunden informiert das im Jahr 2022 mit einem weiteren anstieg der Transportpreise gerechnet werden muss.
      Ich habe @Exmado so verstanden, dass es um die Fachkundeprüfung u. EU-Lizenz der TU in ihrem (osteuropäischen) Heimatland geht?
      Vielleicht sind die Hürden dort höher und die Mühlen mahlen etwas anders? :whistling: