Mal ein Hinweis, speziell an die Unternehmer aus den Nachbarländern, welche das europäische Frachtgewerbe mit Ihren Fahrzeugen überfluten.
In einem mir vorliegenden Schreiben ( Nein, ich stelle es hier nicht ein ) wird darauf hingewiesen, dass das BAG sowie die Polizei bei Kontrollen zukünftig auch die Einhaltung der Kabotagevorschriften bei 3,5tern kontrollieren sollen.
VO (EU) 1072/2009
Im Artikel 8 Absatz 5 der EU-Verordnung 1072/2009 wird darauf hingewiesen, das die Regeln der Artikel 8 und 9, mit Ausnahme der Genehmigungspflicht (LIZENZ), aus selbiger Verordnung auch für die 3,5ter gelten.
Das heißt max 3 Kabotagefrachten in 7 Tagen nach beladener Einfahrt in das Kontrollland, dann wieder eine grenzüberschreitende Fracht als Ausreise notwendig. Die nächste Fracht darf dann wieder beladen Einreisen.
Bei unbeladener Einfahrt in das Kontrollland ist keine Kabotagefahrt zulässig. Die Frachten der letzten 7 Tage sind bei Kontrolle nachzuweisen ( auf vollständig ausgefüllten Farchtdokumenten inkl. Angabe der Kennzeichen ) ansonsten kann die Kontrollbehörde vom Verstoß gegen die VO ausgehen.
Die Bußgelder ( Höhe der Sicherheistleistung ) findet Ihr unter dem Link bag.bund.de/SharedDocs/Downloa…df?__blob=publicationFile
Ach so, Bußgeldhöhe pro nachgewiesener Fahrt
Sooo, jetzt dürft Ihr Eure Hausaufgaben machen
In einem mir vorliegenden Schreiben ( Nein, ich stelle es hier nicht ein ) wird darauf hingewiesen, dass das BAG sowie die Polizei bei Kontrollen zukünftig auch die Einhaltung der Kabotagevorschriften bei 3,5tern kontrollieren sollen.
VO (EU) 1072/2009
Im Artikel 8 Absatz 5 der EU-Verordnung 1072/2009 wird darauf hingewiesen, das die Regeln der Artikel 8 und 9, mit Ausnahme der Genehmigungspflicht (LIZENZ), aus selbiger Verordnung auch für die 3,5ter gelten.
Das heißt max 3 Kabotagefrachten in 7 Tagen nach beladener Einfahrt in das Kontrollland, dann wieder eine grenzüberschreitende Fracht als Ausreise notwendig. Die nächste Fracht darf dann wieder beladen Einreisen.
Bei unbeladener Einfahrt in das Kontrollland ist keine Kabotagefahrt zulässig. Die Frachten der letzten 7 Tage sind bei Kontrolle nachzuweisen ( auf vollständig ausgefüllten Farchtdokumenten inkl. Angabe der Kennzeichen ) ansonsten kann die Kontrollbehörde vom Verstoß gegen die VO ausgehen.
Die Bußgelder ( Höhe der Sicherheistleistung ) findet Ihr unter dem Link bag.bund.de/SharedDocs/Downloa…df?__blob=publicationFile
Ach so, Bußgeldhöhe pro nachgewiesener Fahrt
Sooo, jetzt dürft Ihr Eure Hausaufgaben machen