Entladung von LKW?

    • Thomma schrieb:

      Nitto: Lest euch mal die Lieferbedingungen von eurem Lieferanten durch. 90 % haben den Passus "Die Entladung erfolgt durch den Empfänger vor Ort". Damit wälzen die Verlader ihre Verpflichtung zum Be- Und Entladen bezüglich Entladung auf den Empfänger ab. Also ist nirgends Vermerkt, dass der Frachtführer die Entladung vornimmt.
      Ok das werde ich mal machen. Danke =)
      Entladen haben wir ja auch immer nur hilft eigentlich der Fahrer immer mit und bringt die Sachen mindestens bis zur Ladekante.


      Jetzt aber mal noch was anderes:

      Wie schauts jetzt aus wenn die Spedition bei uns vorfährt und unsere Ware ist eingebaut von anderen Sachen. Ich persönlich würde jetzt ausm Bauch raus sagen: Der Fahrer muss unsere Ware frei machen, so das wir keine Ladung anfassen/bewegen müssen die nicht uns gehören. Weil was passiert wenn wir da was kaputt machen?
      Das war ja dann ne Fehlplanung der Spedition die den LKW so beladen müsste wie die Route geplant ist....
    • Was sagt den die ADSp dazu oder die AGB des Spediteurs??? Ich kenne keinen Spediteur der nach HGB fährt!
      Grundsätzlich wird hier aber auch zwischen Nahverkehr und Fernverkehr unterschieden, den Nahverkehrsfahrzeuge also mit Hebebühne und Hubwagen sind sehr wohl für die Entladung ihrer Fahrzeuge zuständig.

      Frei Haus bedeutet nur das der Absender den kompletten Transport bezahlt. (unfrei wäre Empf. Zahlt)

      Wenn der Fahrer bei der Entladung hilft wird er zum Erfüllungsgehilfen des Empf., also wenn der Fahrer beim Entladen was beschädigt ist der Empf in der Haftung. Was die Versicherung deiner Mitarbeiter angeht würde ich auch bei der BG anfragen.

      Frei Bestimmungsort kenne ich aus dem Stückgut, das bedeutet dass das der Fahrer die Ware dort hin bringt wo der Empf. sie haben will (speziell bei Dialysepatenten z.B.).
      Soweit ich weiß liegt die max. Grenze einzelner Packstücke bei Handentladung bei 46kg (viel zu hoch meiner Meinung nach).

      ZON
    • @'ZON
      Aber TU bist Du schon, oder?

      ZON schrieb:

      Grundsätzlich wird hier aber auch zwischen Nahverkehr und Fernverkehr unterschieden, den Nahverkehrsfahrzeuge also mit Hebebühne und Hubwagen sind sehr wohl für die Entladung ihrer Fahrzeuge zuständig.

      Ich denke, die Unterscheidung ist weniger ob Nah- oder Fernverkehr (definiere dies bitte,;nach Deinem Post mit Hubwagen/Hebebühne ist Nahverkehr? Bitte erspare mir zukünftig solche Beiträge.)
      DIe Frage ist doch eher, wie ist dies vertraglich geregelt?
    • ZON schrieb:

      Was sagt den die ADSp dazu oder die AGB des Spediteurs??? Ich kenne keinen Spediteur der nach HGB fährt!
      Grundsätzlich wird hier aber auch zwischen Nahverkehr und Fernverkehr unterschieden, den Nahverkehrsfahrzeuge also mit Hebebühne und Hubwagen sind sehr wohl für die Entladung ihrer Fahrzeuge zuständig.


      Du kennst dich mit den ADSp aus ??? Die meisten Regelungen sind auf das HGB abgestellt.

      ZON schrieb:

      Wenn der Fahrer bei der Entladung hilft wird er zum Erfüllungsgehilfen des Empf., also wenn der Fahrer beim Entladen was beschädigt ist der Empf in der Haftung. Was die Versicherung deiner Mitarbeiter angeht würde ich auch bei der BG anfragen.


      Falsch, er wird zum Erfüllungsgehilfen des Absenders und nicht des Empfängers

      ZON schrieb:

      Frei Bestimmungsort kenne ich aus dem Stückgut, das bedeutet dass das der Fahrer die Ware dort hin bringt wo der Empf. sie haben will (speziell bei Dialysepatenten z.B.).
      Soweit ich weiß liegt die max. Grenze einzelner Packstücke bei Handentladung bei 46kg (viel zu hoch meiner Meinung nach).


      Dialysepatienten fahren bei uns in Gera mit dem Taxi und nicht als Stückgut :D



      so long

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Stimmt Nah oder Fern ist nicht ganz richtig. Mit oder ohne Entlademöglichkeit ist genauso nicht ganz richtig....
      Einigen wir uns darauf: wirst du von einer Spedition wie Dachser, Schenker, Emons usw. mit ihrer Nahverkehrsflotte mit Hebebühne beliefert gelten andere Regeln.

      Ob Hebebühne/Hubwagen Nahverkehr bedeutet...
      ... nicht immer aber größten teils!
    • Ok, das mit dem entladen ist mir jetzt schon klar, jetzt aber nochmal zu diesem Fall hier, weiß da jemand was genaueres:

      Nitto schrieb:

      Jetzt aber mal noch was anderes:

      Wie schauts jetzt aus wenn die Spedition bei uns vorfährt und unsere Ware ist eingebaut von anderen Sachen. Ich persönlich würde jetzt ausm Bauch raus sagen: Der Fahrer muss unsere Ware frei machen, so das wir keine Ladung anfassen/bewegen müssen die nicht uns gehören. Weil was passiert wenn wir da was kaputt machen?
      Das war ja dann ne Fehlplanung der Spedition die den LKW so beladen müsste wie die Route geplant ist
    • Da liegst Du nicht ganz verkehrt nitto, wobei der Fahrer auch hier nix muß, wohl aber kann ;)

      Tu Dir einen Gefallen und fass keine fremde Ware an und versuche die umzuladen, geht dann was schief, geht die Zankerei richtig los

      Schick den Lkw wieder vom Hof. Der soll wieder kommen, wenn Ihr gefahrlos abladen könnt. Ist Sache vom Disponenten, bestimmte Sachen im Vorfeld zu klären.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Nitto: Dies ergibt sich aus der Formulierung "Der LKW ist zur Entladung bereitzustellen" Das heist, in dem Fall ist das dem Frachtführer seine Sache. Der Empfänger muss frei Zugriff zu seiner Ware haben. Auf keinen Fall nicht für jemand anderen bestimmte Ware anfassen. In dem Fall haftet ihr für alle an der Ware entstanden Schäden. Sollte jemand im extrem Fall zum Beispiel die Ware mit einem Stapler runterheben, und später wieder aufladen, so ist dieser wieder für die ordnungsgemäße Verladung verantwortlich, und kann im Extremfall zur Rechenschaft gezogen werden.

      Es sei denn ihr last euch von dem Frachtführer eine schriftliche Verzichterklärung geben.
    • So nun gebe ich auch meine Teil dazu. Sch..r, D..L, Re..e , Al..i , Ede...a....alles Vereine die erfolgreich Lade und Entaldetätigkeiten an die LKW Fahrer abwälzen.

      Es gibt in der realen Welt 2 Optionen.

      1. Alle laden bei uns selber ab, wir dürfen mit dem STapler nicht in einen 7,5t ( verständlich ) , eine Ameise kann s aber, dafür müsste mann ja absteigen von seiner Sitz mit Musikbeschallung! Wenn du nicht abladfn willst dann kanns seins das es bis zu 2 stunden oder mehr dauern kann ( Wie im NV Teilladung innerh. 1 Stunde ab oder beladen ).

      2. Was mir absolut zuwider ist, warum soll mein MItarbeier der schon fast seinen Tagesoll erledigt hat , noch die Arbeit der Lageristen erledigen ? ! Er beschädigt fahrlässig die Ware und der Unternehmer soll dafür haften ? Nein danke. Was passiert wenn ihm die Palette am besten noch ADR umkippt ? Insolvenz ? Weil eventuell die B.H nicht greift ??!

      Diese grossen Unternehmen, sparen sich das Lagerpersonal und verschaffen sich auf KOsten der Spediteure gegenüber Ihrer MItbewerber einfach Wetberwerbsvorteile !! Ganz simpel.

      Heute ganz aktuell Sch...r in DU....ADR korrosiv ...hier sind die Paletten kannste selber laden...Ameisen gehen nicht...nimm einfach einen Handhubwagen ( ca 3,4t auf 7 FP )....Nee danke...machen wir nicht ist nicht die Aufgabe des Frachtführers. Ende

      Plane zu abfahren .....