Erlaubnis Güterkraftverkehr

    • Erlaubnis Güterkraftverkehr

      Hallo zusammen,

      Ich habe vor in den nächsten Tagen ein Gewerbe im Güterkraftverkehr über 3,5t zu eröffnen.

      Die Fachliche Eignung habe ich letzte Woche erhalten. Ein Eigenkapitalnachweis über 25k liegt mit ebenfalls vor. Auch die Unbedenklichskeitsbescheinigungen der Krankenkasse, BG, Stadtkasse. Nur die vom Fiskus liegt noch nicht vor, die lassen sich ziemlich Zeit :)

      Ich ersten Step benötige ich nur die Erlaubnis zur Anmeldung des Gewerbes. Die zuständige Behörde ist jedoch nicht sehr kooperativ und gibt nicht die notwendige Information heraus, die mir noch fehlt.

      Ich will zunächst nur die Erlaubnis beantragen, um ein Gewerbe anzumelden. Mit der Gewerbeanmeldung will ich ein Geschäftskonto eröffnen. Evtl. Wird es eine GmbH, aber vielleicht auch ein Einzelunternehmen. Da bin ich noch am klären, mit meinem Steuerberater.

      Muss ich für den Erhalt der Erlaubnis, schon Unterlagen für einen LKW vorlegen? Ich habe nämlich noch keins, aber die Behörde möchte eine Fahrzeugliste haben.
      Den LKW kann ich ja erst dann zulassen, wenn er gekauft und meine Firma gegründet ist? Das ist eben noch nicht der Fall und wird erst in 4-8 Wochen sein.
      Ich habe bereits die Zusage von meinem künftigen Fahrer (=Verwandter), aber wir haben noch keinen Vertrag abgeschlossen, da die Firma noch nicht gegründet ist.
      Trotzdem will die Behörde schon Bescheinigungen der Krankenkassen der Fahrer haben.
      Ist das wirklich so?

      Auf mehrere Anfragen, bekomme ich immer wieder irgendwelche Standardantworten der Behörde, aber nicht die Antwort, die ich brauche.

      Wie war das bei euch? Könnt Ihr diese Vorgehensweise tatsächlich bestätigen oder will man mir nur Steine in den Weg legen?

      Es wird bei mir zunächst 2 SZM jeweils mit Auflieger sein. Werden die Auflieger auch als ein Fahrzeug gezählt, wenn es um das Eigenkapital geht, so wie bei Hängerzügen oder betrachtet die Behörde 1 SZM mit 1 Auflieger als ein Fahrzeug?
      Auch hierzu wurde mir nur mitgeteilt, dass ich meinen Antrag abgeben soll und man dann schauen will...
    • Das ist irgendwie die falsche Reihenfolge.

      Du musst Dir erst mal überlegen wie die Firma heißen soll und ob es ein Einzelunternehmen oder GmbH werden soll. Die Lizenz wird auf die Firma ausgestellt und wenn die auf Max Mustermann lautet und die Firma hinterher Mustermann Transport GmbH kannst Du sie gleich neu beantragen weil sie nicht gilt.

      Also:

      1. Rechtsform überlegen und mit Steuerberater die Gründung abwickeln
      2. Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung und ggf Handelsregistereintrag machen
      3. Geschäftskonto eröffnen
      4. Lizenz beantragen
      Für die Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Eintragung musst Du die Lizenz auch noch nicht haben. Es muss nur die Tätigkeit richtig eingetragen werden.
      Dass die Behörde die Kennzeichen abfragt ist normal. Die bekommst nur soviele Abschriften wie Du Fahrzeuge hast, keine auf "Vorrat". Man kann aber in dem Fall (bei Neugründung) angeben, wie viele Fahrzeuge man einsetzen möchte (meist ist es ja eh erst mal nur 1 Fzg). Dann können die den Antrag schon mal bearbeiten und die Anhörungen an alle möglichen Stellen rausschicken. Die Abschriften bekommst Du dann aber erst ausgehändigt, wenn die Fahrzeuge tatsächlich da sind (Zulassungsbescheinigung oder Mietvertrag).

      Alternativ schreibst Du ein "Dummy-Fahrzeug" in den Antrag. Z.B,. einen PKW mit Anhänger (sofern vorhanden) die in Kombination über 3,5 to haben. Das muss ausreichen und es wird nicht geprüft ob das "sinnvoll" ist

      Was die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse angeht, sollte in Deinem Fall eine von der AOK reichen. Schreibe denen dass Du gerade in der Gründungsphase bist und noch keine Mitarbeiter eingestellt hast, aber eben die Bescheinigung für den Antrag benötigst. Ist normalerweise kein Problem (wenn Du nicht aus einer anderen Geschichte ggf noch Rückstände bei der AOK hast). Es gibt mittlerweile so viele Krankenkassen in Deutschland dass es unmöglich wäre von allen Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Das wären 1 oder 2 Aktenordner voll.

      Und was die Fahrzeuge für den Kapitalnachweis angeht: Es werden nur die ziehenden Einheiten gezählt. Ob Du jetzt mit nem Solo-LKW, nem Hängerzug oder Sattelzug unterwegs bist: Es ist immer 1 Fahrzeug und dafür brauchst Du 1 Abschrift. Egal ob 4 to oder 40 to
    • mbose schrieb:

      Hallo zusammen,

      Ich habe vor in den nächsten Tagen ein Gewerbe im Güterkraftverkehr über 3,5t zu eröffnen.

      Die Fachliche Eignung habe ich letzte Woche erhalten. Ein Eigenkapitalnachweis über 25k liegt mit ebenfalls vor. Auch die Unbedenklichskeitsbescheinigungen der Krankenkasse, BG, Stadtkasse. Nur die vom Fiskus liegt noch nicht vor, die lassen sich ziemlich Zeit :)

      ......
      Es wird bei mir zunächst 2 SZM jeweils mit Auflieger sein. Werden die Auflieger auch als ein Fahrzeug gezählt, wenn es um das Eigenkapital geht, so wie bei Hängerzügen oder betrachtet die Behörde 1 SZM mit 1 Auflieger als ein Fahrzeug?
      Auch hierzu wurde mir nur mitgeteilt, dass ich meinen Antrag abgeben soll und man dann schauen will...
      Fachliche Eignung? Und dann diese Frage?

      Wohl in der Prüfung Glück gehabt, oder?

      Du brauchst für JEDEN LKW oder SZGM das Kapital. Auflieger und Anhänger zählen nicht.
      Ansonsten meiner Erfahrung nach normales Vorgehen.

      Du musst aber erst das Unternehmen gründen, dann die Erlaubnis beantragen. Deshalb dauerts beim Finanzamt auch länger. Die wissen ja nicht, welcher Steuerzahler unbedenklich sein soll.
      Und was hilft Dir eine Erlaubnis für Diene Person, wenn Du eine GmbH gründest? Nichts, rein gar nichts.

      Aber egal, hast ja die Prüfung bestanden.*
      Ich denke, das Dein Unternehmen nicht lange gut laufen wird.
    • Franz_Meersdonk schrieb:

      Das ist irgendwie die falsche Reihenfolge.

      Du musst Dir erst mal überlegen wie die Firma heißen soll und ob es ein Einzelunternehmen oder GmbH werden soll. Die Lizenz wird auf die Firma ausgestellt und wenn die auf Max Mustermann lautet und die Firma hinterher Mustermann Transport GmbH kannst Du sie gleich neu beantragen weil sie nicht gilt.

      Also:

      1. Rechtsform überlegen und mit Steuerberater die Gründung abwickeln
      2. Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung und ggf Handelsregistereintrag machen
      3. Geschäftskonto eröffnen
      4. Lizenz beantragen
      Für die Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Eintragung musst Du die Lizenz auch noch nicht haben. Es muss nur die Tätigkeit richtig eingetragen werden.
      Dass die Behörde die Kennzeichen abfragt ist normal. Die bekommst nur soviele Abschriften wie Du Fahrzeuge hast, keine auf "Vorrat". Man kann aber in dem Fall (bei Neugründung) angeben, wie viele Fahrzeuge man einsetzen möchte (meist ist es ja eh erst mal nur 1 Fzg). Dann können die den Antrag schon mal bearbeiten und die Anhörungen an alle möglichen Stellen rausschicken. Die Abschriften bekommst Du dann aber erst ausgehändigt, wenn die Fahrzeuge tatsächlich da sind (Zulassungsbescheinigung oder Mietvertrag).

      Alternativ schreibst Du ein "Dummy-Fahrzeug" in den Antrag. Z.B,. einen PKW mit Anhänger (sofern vorhanden) die in Kombination über 3,5 to haben. Das muss ausreichen und es wird nicht geprüft ob das "sinnvoll" ist

      Was die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse angeht, sollte in Deinem Fall eine von der AOK reichen. Schreibe denen dass Du gerade in der Gründungsphase bist und noch keine Mitarbeiter eingestellt hast, aber eben die Bescheinigung für den Antrag benötigst. Ist normalerweise kein Problem (wenn Du nicht aus einer anderen Geschichte ggf noch Rückstände bei der AOK hast). Es gibt mittlerweile so viele Krankenkassen in Deutschland dass es unmöglich wäre von allen Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Das wären 1 oder 2 Aktenordner voll.

      Und was die Fahrzeuge für den Kapitalnachweis angeht: Es werden nur die ziehenden Einheiten gezählt. Ob Du jetzt mit nem Solo-LKW, nem Hängerzug oder Sattelzug unterwegs bist: Es ist immer 1 Fahrzeug und dafür brauchst Du 1 Abschrift. Egal ob 4 to oder 40 to
      vielen Dank für die Informationen Franz-Meersdonk .
      Ich will bei der Behörde zunächst nur die Erlaubnis haben, um ein Gewerbe zu eröffnen. Die Lizenz benötige ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Ich war letzte Woche beim Gewerbeamt, die Dame meinte aber, dass ich ohne die Erlaubnis das Gewerbe nicht eröffnen kann.
      Ich möchte nämlich diverse Dinge erledigen, wie Geschäftskonto eröffnen, Webseite anlegen, Telefonleitung bestellen usw. Die Lizenz will ich im nächsten Schritt beantragen, wenn auch der LKW bereit steht.

      Kann ich, wenn ich denn alle Voraussetzungen erfülle nur die Erlaubnis bekommen oder geht das nur in Verbindung mit der Lizenz?

      Das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse wird hoffentlich nicht zum großen Stolperstein.
    • da_Prommi schrieb:

      mbose schrieb:

      Hallo zusammen,

      Ich habe vor in den nächsten Tagen ein Gewerbe im Güterkraftverkehr über 3,5t zu eröffnen.

      Die Fachliche Eignung habe ich letzte Woche erhalten. Ein Eigenkapitalnachweis über 25k liegt mit ebenfalls vor. Auch die Unbedenklichskeitsbescheinigungen der Krankenkasse, BG, Stadtkasse. Nur die vom Fiskus liegt noch nicht vor, die lassen sich ziemlich Zeit :)

      ......
      Es wird bei mir zunächst 2 SZM jeweils mit Auflieger sein. Werden die Auflieger auch als ein Fahrzeug gezählt, wenn es um das Eigenkapital geht, so wie bei Hängerzügen oder betrachtet die Behörde 1 SZM mit 1 Auflieger als ein Fahrzeug?
      Auch hierzu wurde mir nur mitgeteilt, dass ich meinen Antrag abgeben soll und man dann schauen will...
      Fachliche Eignung? Und dann diese Frage?
      Wohl in der Prüfung Glück gehabt, oder?

      Du brauchst für JEDEN LKW oder SZGM das Kapital. Auflieger und Anhänger zählen nicht.
      Ansonsten meiner Erfahrung nach normales Vorgehen.

      Du musst aber erst das Unternehmen gründen, dann die Erlaubnis beantragen. Deshalb dauerts beim Finanzamt auch länger. Die wissen ja nicht, welcher Steuerzahler unbedenklich sein soll.
      Und was hilft Dir eine Erlaubnis für Diene Person, wenn Du eine GmbH gründest? Nichts, rein gar nichts.

      Aber egal, hast ja die Prüfung bestanden.*
      Ich denke, das Dein Unternehmen nicht lange gut laufen wird.
      da_Prommi

      Ich habe bei der IHK Stuttgart erfahren, dass nur Kraftfahrzeuge, also nur Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, unter die Nachweispflicht der finanziellen Leistungsfähigkeit fallen. Ein Transport-Unternehmer hat mir aber erzählt, dass auch Hänger als Fahrzeuge gewertet werden, aber nicht Auflieger. Deshalb bin ich leicht verunsichert und wollte ich diesen Punkt in diesem Forum erneut ansprechen, ob es vielleicht doch gewisse Unterschiede bei verschiedenen Behörden gibt.
      Warum wertest Du dies sofort negativ gegen mein Vorhaben. Wie kannst Du ohne wirklich etwas über mich zu wissen, beurteilen, ob mein Betrieb laufen wird oder nicht?

      Ich habe keine Prüfung abgelegt. In Deutschland kann man die fachliche Eignung jedenfalls auch ohne Prüfung erlangen, so wie es bei mir der Fall war.
      Falls Dir das nicht bekannt sein sollte, kann ich Dir gerne erläutern, wie das funktioniert.
      Ja, ich habe die fachliche Eignung und alle anderen Voraussetzungen und mein Betrieb wird definitiv laufen, da ich seit 19 Jahren in dieser Branche tätig bin, mich mit dem Geschäft auskenne und deshalb diesen Schritt in die Selbstständigkeit mache.

      Es geht hier um Grundsatzfragen, die ich gerne in Erfahrung bringen will. Ich renne nicht morgen gleich zum Gewerbeamt, sondern will mir lediglich ein Bild über die rechtliche Situation machen.
      Es versteht sich von selbst, dass ich das Gewerbe erst dann eröffnen werde, wenn die Fragen zur Form geklärt und entschieden ist. Bitte unterstelle niemandem kein Gehirn zu haben, nur weil er Neu in diesem Forum ist
    • Dass Anhänger beim Kapitalnachweis separat mitgezählt werden, gab es irgendwann früher mal. Ist aber lang vorbei. Es zählen nur die ziehenden Einheiten.

      Erlaubnis und Lizenz ist im Prinzip das gleiche. Von Erlaubnis spricht man üblicherweise wenn es nur die nationale ist und von (EU)-Lizenz wenn es die für den internationalen Verkehr ist. Die Voraussetzungen und das Procedere ist aber für beide gleich.

      Aber für die Beantragung der selbigen brauchst Du immer erst die passende Gewerbeanmeldung. Kann gut sein, dass sich die Dame im Gewerbeamt nicht richtig auskennt. Dann soll sie doch bitte mal im Landratsamt anrufen und sich schlau machen. Das gleiche hatte ich auch vor Jahren, als ich meine erste EU-Lizenz als Beiwerk zu einem bereits bestehenden Handelsunternehmen beantragt habe. Da war ich bei der Stadtverwaltung um die Gewerbeanmeldung entsprechend zu ergänzen und "internationale Transporte und Güterkraftverkehr" mit reinzunehmen.

      Meint doch der Beamte zu mir: "Fragen sie mal lieber erst im Landratsamt nach. Könnte sein, dass sie da sowas wie ne Genehmigung oder so brauchen" :S :S
      Ich darauf: " Im LRA war ich schon, aber ich brauch die geänderte Gewerbeanmeldung, um die Genehmigung zu beantragen"
      Beamter: "ach so..."
    • mbose schrieb:

      da_Prommi schrieb:

      mbose schrieb:

      Hallo zusammen,

      Ich habe vor in den nächsten Tagen ein Gewerbe im Güterkraftverkehr über 3,5t zu eröffnen.

      Die Fachliche Eignung habe ich letzte Woche erhalten. Ein Eigenkapitalnachweis über 25k liegt mit ebenfalls vor. Auch die Unbedenklichskeitsbescheinigungen der Krankenkasse, BG, Stadtkasse. Nur die vom Fiskus liegt noch nicht vor, die lassen sich ziemlich Zeit :)

      ......
      Es wird bei mir zunächst 2 SZM jeweils mit Auflieger sein. Werden die Auflieger auch als ein Fahrzeug gezählt, wenn es um das Eigenkapital geht, so wie bei Hängerzügen oder betrachtet die Behörde 1 SZM mit 1 Auflieger als ein Fahrzeug?
      Auch hierzu wurde mir nur mitgeteilt, dass ich meinen Antrag abgeben soll und man dann schauen will...
      Fachliche Eignung? Und dann diese Frage?Wohl in der Prüfung Glück gehabt, oder?

      Du brauchst für JEDEN LKW oder SZGM das Kapital. Auflieger und Anhänger zählen nicht.
      Ansonsten meiner Erfahrung nach normales Vorgehen.

      Du musst aber erst das Unternehmen gründen, dann die Erlaubnis beantragen. Deshalb dauerts beim Finanzamt auch länger. Die wissen ja nicht, welcher Steuerzahler unbedenklich sein soll.
      Und was hilft Dir eine Erlaubnis für Diene Person, wenn Du eine GmbH gründest? Nichts, rein gar nichts.

      Aber egal, hast ja die Prüfung bestanden.*
      Ich denke, das Dein Unternehmen nicht lange gut laufen wird.
      da_Prommi
      Ich habe bei der IHK Stuttgart erfahren, dass nur Kraftfahrzeuge, also nur Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, unter die Nachweispflicht der finanziellen Leistungsfähigkeit fallen. Ein Transport-Unternehmer hat mir aber erzählt, dass auch Hänger als Fahrzeuge gewertet werden, aber nicht Auflieger. Deshalb bin ich leicht verunsichert und wollte ich diesen Punkt in diesem Forum erneut ansprechen, ob es vielleicht doch gewisse Unterschiede bei verschiedenen Behörden gibt.
      Warum wertest Du dies sofort negativ gegen mein Vorhaben. Wie kannst Du ohne wirklich etwas über mich zu wissen, beurteilen, ob mein Betrieb laufen wird oder nicht?

      Ich habe keine Prüfung abgelegt. In Deutschland kann man die fachliche Eignung jedenfalls auch ohne Prüfung erlangen, so wie es bei mir der Fall war.
      Falls Dir das nicht bekannt sein sollte, kann ich Dir gerne erläutern, wie das funktioniert.
      Ja, ich habe die fachliche Eignung und alle anderen Voraussetzungen und mein Betrieb wird definitiv laufen, da ich seit 19 Jahren in dieser Branche tätig bin, mich mit dem Geschäft auskenne und deshalb diesen Schritt in die Selbstständigkeit mache.

      Es geht hier um Grundsatzfragen, die ich gerne in Erfahrung bringen will. Ich renne nicht morgen gleich zum Gewerbeamt, sondern will mir lediglich ein Bild über die rechtliche Situation machen.
      Es versteht sich von selbst, dass ich das Gewerbe erst dann eröffnen werde, wenn die Fragen zur Form geklärt und entschieden ist. Bitte unterstelle niemandem kein Gehirn zu haben, nur weil er Neu in diesem Forum ist
      Also nicht mal in der Prüfung Glück gehabt. :thumbup:
      Das Du kein Gehirn hast, habe ich nirgends behauptet.

      Ich wünsch Dir viel Glück.
    • mbose schrieb:

      da_Prommi schrieb:

      mbose schrieb:

      Hallo zusammen,

      Ich habe vor in den nächsten Tagen ein Gewerbe im Güterkraftverkehr über 3,5t zu eröffnen.

      Die Fachliche Eignung habe ich letzte Woche erhalten. Ein Eigenkapitalnachweis über 25k liegt mit ebenfalls vor. Auch die Unbedenklichskeitsbescheinigungen der Krankenkasse, BG, Stadtkasse. Nur die vom Fiskus liegt noch nicht vor, die lassen sich ziemlich Zeit :)
      ............

      Ich habe keine Prüfung abgelegt. In Deutschland kann man die fachliche Eignung jedenfalls auch ohne Prüfung erlangen, so wie es bei mir der Fall war.
      Falls Dir das nicht bekannt sein sollte, kann ich Dir gerne erläutern, wie das funktioniert.
      Ja, ich habe die fachliche Eignung und alle anderen Voraussetzungen und mein Betrieb wird definitiv laufen, da ich seit 19 Jahren in dieser Branche tätig bin, mich mit dem Geschäft auskenne und deshalb diesen Schritt in die Selbstständigkeit mache.

      Hmmmm.....
      gem. Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) 1071/2009 und § 4 GBZugV erhält heute niemand mehr in Deutschland das Zertifikat der Sach- und Fachkunde Güter- und/oder Personenverkehr ohne IHK-Prüfung. Es sei denn, er beruft sich auf die Praktikerregelung (leitend tätig im gewerblichen Güter-/Personenverkehr seit 1999 bis mind. Dez. 2009) oder er hat eine entsprechende Fachausbildung mit Beginn vor Dezember 2011 absolviert. Also nehme ich an, dass du unter diese Kategorie fällst.

      Sorry...
      wenn ich mindestens 10 Jahre leitend tätig bin und diese gestellten Fragen nicht selbst aus eigenem Antrieb mithilfe von Experten beantworten kann...wie soll dann das Unternehmen funktionieren? Habe hier nichts gelesen über persönliches Führungszeugnis - einen Businessplan wirst du sicher noch nicht schriftlich erstellt haben, solange solche Fragen gestellt werden?

      Die Mitarbeiter der Behörden sind meist keine Experten, aber sie wissen, wie sie die Verwaltungsvorschriften anwenden müssen. Ich sehe hier keinen Fehler, zumal sich dein Geschäftsmodell in etwa nach 'Schattenfirma' anhört. Evtl. externer Verkehrsleiter mit evtl. Eigenfuhrpark bei den betreuten Kunden - könnte man so herauslesen.

      In eigenem Interesse wäre vielleicht eine persönliche Nachschulung zu bestimmten Themen empfehlenswert, da unser Gewerbe eminent viele Fallstricke bietet. Ich kenne beide User persönlich (@Franz_Meersdonk und @da_Prommi) - das sind ausgewiesene Fachleute und ich teile deren Meinung.
    • Da meint jemand er ist jetzt der größte,fängt neu an und will gleich die Welt retten.
      Ich habe das Gefühl,er hat keine Ahnung von unserem Gewerbe.

      da_Prommi schrieb:

      Fachliche Eignung? Und dann diese Frage?

      Wohl in der Prüfung Glück gehabt, oder?
      Wozu brauche ich erst die Erlaubnis,um dann ein Gewerbe anzumelden????
      Franz hat doch schon die richtige Reihenfolge beschrieben.

      mbose schrieb:

      Ich habe keine Prüfung abgelegt. In Deutschland kann man die fachliche Eignung jedenfalls auch ohne Prüfung erlangen, so wie es bei mir der Fall war.
      Dazu hat @hurgler0815 schon das passende geschrieben.

      hurgler0815 schrieb:

      Hmmmm.....
      gem. Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) 1071/2009 und § 4 GBZugV erhält heute niemand mehr in Deutschland das Zertifikat der Sach- und Fachkunde Güter- und/oder Personenverkehr ohne IHK-Prüfung. Es sei denn, er beruft sich auf die Praktikerregelung (leitend tätig im gewerblichen Güter-/Personenverkehr seit 1999 bis mind. Dez. 2009) oder er hat eine entsprechende Fachausbildung mit Beginn vor Dezember 2011 absolviert.


      Das wird heute jedenfalls nicht mehr angewendet.
      Ich wüsste keinen Unternehmer der davon heute noch ein Geschäft eröffnet hat,und Güterkraftverkehr betreibt. ?(
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Moin,

      neben den klassischen organisatorischen Dingen im Vorfeld gibt es natürlich auch noch andere Dinge zu berücksichtigen.

      Als Beispiel nenne ich da nur Güterschadenhaftpflichtversicherung nach § 7a GüKG und und und .............

      Gerne kann ich bei Bedarf einen Kontakt zu einem Berater herstellen

      Gruss an Alle und ein schönes Wo'ende
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de