EU-Kabotageregeln gelten auch für 3,5ter !

    • 4X4 schrieb:

      3,5-Tonner waren überladen und hatten ein Gesamtgewicht von über 6 Tonnen.
      Guten Morgen,
      liest sich zwar dramatisch, aber klar wird die Situation nicht.
      "3,5Tonner waren überladen" Du schreibst in Mehrzahl, aber wenn es zwei Fahrzeuge gewesen sein sollten, die zusammen 6to GG auf die Waage brachten: alles gut, sofern die Gewichtsverteilung auf die einzelnen Fzg. passte.
      Oder brachte ein Fahrzeug 6to auf die Waage?
      Also mal ein paar Fakten, was da "im September 2017 bei Koblenz" Sache war:
      - was für eine Sendung
      - was für ein Sendungsgewicht
      - auf wieviele Fahrzeuge verladen
      - was für Fahrzeuge ("klassische" 3,5to oder event. "technische" 5/6to, die papiermässig auf 3,5to abgelastet waren)
      Dann kann man fachlich weiterdiskutieren.

      Sonst ist es das was @Borstel als "Rampentigergeschwätz" bezeichnet:
      Gerede von den "nicht-wirklich-Profis" :D unter den Fahrern: Man hat irgendwas gesehen oder vielleicht hat man auch nur davon gehört und mit ein bisschen Halbwissen wird dann eine diffuse Geschichte erzählt

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    • Mehrzahl weil es mehrere Fahrzeuge waren.
      Bis zu 6 Tonnen pro Fahrzeug.
      Darunter auch ein Maxicaddy mit einer Palette von knapp über 1000 Kilo Zuladung.
      Maximal zulassig sind so etwa 850 Kilo!?!?! Bin nicht sicher bei VW Caddy.

      Unterwegs waren gesamt 5 Fahrzeuge. 4x 3,5-Tonner + 1x Maxicaddy.
      Wir waren mit 9 Transportern vor Ort.

      Ob ein 5,5-Tonner abgelastet ist spielt keine Rolle. Ist das Fahrzeug als 3,5-Tonner zugelassen, darf er eben
      nur soviel zuladen, dass er nicht die 3500kg Grenze durchbricht.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • 4X4 schrieb:

      Ob ein 5,5-Tonner abgelastet ist spielt keine Rolle. Ist das Fahrzeug als 3,5-Tonner zugelassen, darf er eben
      nur soviel zuladen, dass er nicht die 3500kg Grenze durchbricht.
      Theoretisch ist das so, Dummerweise kontrollieren deutsche Verlader weder die Papiere der Fahrzeuge, noch die Versicherungsdokumente oder verlangen einen Wiegeschein.

      Dummerweise kommen dann immer mehr Anzeigen gegen die Verlader raus. Naja, oder der Geschäftsführer bekommt die Punkte. Es sind schon einige munter geworden.

      Ich empfehle die Lektüre der §§ 9, 14 und 130 OwiG. Über diese bekommt der Verantwortliche das gleiche, wie der Fahrer. und der TU dann noch ne passende Gewinnabschöpfung
    • 4X4 schrieb:

      Bis zu 6 Tonnen pro Fahrzeug.
      also über 3to auf einen 3,5to geladen . So ein Extremfall ist mir neu...

      4X4 schrieb:

      Unterwegs waren gesamt 5 Fahrzeuge. 4x 3,5-Tonner + 1x Maxicaddy.
      So was schlägt das Wellen.
      Da haben Transportunternehmer, beauftragender Spediteur, Ladestelle und Verlader dann wirklich ein Problem :whistling:
      Meine Beobachtung ist, dass bei in der TC angebotenen kleinen Teilpartien 1,5to bis 1,8to, wo früher garantiert auch die schmerzbefreiten 3,5to Unternehmer anriefen nach dem Motto "Fahrzeug kann das, Fahrer macht das", mittlerweile die Resonanz aus dieser Ecke geringer ist.
      Die Einstellung, dass ein 3,5to mit Planenaufbau generell 1,4/1,5to laden kann, scheint mittlerweile einer etwas "differenzierteren Betrachtungsweise" :D zu weichen: Bei kurz + niedrig (Pritsche4,20/Höhe 2,20) schon eher, bei lang + hoch (Pritsche 4,90/Höhe 2,40) gibt es sehr viele, die davon die Finger lassen und bei 1100/1200 kg aufhören. Und wenn es Richtung Österreich und speziell in die Schweiz geht, sinken die Ladungsgewichte, die akzeptiert werden, schlagartig nochmals um 200 kg und mehr :D
      Es ist in Zeiten von Laderaummangel und vollen Stückgut-Netzwerken auch genügend Angebot da, da müssen die Grauzonen nicht unbedingt ausgereizt oder überschritten werden.

      Allgemein sollte der Kontrolldruck von BAG und Polizei bei den 3,5to höher werden.
      Es war gut, dass das Segment bisher nicht reguliert war. Dadurch konnten sich viele fleissige und geschäftstüchtige Osteuropäer was aufbauen und haben sich teilweise zu respektablen TU's im 40to Segment entwickelt.
      Aber die Phase sollte ein Ende haben:
      Absenkung der Schwelle für genehmigungspfl. Güterverkehr EU-weit auf 2,8to GG. Darüber EU-Lizenz, Digi-Tacho, Sach- und Fachkundeprüfung , Nachweis der finanz. Leistungsfähigkeit (natürlich ein niedriger Betrag pro Fahrzeug).

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    • So neu ist das nicht!

      Man kann davon ausgehen, dass das ein Nachspiel für die Verlader, Auftraggeber, usw. hatte.
      De Hauptauftraggeber hat darauf hin die Zusammenarbeit mit diesem Logistik-/Transportunternehmen gekündigt.

      In Bayern; so laut einer Nachrichtenmeldung; hat die Polizei einen rumänischen 3,5-Tonner aus dem Verkehr gezogen,
      der eine Gesamtmasse von etwa 7 Tonne aufwies.

      Ich habe selbst in einer Firma gearbeite bei denen man die 7,5-Tonner zu 10-Tonnern gemacht hat.
      Die Geschäftsleitung hat es nicht interssiert. Hauptsache der Rubel rollt und stellt eine sichere Rendite für Investoren dar.
      Nach etwa 5 Jahren kam dann der dicke Knall.
      Der Knall ist nun 4 Jahre vergangen und jeden Monat erscheint das Gewerbeaufsichtsamt heute noch zur Kontrolle.
      Nicht nur in der Zentrale, sondern in allen Niederlassungen in Deutschland.
      Und das Zeitgleich.

      Die Überladungen waren nur die eine Sache.
      Es gab jeden Tag Probleme mit den Lenkzeiten. Schaffst du deinen Soll nicht, gibt´s kein Geld.
      Dann ist der Fahrer zähneknirschend gefahren oder hat es auf eine Kündigung angelegt.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • Krischan schrieb:

      4X4 schrieb:

      Ein 5,3-Tonner ist kaum von einem 3,5-Tonner zu unterscheiden bis auf kleine technische Gegebenheiten.
      Und diese technischne Gegebenheiten sind klar sichtbar. Für den Eingeweihten. Und ich gehe davon aus, daß die Rennleitung eingeweiht ist. Ich stelle mich gerne als Berater zur Verfügung.
      Für den gut geschulten Beamten und mit einiger Zeit an Erfahrung ja.

      Es gibt viele Fahrzeug mit 5,2 oder 5,5 Tonne Gesamtmasse, die Abgelastet sind auf 3,5 Tonnen.

      Ob diese dann übrladen sind oder nicht wird man erst durch wiegen feststellen.

      Nach eigener Erfahrung weiß ich, dass man diese Kontrolle nicht macht wegen dem Aufwand und knappen
      personellen Besetzung von Polizei.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • Gut dass wir im Geschäft eine 120 to Waage haben! Meinen polnischen Planensprinterfreunden rutscht schon immer die Kinnlade runter wenn ich keine 1300 kg in so einen Seelenverkäufer laden will ohne das zu überprüfen. Die Polenschleudern haben alle Zusatztanks die du von außen nicht sieht. Jedes zweite Fahrzeug was wir über die Waage ziehen hat nicht die erforderliche Nutzlast.

      Einfach mal in die Papiere schauen Punkt G und F1. beim Leergewicht könnt ihr locker nochmal 250 kg draufschlagen, da dieses Gewicht das Gewicht des Fahrzeugs ab Fabrik ohne Sprit Fahrer etc. ist!

      Den besten den ich erwischt habe wollte 1500 kg zuladen hatte aber nach Verwiegen nur 350 kg Nutzlast. Können tut man auf die kleinen Scheisser viel drauf laden nur mit dem dürfen hapert es....

      Bei mir fährt keiner überladen vom Hof auch nicht der Tieflader der bei mir 45 to zuladen wollte und vor Verladung dummerweise 1,8 to zu viel drauf hatte!
    • @4X4 solche Gewichtskontrollen werden in der richtigen Gegend sehr oft gemacht. (oder der kontrollierende sucht sogar ne stationäre Waage auf )

      @Mosbichler fast richtig.

      Die polnischen Fahrzeugpapiere werden nach dem Auslieferungszustand der Fahrzeuge erstellt. Deshalb auch die wundersammen Zuladungsgewichte.

      Während die Papiere ausgestellt werden, wird dann das FAhrzeug mit Bumshuckel, Rahmenverlängerung, breiter und langer Pritzsche und ggf noch Ladebordwand ausgerüstet. Eine NAchprüfung der Gewichte erfolgt meist erst bei ner Kontrolle, Oder wenn der Versender vor Verladung nen Wiegeschein verlangt
      ( Aus eigener Erfahrung )

      Übrigens, ist bei den meisten polizeilichen Wiegesystemen der Toleranzabzug zu hoch. Ausser im Raum Bayreuth und in Sachsen, wo im Dresdner Raum gleich zwei Wiegesysteme des Herstellers Teknoscale EVOCAR Fahrzeugwaagen | Teknoscale Oy unterwegs sind. Hier sind sehr geringe Toleranzabzüge möglich. Das gleiche System gibt es auch in CZ, SK und im staatlichen Auftrag bei nem Privatunternehmen in HU

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Moderator-1 () aus folgendem Grund: OK zum Link zum Hersteller der Waage

    • Mein alter Arbeitgeber hat täglich die Fahrzeuge überladen.

      Die Fahrzeuge mit ihren Aufbauten und der Menge, die man zuladen konnten, wuden extra so konzipiert, dass man
      immer bei voller Ausnutzung stets um 10% überladen war.

      Das zulässige Gesamtgewicht war 7,0 Tonnen.
      Aber man ist fast täglich mit 7,7 Tonnen gefahren.
      Manchmal waren es doch mal schätzungsweise 8,0 Tonnen.

      Ich hatte die Polizei unterwegs angerufen bevor ich den ersten Kunden erreicht hatte.
      Die hatten sich das ganze angesehen.
      Dann unverrichteter Dinge wieder abgezogen.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • 4X4 schrieb:

      Die Fahrzeuge mit ihren Aufbauten und der Menge, die man zuladen konnten, wuden extra so konzipiert, dass man
      immer bei voller Ausnutzung stets um 10% überladen war.
      "extra konzipiert" , verstehe ich nicht ganz?
      Ich denke die Fahrzeuge sind technisch von der Konstruktion so ausgelegt, dass sie diese 10% Reserve haben. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, Fahrzeugtechnik ist nicht unbedingt meine Kernkompetenz :whistling: .
      Ändert natürlich nichts daran, dass die Überladung ein Regelverstoss ist.
      Deutlich wird es bei den 40to, die im kombinierten Verkehr Schiene/Strasse 44to Gesamtgewicht haben dürfen. Krantaugliche Planen-Auflieger für den kombinierten Verkehr unterschieden sich zwar in Details wie einklappbarer Unterfahrschutz und Verstärkungen am Rahmen für die Kranarme. Dies sind aber Modifikationen für die Verladung und nicht für die ca. 4to zusätzlich erlaubte Nutzlast.
      Mittlerweise gibt es im kombinierten Verkehr neue System wie Cargobeamer und Nicrasa, wo der nur strassentaugliche Standard-Tautliner mit ca. 28to Zuladung auf die Bahn gehen kann.

      4X4 schrieb:

      Das zulässige Gesamtgewicht war 7,0 Tonnen.
      Aber man ist fast täglich mit 7,7 Tonnen gefahren.
      Ich kenne seit -zig Jahren in der Branche die diffuse Meinung, dass bis 10% Überladung eine tolerierte Grauzone ist und bei Kontrollen keine oder nur minimale Konsequenzen hat.

      stahltrucker schrieb:

      Übrigens, ist bei den meisten polizeilichen Wiegesystemen der Toleranzabzug zu hoch.
      Das spricht auch dafür, dass 10% die Grauzone ist, wo man i.d.R. ungeschoren davon kommt.