Eis auf dem Auflieger-Dach

    • Ist ein sehr heikles Thema. Schneegerüst schön und gut, aber wenn der Fahrer ganz normal im Industriegebiet oder auf der Autobahn-Raste übernachtet, ist er am nächsten Morgen wieder der Ars...! ;( Leider! Das Allheilmittel gibt es leider nicht, also kannst du nur hoffen, dass du irgendwo einen Kreisverkehr findest, wo du mal eine zügige 360-Grad-Runde drehen kannst, aber meist ist ja keiner da, wenn mann einen braucht... :cursing:
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @ f8889,

      nun ja und da das thema in den medien breitgetreten wird, gibt es pkw fahrer die sich eben ein opfer suchen, so uns letzen winter ergangen, angeblich ist der pkw ab unserem platz hinter einen "weißen" auflieger hergefahren, kennzeichen hatte er nicht. nach ca. 20km auf der a 4 ri dd wäre angeblich was auf sein grill gefallen, da hat er sich das kennzeichen der maschine aufgeschrieben und vormittags anzeige bei der polizei gemacht ( nach 5stunden). schuldfrage war ja ganz klar, nachdem die blauen nachgeforscht hatten ob wir ein schneegerüst haben. seit diesem winter hab ich mir vom gerüstbauer eins aufbauen lassen, alle belehrt und wer`s nicht nutzt da kann ich es nicht ändern, kostet mich die saison bis mai 400,-, aber das ist`s mir wert. unterwegs sihet es natürlich anders aus, aber was will man da praktikabel machen ausser ne runde durch den kreisverkehr ziehen?
    • Also ich hab bei meinen Aufliegern so einen Lauftschlauch - zu Neudeutsch: Roof Safety Airbag - drinnen, aber bei Schnee hilft der so gut wie gar nicht und bei "Regen wird zu Eis" wird auch nur die Menge an Eis reduziert. Es bleibt immer etwas Wasser stehen, dafür ist die Dachneigung bei aufgeblasenem Schlauch zu gering. Ich weiß nicht, ob ich das Ding nochmal reinkaufe...andererseits sollte es mal mit so einem "Eisfänger", der seine eh schon kaputte Scheibe sanieren will vor Gericht gehen, gehe ich schon davo aus, daß allein der das Vorhandensein einer solchen Einrichtung den Richter ein wenig nachdenklicher macht....wobei man als LKW-Fahrer vor Gericht schon mal mit der ganz dicken Arschkarte antritt...

      CU
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Vielen Dank für Euere Meinungen und Erfahrungswerte.
      Ich denke auch, dass man im "Falle eines Falles" vor der Justiz das Nachsehen hat....so oder so.

      Ich werde es wahrscheinlich mit einfachen Mitteln - z.B. der Besen-ohne-Borsten-Variante - versuchen und Enteisungsanlagen unterwegs nutzen. In der Hoffnung, dass es unseren Fahrern nicht zuviel Arbeit ist.....das ist die andere Seite der Medaille.
    • Die hatten hier ein bericht am Radio, Fahrer ist erstmal immer Schuld!

      kann der Fahrer nachweisen, dass der geschädigte Verkehrsteilnehmer den Sicherheitsabstánd nicht ein gehalten hat, bekommt er eine Mitschuld und die Versicherung zahlt nicht den vollen Schaden.

      Meist bekommt es der Fahrer gar nicht mit wenn hinten mittig Eisbrocken fliegen!

      Leider wird das von den Medien nicht breit getreten!

      Wenn kleine Wassersäcke gefroren sind, hilft gar nichts!

      LKWs fahren jetzt nach dem Krieg fast 70 Jahre die und letzten 10 Jahre ist das ein Problem!

      Steckt einen dicken Schlauf auf den Ausspuff und taut ab!


      Viele haben schon Schneegerüste stehen, manche haben sie auch klappbar und stellen sie dann in Kohlen Keller! :P :P :P :P
    • Mich wollten die schon 2x als Halter anwichsen bzw. über mich dann den betreffenden Fahrer, ist immer im Sande verlaufen, da die Gegebenheiten und Aussagen der angeblich Geschädigten in beiden Fällen absolut hanebüchen waren. Seitdem das in den Medien so breitgetreten wird, kommen wohl öfters ein paar Schlaumeier drauf, sich einen dummen Spedi zu suchen, der ihnen ihre zerschredderten PKWs sanieren soll. :cursing:
    • 1. Habe ich auch ein solches "Baugerüst" auf dem Hof

      2. Hat hier noch keiner erwähnt, das die Berufsgenossenschaft rot sieht und die Leistungen streicht, wenn ein Fahrer mit der Leiter hochkrabbelt und runter fällt

      3. Bin ich letzten Winter angezeigt wurden, Montag früh 3-4 Uhr Höhe Soest eine Eisscholle verloren zu haben, die einen Pkw geschädigt hätte. Verfahren wurde jedoch eingestellt, nachdem ich die Frage aufgeworfen habe, wie sich das Eis 400 km auf dem Dach gehalten hat. Das hat selbst den aufnehmenden Beamten eingeleuchtet.

      Ansonsten kann ich zu diesem Thema dem Sofaspedi absolut zustimmen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • wenn mir ein lkw eis auf den pkw wirft, dann versuche ich den an zu halten nicht, na ja!

      man muss nur sofort der versicherung zahlungsverbot erteilen!

      dann kann der der den Fahrer, den Halter und die Versicherung verklagen!

      50 % zieht den Arsch zurück!

      Uns wollten sie mal einen Schaden unterjubeln durch einen Reifenplatzer!


      Der hatte so 7 km vorher einen Schwertransport überholt, den Polizei begleidet hat!

      Im stillen Kämmerlein hat der Richter zu gunsten des PKW entschieden!

      Dann zur Verhandlung die 2 Polizisten als Zeugen!

      @Thommy, das mit Gerüst werde ich morgen mal überprüfen oder bringst du es auch in den Kohlen Keller nach der benutzung? :thumbsup:

      Hätte was auch der Bahn gelegen, hätten wir bemerkt und die Straßenwärter raus geholt zum beseitigen!


      Da musste das Richterlein klein beigeben!

      Die Versicherung wollte an ihn wegen Versicherungs Betrug, aber da bekommst ja nichts mehr mit davon!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      man muss nur sofort der versicherung zahlungsverbot erteilen!


      Nennt sich auch Regulierungsverbot; bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen Hermann. Das kann teuer werden.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      gelöschter User 5 schrieb:

      man muss nur sofort der versicherung zahlungsverbot erteilen!


      Nennt sich auch Regulierungsverbot; bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen Hermann. Das kann teuer werden.

      mfg thommy


      Habe da nie Probs gehabt! Mein RA vertritt dann gleichzeitig die Versicherung!

      Bin mal gespannt, habe einen Unfallschaden nicht der Rede wert mit der Direktline Versicherung, mal sehen wie sie in die Pötte kommen!

      Wollte mich eine ausbeschleunigen, nur stand auf ihrer Fahrbahn dann ein Pkw und da habe ich sie Breitseite auf dem Salzschmier vor mir her geschoben!

      Als es dann Richtung Mast ging habe ich dann fester gebremmst!

      Ja sie hat doch geblinkt!

      Mit 35 € war sie dabei. Wenn sie das Hindernis auf ihrerem Fahrstreifen haben, können sie nicht einfach die Spur wechseln!

      Rief sie 2 Std. später an, wenn der Schaden nicht über 1400 € will sie selbst zahlen hat die Versicherung ihr aus gerechnet!

      Mädchen, ich rechne mit der Versicherung und du kaufst den Schaden raus, aber erst am Jahresende und so sparst du die 19 % Märchensteuer!