EU-Kabotageregeln gelten auch für 3,5ter !

    • da hat sich nix bei den Vorschriften geändert. Es wurde nur anscheinend überlesen.

      Du kannst gerne selber nachlesen. Der Verweis siehe folgender Text



      Art. 8Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 besagt ausdrücklich, dass Unternehmen, die unter dieFreistellung nach Art. 1 Abs. 5 c) (Kraftfahrzeuge bzw.Kraftfahrzeugkombination bis 3,5 t zGG) fallen, Kabotagebeförderungen unter denBedingungen insbesondere der Art. 8 und 9 durchführen dürfen. Damit gelten auchfür diese Fahrzeuge die Voraussetzungen wie für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 tzGG.
      Eine Lizenzpflicht besteht nicht.

      ImHinblick auf die bisherige Praxis kann nicht ausgeschlossenwerden, dass vielen Unternehmern nicht bewusst ist, dass Sie die Bedingungender Art. 8 und 9 VO (EG) Nr. 1072/2009 beachten müssen. Daher dürfte bei derAnordnung einer Sicherheitsleistung von fahrlässiger Begehungsweise auszugehensein.


      Sooo, damit müssten Deine Fragen geklärt sein ?
    • Also hat es nur bisher keinen interessiert. Habe nämlich bis dato noch nix von irgendwelchen Ahndungen gegen die "Kleinkabotage" Betreibenden gehört. Bleibt abzuwarten wie sich das jetzt entwickelt. Für mich sind die paar Polen mit 3,5-t-Kühlern eh kein Problem. Daß das ganze einst brummende Luftfrachtgeschäft weggebrochen ist hat andere Gründe.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Mißachtung der Kabotagevorschriften ist nicht das einzigste Problem.

      Es sind reichlich osteuropäische Frachtführer in Westeuropa unterwegs, die ohne jeglichen Versicherungsschutz fahren.

      Ich staunte nicht schlecht als mich ein rumänischer Kollege ausgelacht hat wie doof die Deutschen sind.

      "Alles muss immer versichert sein. In Rumänien nicht"

      Auch wenn es sich teils um EU-Vorschriften handelt.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • 4X4 schrieb:

      Es sind reichlich osteuropäische Frachtführer in Westeuropa unterwegs, die ohne jeglichen Versicherungsschutz fahren.

      Ich staunte nicht schlecht als mich ein rumänischer Kollege ausgelacht hat wie doof die Deutschen sind.

      "Alles muss immer versichert sein. In Rumänien nicht"

      Auch wenn es sich teils um EU-Vorschriften handelt.
      Weder in Deutschland noch EU-weit ist bis 3,5to Gesamtgewicht eine Frachtführer-Haftplichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
      Also ganz legal...
      Aber kein seriöser und informierter Auftraggeber wird Aufträge an 3,5to TU's vergeben, die keinen oder nur einen dubiosen Nachweis vorlegen, dass die Frachtführerhaftpflicht versichert ist.
      Und wer's trotzdem macht: selbst schuld oder völlig schmerzbefreit...
    • Von einer Frachtführerhaftungsversichrung schrieb ich nichts.
      Es geht um Versicherungsschutz allgemein.

      Zum Beispiel muss jeder EU-Bürger in Deutschland Krankenversichert sein.
      Fahrzeuge müssen in der gesamten EU versichert sein.


      GüKG
      §7

      (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach dem Vierten Abschnitt des Vierten Buches des Handelsgesetzbuches während Beförderungen, bei denen der Be- und Entladeort im Inland liegt, versichert.

      Inland ist Deutschland gemeint und jeder ausländische Firma/Fahrer muss dies in DE nachweisen.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.

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    • jetzt mal grundsätzlich:
      geht es bei dem "zitierten" Rumänen um
      Güterverkehr bis 3,5to oder um genehmigungpflichtigen Güterverkehr über 3,5to?

      Das Zitat aus dem GüKG ist ja schön.
      Hier geht um das, was allgemein als "Frachtführerhaftpflichtversicherung" bezeichnet wird.
      Im §7a GüKG spezifisch um die Pflichtversicherung für nationale Transporte in DE nach HGB, bei ausländischen Frachtführern nennt sich das umgangssprachlich Kabotagedeckung.

      4X4 schrieb:

      Inland ist Deutschland gemeint und jeder ausländische Firma/Fahrer muss dies in DE nachweisen.
      Da das GüKG erst über 3,5to GG gilt, muss darunter "per Gesetz" weder ein deutscher noch ein ausländischer Frachtführer eine Haftpflicht Versicherung für Güterschäden nachweisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()

    • Es sind doch nicht nur 3,5-Tonner unterwegs.
      Es gibt auch 5,3-Tonner und 5,5-Tonner, die sich über deutsche Autobahnen bewegen.

      Ein 5,3-Tonner ist kaum von einem 3,5-Tonner zu unterscheiden bis auf kleine technische Gegebenheiten.
      Somit sind diese Transportfirmen bzw. der selbstständige Fahrer versicherungspflichtig.
      Aber viele sind es nicht.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • 4X4 schrieb:

      Ein 5,3-Tonner ist kaum von einem 3,5-Tonner zu unterscheiden bis auf kleine technische Gegebenheiten.
      Somit sind diese Transportfirmen bzw. der selbstständige Fahrer versicherungspflichtig.
      Ja, über 3,5to GG gilt "das volle Programm": EU-Lizenz, grenzüberschreitend Güterschadenhaftplichtversicherung nach CMR, für Kabotage national Versicherungsdeckung für HGB-Haftung gem. 7aGüKG
      Aber auch da gilt wieder: wer als deutscher Auftraggeber an einen ausländischen TU Aufträge vergibt ohne das abzuprüfen, ist entweder bescheuert oder extrem risikofreudig. Im Schadenfall bleibt er selbst auf dem Schaden sitzen und kann dann nachrechnen , ob die billigeren Transportkosten sich "gelohnt" haben.
      Und dann gibt es natürlich noch grössere Fahrzeuge , z.B. der Solo-LKW mit Ladefläche 600x245cm, der für eine 2to Partie angeboten wird.
      Wenn dafür keine EU-Lizenz vorgelegt wird, sollte man sich mal die Fahrzeugpapiere vorlegen lassen.
      Es stellt sich dann oft heraus, dass diese Fahrzeuge nur auf 3,5to GG zugelassen sind und nach Abzug des Eigengewichts nur noch eine ganz geringe "legale" Nutzlast haben.
      Aber: Muss man eben wissen, kann man alles prüfen, wer das Geschäft kennt macht das, andere tun das nicht und heulen dann hinterher rum, wenn' s schief gegangen ist
    • Das ist mein reden.

      Leider gibt es von diesen Auftraggeber noch genug.

      Habe ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit erahren.

      Aber immerhin haben diese Firmen daraus gelernt.

      Besonders bei Kfz-Teilezulieferungen gingen die Aufträge mal stark zurück.
      Dann stieg die Anfrage wieder.

      Ein Schelm, der böses dabei denkt.



      Es mögen nicht alle sein und will nichts unterstellen. Aber die risikoberitschaft ist enorm.
      Aber im letzten Jahr wurden mehrmals osteuropäische Transporter aus dem Verkehr gezogen,
      dessen Fracht wir (Andere Frachtführer und ich) dann übernommen haben.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • 4X4 schrieb:

      Das ist mein reden.

      Leider gibt es von diesen Auftraggeber noch genug.

      Habe ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit erahren.

      Aber immerhin haben diese Firmen daraus gelernt.

      Besonders bei Kfz-Teilezulieferungen gingen die Aufträge mal stark zurück.
      Dann stieg die Anfrage wieder.

      Ein Schelm, der böses dabei denkt.



      Es mögen nicht alle sein und will nichts unterstellen. Aber die risikoberitschaft ist enorm.
      Aber im letzten Jahr wurden mehrmals osteuropäische Transporter aus dem Verkehr gezogen,
      dessen Fracht wir (Andere Frachtführer und ich) dann übernommen haben.
      Sorry, das halte ich für ein Ammenmärchen bzw. Rampentigergeschwätz.

      Hat der Ahnunglose bereits mehrmals gut geschrieben...

      Kein seriöser gewerblicher AG vergibt einen Auftrag an einen TU OHNE Versicherungsschutz!
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Letztens in September 2017 bei Koblenz passiert.

      3,5-Tonner waren überladen und hatten ein Gesamtgewicht von über 6 Tonnen.

      Die Spedition hat den Auftrag bekommen und um die Gewinnspanne optimal auszunutzen

      den Auftrag an einen billigeren Frachtführer weiter gegeben.

      Diese wollten die Gewinnspanne ebenfalls ausnutzen und habe dann weniger Fahrzeug beladen

      als vom Hauptauftraggeber verlangt.

      Es war ein wichtiger Termin und man dann Expressfahrten bestellt.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.