Entladung von LKW?

    • Entladung von LKW?

      Hallo ich bin neu hier und habe eine Frage die uns im Moment beschäftigt:

      Ein Speditionsunternehmen fährt bei uns vor und hat Ware geladen die wir von einem Lieferanten bestellt haben. In diesem Fall waren es lose Kartons, also nicht auf Palette.

      Ist unsere Ansicht richtig das der LKW-Fahrer die angelieferte Ware bis zur Ladekante bringen muss und unsere Mitarbeiter dann die Entladung vornehmen?

      Unsere aktuelleste Info ist, dass unsere Mitarbeiter den LKW nicht betreten dürfen, da sie dann nicht versichert sind.

      Bisher hat eigentlich immer alles geklappt und die Fahrer haben die Kartons/Rollen/Paletten immer ohne Aufforderung bis zur Ladekante gebracht und wir haben dann per Hand oder Stapler die Ware abgeladen, allerdings hatte sich jetzt ein Fahrer geweigert dies zu machen.

      Vielen Dank schonmal für eure Antworten. =)
    • immer wieder gerne genommen

      HGB § 412 Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung








      (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

      (2) Für die Lade- und Entladezeit, die sich mangels abweichender Vereinbarung nach einer den Umständen des Falles angemessenen Frist bemißt, kann keine besondere Vergütung erlangt werden.

      (3) Wartet der Frachtführer auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld).

      (4) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für die Binnenschiffahrt unter Berücksichtigung der Art der zur Beförderung bestimmten Fahrzeuge, der Art und Menge der umzuschlagenden Güter, der beim Güterumschlag zur Verfügung stehenden technischen Mittel und der Erfordernisse eines beschleunigten Verkehrsablaufs die Voraussetzungen für den Beginn der Lade- und Entladezeit, deren Dauer sowie die Höhe des Standgeldes zu bestimmen
    • Also, das ihre Mitarbeiter nicht Versichert sind, wenn sie die Ladefläche betreten, ist ein Argument, das viele Empfänger vorbringen, um die ihnen obliegende Aufgaben auf die Fahrer zu übertragen ist schlichtweg falsch. Die Definition "Frei Haus" besagt, der Transport endet mit der Übergabe der Frachtpapiere. Der Fahrer hat lediglich dem Empfänger den Zugang zu seiner Ware zu ermöglichen. Sprich: Die Hecktüren öffnen und an eine Rampe andocken, oder seitlich öffnen. Bei Überseecontainern braucht der Fahrer noch nicht mal Dies.

      Wenn der Fahrer die Entladung vornimmt ist dies zu Vergüten und Entsprechend im Frachtauftrag zu Vermerken. Da laut Sozialvorschriften er in dieser Zeit einer Tätigkeit nachgeht, und das Aufzeichnungsgerät einzustellen ist, und nicht als Lenkzeitunterbrechung gilt.

      Genaugenommen ist der Fahrer nicht Versichert, wenn er in Ihrem Betrieb einer Tätigkeit nachgeht und sie ihn als Erfüllungsgehilfen anweisen. Befragen sie mal ihre Betriebshaftpflicht dazu.
    • Jetzt erst mal sortieren:

      1. Ein Speditionsunternehmen schickt einen Lkw. Ist das ein Lkw der Spedition (Selbsteintritt) oder ist das ein Lkw eines beauftragten Transportunternehmens?
      2. Nach § 412 HGB ist der Versender für die Be- und die Entladung zuständig. Damit hat der Transporteur erst mal nichts zu tun.
      3. Es trifft nicht zu, dass Mitarbeiter des Ladungsempfängers den Laderaum nicht betreten dürfen. Wenn das so wäre, dürfte man sich auch nicht in ein fremdes (Miet-) Auto setzen. Woher stammt die Information?
      4. Wenn der Fahrer ohne Aufforderung das Ladungsgut am Empfangsort irgendwo herumschleppt, handelt es sich um eine "Gefälligkeitsleistung", bei der er auf eigenes Risiko arbeitet. D.h. er ist arbeitsrechtlich nicht geschützt. Der Fahrer, der sich geweigert hat, die Ladung anzufassen, handelt also richtig.
      5. Es sei denn, der Versender hat den TU oder die Spedition schriftlich beauftragt, die Entladung vorzunehmen, was zu einem höheren Frachtentgelt führen sollte.
      6. Zu der Tatsache, dass sich jemand offenbar lose Pakete schicken lässt statt palettierte, dazu sage ich erst mal nichts. Auch nichts zu der Tatsache, dass hier erwartet wird, dass der Mitarbeiter einer fremden Firma unentgeltlich für den Ladungsempfänger arbeiten soll.
    • Nitto schrieb:



      Also dürfte der Fahrer theoretisch gar nicht mit abladen helfen.

      Wie sieht es jetzt dann mit den Mitarbeitern aus. Sind diese versichert wenn sie den LKW betreten oder nicht?
      Werde dazu auch nochmal unsere Betriebshaftpflicht befragen. Vielen Dank für den Hinweis.


      Der Fahrer dürfte nicht nur theoretisch sondern auch praktisch nach Gesetzeslage nicht mit helfen. Die Gründe wurden ja nun mehrfach benannt.

      Das sieht man mal wieder, wie weit bestehendes Recht und gelebte Praxis auseinander triften.

      Ich würde da auch nicht die Betriebshaftpflicht fragen, oder wollt Ihr beim Abladen von Päckchen den Lkw demolieren ??

      Frage doch mal lieber die BG, da diese wahrscheinlich für Schäden am Menschenmaterial aufkommt, sozusagen die Kollateralschäden begleicht.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Mahlzeit :thumbup:

      Spannendes Thema ist Diskusion wert 8o

      [color=#ff0000]Die Definition "Frei Haus" besagt, der Transport endet mit der Übergabe der Frachtpapiere
      Dachte immer frei Haus heißt hinter erste verschlossene Tür ?(
      Ich lass mich gern eines besseren belehren

      Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt :cursing:

      Da haben wir das Problem
      Mein Fahrer sagt beim ALDI ich lad nicht ab , die nehmen nicht an , ich geh zum Gericht
      und die sagen Herr Bär tut uns leid aber es ist so Sitte :love: :cursing:
      Pech gehabt
    • ich glaube, die Formulierung lautete : ... mit der Bereitstellung des Lkw zur Entladung

      also wie schon gesagt, Türen auf und an die Rampe, Pflicht getan

      ich stell mir gerade vor, wie Du eine Stahlbramme hinter die nächste Tür bekommst :D

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • trailerman schrieb:

      Jetzt erst mal sortieren:

      1. Ein Speditionsunternehmen schickt einen Lkw. Ist das ein Lkw der Spedition (Selbsteintritt) oder ist das ein Lkw eines beauftragten Transportunternehmens?
      2. Nach § 412 HGB ist der Versender für die Be- und die Entladung zuständig. Damit hat der Transporteur erst mal nichts zu tun.
      3. Es trifft nicht zu, dass Mitarbeiter des Ladungsempfängers den Laderaum nicht betreten dürfen. Wenn das so wäre, dürfte man sich auch nicht in ein fremdes (Miet-) Auto setzen. Woher stammt die Information?
      4. Wenn der Fahrer ohne Aufforderung das Ladungsgut am Empfangsort irgendwo herumschleppt, handelt es sich um eine "Gefälligkeitsleistung", bei der er auf eigenes Risiko arbeitet. D.h. er ist arbeitsrechtlich nicht geschützt. Der Fahrer, der sich geweigert hat, die Ladung anzufassen, handelt also richtig.
      5. Es sei denn, der Versender hat den TU oder die Spedition schriftlich beauftragt, die Entladung vorzunehmen, was zu einem höheren Frachtentgelt führen sollte.
      6. Zu der Tatsache, dass sich jemand offenbar lose Pakete schicken lässt statt palettierte, dazu sage ich erst mal nichts. Auch nichts zu der Tatsache, dass hier erwartet wird, dass der Mitarbeiter einer fremden Firma unentgeltlich für den Ladungsempfänger arbeiten soll.
      1. Unser Lieferant beauftragt ein Speditionsunternehmen. Diese holt beim Lieferanten die Ware ab und bringt sie zu uns. ;)
      2. Jop
      3. Ich kann dir nicht sagen woher die Information bei uns stammt, aber deswegen hab ich ja jetzt hier nachgefragt um sicher zu gehen, bzw das richtig zu erfahren.
      4. Ok, sowas in der Art hab ich schon gelesen und wurde ja in den ersten Beiträgen dann auch schon geschrieben.
      5. Hat er in dem Fall nicht, aber ich stimme dir zu das sowas dann ja normalerweise mehr kostet.
      6. Wenn unser Lieferant die nicht auf Paletten versendet können wir auch nichts ;)
      Naja, wir haben nur erwartet das der Fahrer die Ware bis zur Ladekante bringt, da das unser aktuellster Kentnissstand war. Ganz früher wurde auch bei dieser Arbeit immer mitgeholfen bis es mal hieß wir dürfen das nicht mehr.


      thommygera schrieb:

      Nitto schrieb:



      Also dürfte der Fahrer theoretisch gar nicht mit abladen helfen.

      Wie sieht es jetzt dann mit den Mitarbeitern aus. Sind diese versichert wenn sie den LKW betreten oder nicht?
      Werde dazu auch nochmal unsere Betriebshaftpflicht befragen. Vielen Dank für den Hinweis.


      Der Fahrer dürfte nicht nur theoretisch sondern auch praktisch nach Gesetzeslage nicht mit helfen. Die Gründe wurden ja nun mehrfach benannt.

      Das sieht man mal wieder, wie weit bestehendes Recht und gelebte Praxis auseinander triften.

      Ich würde da auch nicht die Betriebshaftpflicht fragen, oder wollt Ihr beim Abladen von Päckchen den Lkw demolieren ??

      Frage doch mal lieber die BG, da diese wahrscheinlich für Schäden am Menschenmaterial aufkommt, sozusagen die Kollateralschäden begleicht.

      mfg thommy
      Ja, aber praktisch sieht es anders aus. Die meisten Fahrer helfen beim entladen mit bzw bringen die Ware bis zur Ladekante ohne das wir sie dazu auffordern und ich denke das ist überall auch so Alltag. Das die Gesetzeslage anders ist weiß ich mittlerweile =)

      Mit BG meinst du denk ich mal die Berufsgenossenschaft nehme ich an? =)
      Dann werden wir eben mal dies tun. Danke.

      Bärenbruder schrieb:

      Mahlzeit :thumbup:

      Spannendes Thema ist Diskusion wert 8o

      [color=#ff0000]Die Definition "Frei Haus" besagt, der Transport endet mit der Übergabe der Frachtpapiere
      Dachte immer frei Haus heißt hinter erste verschlossene Tür ?(
      Ich lass mich gern eines besseren belehren

      Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt :cursing:

      Da haben wir das Problem
      Mein Fahrer sagt beim ALDI ich lad nicht ab , die nehmen nicht an , ich geh zum Gericht
      und die sagen Herr Bär tut uns leid aber es ist so Sitte :love: :cursing:
      Pech gehabt
      Also soweit ich weiß regelt Frei Haus nur die Kosten...


      Zusammenfassend ist gesagt:

      Nach gesetzlicher Lage dürfte der LKW-Fahrer nicht mit helfen. Weder beim direkten entladen noch die Ware zur Ladekante bringen.
      In der Praxis sieht es anders aus und ist also Verkehrssitte. Geht ja für die meisten LKW-Fahrer dann auch schneller und sie können schneller wieder weiter fahren.

      Fazit für uns: Ich kläre jetzt noch ab ob wir beim entladen versichert sind wenn wir auf den LKW steigen (hab was gelesen, dass der LKW in diesem Moment zum Betriebsgelände gehört also müsste man versichert sein, kläre ich aber ab) und wenn wieder mal ein LKW-Fahrer nicht mithilft wissen wir, dass wir auch auf den LKW dürfen =)

      Vielen Dank für eure Antworten ;)
    • Bärenbruder: Was du meinst ist "Frei Bestimmungsort Empfänger" Das bedeutet, Der Empfänger Bestimmt wo die Ware abgestellt wird, soweit es die Arbeitsschutzbestimmungen es zulassen. Pakete dürfen nicht über 30KG wiegen. Oder man hat entsprechendes Equipment an Bord um zu Entladen.

      Machen wir fast täglich, z.B. Mitnahmestapler oder Hebebühne, bekommen wir aber auch extra Vergütet.