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    • § 21 Anwendung des Ausnahmetarifs 210

      (1) Ist zwischen Unternehmer und Absender für die beförderung der im Abschnitt "Güterart" des Ausnahmetarifs 210 (AT 210) des Güterfernverkehrstarifs (GFT) genannten Mineralölerzeugnisse im güterfernverkehr die Anwendung des AT 210 vereinbart und ist das feste Entgelt nach diesem Tarif für den ersten Monat des vereinbarten Anwendungszeitraumes fällig, so finden für die beförderung dieser Güter im Güternahverkehr in Tankfahrzeugen die Vorschriften der Absätze 2 bis 4 Anwendung.


      Da wird mir ja schon beim lesen schwindelig.... 8)
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Jo , dann mußte man ausrechnen, Vorgabe waren die Tankstellen die KM und dann
      rechnen und rechnen.

      Ich will doch gar kein Tankzug kaufen, egal das ist die Frage.

      Und die Herren Anzahl 5 wie die hohen Prister in der Bibel saßen vorne.

      Und da gibt es Fahrzeuge die könnnen noch fahren bis zum umfallen.

      Entschuldigung, Herrr ..... Ihre Sped. jagt die doch auch durch Deutschland,
      wir laden öfters bei ihnen in Kassel. Wau einer war ein bischen ruhiger.
    • Ich hatte irgendwas mit Auslieferverkehr in Frischeboxen,
      wäre ideal für unseren Andreas gewesen...

      Fazit: Fahrzeug fährt nicht kostendeckend.

      Antwort:
      Der Einsatz ist wirtschaftlich und rentabel, wenn zu dieser Tour noch eine weitere angenommen wird. = 100% :D
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • in den achtsiger gab die Fernfahrerschule Rieneck bei Würburg. die machten
      3-4 mal einen drei Wochenkurs, aber man mußte die Prüfung bei der IHK
      Würzburg ablegen.
      Und da war der Unterschied, 70+80er fuhren alle zu Idiotentest nach Würzburg
      war leichter wie Hessen, aber Sach+Fach wurde hart geprüft.

      Mal ehrlich gesagt, es war wie beim Jachtschein, die alten wollten doch keine
      Neuanfänger neben sich haben.
      Die Unternehmertöchter und Söhne brauchten ja nicht, bekamen die Bescheinigung
      vom alten.
      Ich hab 8 Tage Buchhaltung und den ganzen Abschreibunggram mit lauter Busunternehmer und Z 12er von der BW gemacht. Die Bwler kamen, nur
      morgens für ihren Stempel und dann verschwunden.
    • Original von Michaelsen
      Reinsetzen losfahren und gut ist. :D

      Wenn's denn wirklich so einfach wäre.
      Früher konnte man wenigstens noch einen 7,5-Tonner auf 750 Kilo Nutzlast ablasten und dann einen beliebigen, natürlich möglichst großen Hänger dranmachen. Heute wird ja noch nicht mal das EU-Recht (3,5 t NL oder 6 t zGG genehmigungsfrei, keinerlei Aufzeichnungspflichten bis 3,5 t zGG) bei uns konsequent umgesetzt.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ Kühltaxi
      Ich hatte extra das große Grinsen hinter meinen Satz eingepflegt, weil es eben nicht so einfach ist. Jeder Job muss, um vernünftigt gemacht zu sein, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung sein. Egal ob nun genehmigungsfreier Kleintransport, oder genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr. Bei Zweitem sind nur halt die Einstigesmodalitäten erheblich ausgeglügelter und halt auch erheblich kostenintensiver.

      Gruß
      Michaelsen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michaelsen ()