Entladezeit verpasst wegen falscher Adresse

    • Entladezeit verpasst wegen falscher Adresse

      Ich habe folgendes Problem:
      Tag 1: Ich bekomme einen Auftrag von Firma B welche den Auftrag von Firma A erhalten hat in den es darum geht von Firma C eine Ladung zu transportieren.Im Auftrag steht dass die Entladezeit um Punkt 8:00 Uhr am nächsten Tag ist (Baustelle, Kranentlandung). Der LKW hält gegen ca. 19:00 Uhr 5 km vor der Stadt an um Pause bis zum besagten Entladetermin zu machen.
      Tag 2: Um 7:00 Uhr gab der Fahrer die Adresse vom Lieferschein ein und bekam kein Ergebnis da solch eine Adresse gar nicht existiert. Der Fahrer rief mich an und daraufhin versuchte ich Firma B zu erreichen, die aber erst ab 8:00 dort zu erreichen sind.
      Daraufhin begab sich der Fahrer zur Bestellfirma, die sich ca. 10 km weiter ist. Dort fragte er nach der richtigen Entladeadresse oder einer Telefonnummer der Baustelle. Ca. um 8:10 bekam der Fahrer einen Anruf der Firma B, warum der LKW von nicht an der Entladestation sei. Nach einigen Gesprächen zwischen Firma A und B, bekam ich endlich eine Telefonnummer der Baustelle.
      Daraufhin bekam ich eine richtige Adresse und mein Fahrer kam um 8:40 an besagter Baustelle an.

      Von Firma A habe ich nun eine Schadensforderung von über 150 € erhalten.
      Nun meine Frage: Wer muss nun für den Schaden aufkommen? Firma A, Firma B, Firma C(von der ich Dokumente mit einer falschen Adresse erhalten habe) oder ich?
      Falls ich zahlen muss, kann ich dies über die CMR Versicherung tun?

      Vielen Dank im Vorraus
    • Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung


      (1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.

      (2) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.

      1.)

      Ich würde dem Auftraggeber zurück schreiben, er solle erstmal die Lehre zum Spedi Kaufmann erfolgreich abschließen und dann die Sache nochmals überdenken, andernfalls würdest du Beistandt in Anspruch nehmen!

      2.) Gesetzt der Fall, die Adresse stimmte und der Fahrer hat sich auf sein Navi verlassen dann hast du gelitten!

      Neues Baugebiet usw!

      Einem Fahrer ist es zu zumuten die Adresse in einem Ort zu erfragen!

      Navi gibt es erst seit 2000 und vor her hat man auch nicht von jedem Dorf ein Stadtplan zu Hand gehabt und wenn schon war der Druck schon 2-3 Jahre alt!
    • Granitteufel schrieb:

      und wenn schon war der Druck schon 2-3 Jahre alt!
      na und, hat sich ja auch 45 Jahre nix geändert. Hätte im Osten eine aus Adolfos Zeiten gereicht. Die A9 war da auch schon drin :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!